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Mobile Freiheit • Blaulicht
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Blaulicht

Verfasst: Do 25. Dez 2008, 14:33
von Urban
ich muß los ..............Blaulicht kaufen :mrgreen:



[youtube]MxxJz-4KbTg&feature=related[/youtube]

Re: Blaulicht

Verfasst: Do 25. Dez 2008, 14:49
von Adler
Danke für den Tip...

Hab es mal für alle sichtbar gemacht :cool1

Re: Blaulicht

Verfasst: Do 25. Dez 2008, 14:53
von womonauten
unfassbar.....aber das Blaulicht im Womo nimmt sicher niemand ernst, oder.... ;)

Re: Blaulicht

Verfasst: Do 25. Dez 2008, 15:06
von frieda
aber wieso denn nicht? hasde noch nie den fernsehbericht über das umgebaute polizeiwohnmobil gesehen, da haben sie die lkw-fahrer mit im visier und filmen von einem erhöhten sitz auf der rechten seite die fahrer was die so alles während der fahrt veranstalten ....

gemacht haben wir das auch schon mal im stau, nachts. wir hatten solch ein blaulicht dabei ;) aber wir dachten uns dann: wenn jetzt die "richtige" polizei kommt ... , hätte ich da mal schon gewusst, dass das soo billig wird ....

Re: Blaulicht

Verfasst: Do 25. Dez 2008, 15:37
von Kerli
Hey Leute,
:P

unsere Firma ( Großhändler für Auto-, Fahrrad- und Freizeit-Zubehör ) hat solche
"Rundumleuchten" im Programm ( siehe Foto ) :!:
;-)

Gibt es mit oranger oder blauer "Kappe".

http://www.abload.de/img/lightttvuux.jpg

Bei Interesse könnte ich für ein Womo-Treffen ja mal mein Womo damit "beladen"........
;-)

Re: Blaulicht

Verfasst: Do 25. Dez 2008, 17:26
von womonauten
gelöscht, wieder mal doppelt...server effekt

Re: Blaulicht

Verfasst: Do 25. Dez 2008, 17:26
von womonauten
frieda hat geschrieben:aber wieso denn nicht? hasde noch nie den fernsehbericht über das umgebaute polizeiwohnmobil gesehen, da haben sie die lkw-fahrer mit im visier und filmen von einem erhöhten sitz auf der rechten seite die fahrer was die so alles während der fahrt veranstalten ....

Stimmt....ich erinnere mich an ein Fernsehbericht darüber, und leider ist diese Kontrolle auch notwendig :!:

....aber das eine missbräuchliche Anwendung von Blaulicht da im Vergleich kaum bestraft werden kann, ist für mich immernoch unfassbar......so wie mit dem Handy während der Fahrt telefonieren.....unglaublich.....

Re: Blaulicht

Verfasst: Do 25. Dez 2008, 18:27
von Schlauchi
Hallöchen,

zwar stimmt es, dass eigentlich nur die lächerlichen Euro zum Tragen kommen, allerdings schreibt die Durchführungsbestimmung zu § 38 StVO ein striktes Durchgreifen beim Missbrauch von blauem Blinklicht vor. Gegebenenfalls kann es auch von der Behörde aus zu einer Prüfung kommen, inwieweit das betreffende Fahrzeug überhaupt mit Sondersignal hätte ausgestattet sein dürfte. Ob z.B. eine Ausnahmegenehmigung vorlag oder die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 3 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) nicht mehr vorliegen. Da würde dann Fahren ohne Zulassung ggf. dazu kommen.

Es gibt tatsächlich zivile Fahfrzeug die so etwas in den Papieren stehen haben, aber meistens unter sehr starken Auflagen.

Nachträge:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

http://www.flensburg-online.de/blog/200 ... stigt.html

http://www.szon.de/lokales/laupheim/sta ... ?_from=rss

hier wurde das Thema auch diskutiert: (private Polizeiseite-"Blaulicht"Forum)
http://www.copzone.de/modules.php?name= ... ic&t=29871

Gruß Hans

Re: Blaulicht

Verfasst: Do 25. Dez 2008, 19:01
von womonauten
Ich habe