Kfz Verbandtaschen-Set
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- Campomane ;)
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Kfz Verbandtaschen-Set
Ich weiß ja nicht, wie Ihr so geartet seid. Wir sind Sammler und Jäger. So leicht werfen wir nichts weg. (Muss aber demnächst, weil wir nicht alles mitnehmen können.)
Und so fahren wir seit Ewigkeiten mit demselben Warndreieck rum, ein Riesenteil, schwer und ebenso schwer aufzubauen.
Nun musste ein neuer Verbandskasten her, und siehe da: Im Discounter (im Norden), in dem es (nach Gerd) Al di feinen Sachen gibt, fand ich heute eine Verbandtasche mit Warnweste und kleinem, feinem, leicht aufzubauendem (das schaff sogar ich! ) Warndreieck. Alles zusammen 13,99 Euro.
Sieht gut aus, ist kompakt und - wie ich finde - günstig.
Vielleicht hat ja noch jemand von Euch so Altertümchen im Gepäck und nun die Gelegenheit zuzugreifen.
Und so fahren wir seit Ewigkeiten mit demselben Warndreieck rum, ein Riesenteil, schwer und ebenso schwer aufzubauen.
Nun musste ein neuer Verbandskasten her, und siehe da: Im Discounter (im Norden), in dem es (nach Gerd) Al di feinen Sachen gibt, fand ich heute eine Verbandtasche mit Warnweste und kleinem, feinem, leicht aufzubauendem (das schaff sogar ich! ) Warndreieck. Alles zusammen 13,99 Euro.
Sieht gut aus, ist kompakt und - wie ich finde - günstig.
Vielleicht hat ja noch jemand von Euch so Altertümchen im Gepäck und nun die Gelegenheit zuzugreifen.
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Re: Kfz Verbandtaschen-Set
Es ist aber schon so, dass man seinen Verbandskasten so alle Zeit mal durchsehen MUSS, weil verschiedene Sachen (wie auch Pflaster) ablaufen und dann nicht mehr gültig sind. Bei einer Verkehrskontrolle, wenn sie ganz genau sind - kanns teuer werden (hab ich schon mal erlebt, nachdem man sonst nix gefunden hatte und ich wurde drauf hingewiesen, dass das Zeug in ein paar Monaten abläuft!!!!)
Also - auch sowas muss überprüft werden.
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- Campomane ;)
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Re: Kfz Verbandtaschen-Set
Aber natürlich kontrollieren wir den Inhalt ständig, liebe Isa. Hannes ist schließlich auch vom Fach.Lira hat geschrieben:Es ist aber schon so, dass man seinen Verbandskasten so alle Zeit mal durchsehen MUSS, ...
Nun war just wieder etwas auszutauschen. Und da lief mir diese neue Tasche über den Weg.
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Re: Kfz Verbandtaschen-Set
Servus Isa,
Viele Grüße
Tourist
P.S.: Wünsche gute Genesung!!!
... und bei dem Hinweis wäre es auch ein paar Monate später geblieben. Die entsprechende DIN 13164 regelt zwar den Inhalt, über das "Haltbarkeitsdatum" steht da nichts. Und so weit ich weiß, auch in keinem Gesetz, das für den Autofahrer interessant wäre.Lira hat geschrieben:... nachdem man sonst nix gefunden hatte und ich wurde drauf hingewiesen, dass das Zeug in ein paar Monaten abläuft!!!!...
Viele Grüße
Tourist
P.S.: Wünsche gute Genesung!!!
- Schlauchi
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Re: Kfz Verbandtaschen-Set
Nur für gewerbliche Ersthelfer, wie Hilfsorganisationen, Feuerwehr, Polizei und ähnliches. Da gilt das MHD. Das steht auch im Medizinproduktgesetz. Dieses gilt aber nicht für den harmlosen und einfachen Ersthelfer auf der Strasse. Was jedoch gilt ist die Menge. 3 Verbandspäckchen der Größe M nach DIN 13164 müssen auch drei drin sein.Tourist hat geschrieben:Servus Isa,Lira hat geschrieben:. Und so weit ich weiß, auch in keinem Gesetz, das für den Autofahrer interessant wäre.
-das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
Ich hatte auch schon mal Ärger, weil ich nicht den richtigen Verbandskasten, sondern eine Notfalltasche mit aller möglichen Material ( war halt man ein Saintäter). Der Herr diskutierte und diskutierte. Da habe ich ihm den den §35h um die Ohren geschwungen.
- (4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Natürlich sollte man regelmässig prüfen. Offene oder beschädigte Umhüllungen sollten ausgetauscht werden. Wundschnellverband oder Heftpfläaster auch. Aber mir ist es lieber du knallst mir ein Bundeswehrverbandspäckchen aus den 7oer drauf, als den Körper leer laufen zu lassen.
Gruß Hans
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Re: Kfz Verbandtaschen-Set
Ganz so eindeutig ist das aber anscheinend doch nicht ..... Lügt Bild ? http://www.autobild.de/artikel/verbands ... 32177.html
- Ludwig_53
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Re: Kfz Verbandtaschen-Set
Ein tollte Thema habt ihr hier angestoßen
Unter unseren Mitarbeitern ist eine heisse Diskussion ausgebrochen, endlose Recherche im Web und zuletzt sogar ein Anruf bei der örtlichen Polizei.
Ergebnis der Recherchen war mal so mal so. Auskunft der Polizei: Ja, es gibt ein Bussgeld für einen abgelaufenden Verbandskasten auf Grund einer Verwaltungsvorschrift, die nicht im Bußgeldkatalog steht. Wo genau die steht und deren Wortlaut wollte mir der nette Polizist mal heraussuchen
Bin echt gespannt, wie das weiter geht.
Unter unseren Mitarbeitern ist eine heisse Diskussion ausgebrochen, endlose Recherche im Web und zuletzt sogar ein Anruf bei der örtlichen Polizei.
Ergebnis der Recherchen war mal so mal so. Auskunft der Polizei: Ja, es gibt ein Bussgeld für einen abgelaufenden Verbandskasten auf Grund einer Verwaltungsvorschrift, die nicht im Bußgeldkatalog steht. Wo genau die steht und deren Wortlaut wollte mir der nette Polizist mal heraussuchen
Bin echt gespannt, wie das weiter geht.
- Heiko
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Re: Kfz Verbandtaschen-Set
Hallo Klaus,
da bin ich ja froh, dass ich nicht nur alleine ins Grübeln gekommen bin.
Ich habe auch noch nichts eindeutiges zur Haltbarkeit in Bezug auf die DIN Norm gefunden.
Das der TÜV das als geringen Mangel einträgt war mir aber schon bekannt.
da bin ich ja froh, dass ich nicht nur alleine ins Grübeln gekommen bin.
Ich habe auch noch nichts eindeutiges zur Haltbarkeit in Bezug auf die DIN Norm gefunden.
Das der TÜV das als geringen Mangel einträgt war mir aber schon bekannt.
- Heiko
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Re: Kfz Verbandtaschen-Set
also doch nicht - oder dochEin abgelaufener Erste-Hilfe-Kasten zieht nicht zwingend eine Strafe nach sich
§ 35 h Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) besagt, dass in jedem Kraftfahrzeug - ausgenommen Motorräder - ein Verbandskasten mitgeführt werden muss. Diese Kästen haben ein Ablaufdatum, das außen aufgedruckt ist.
In der DIN-Norm 13164 ist der Inhalt des Kastens festgelegt. Allerdings steht hier nichts über ein Verfallsdatum. Strafen bzw. Bußgelder wegen abgelaufener Erste-Hilfe-Kästen sind also nicht durch das Gesetz begründet und daher umstritten.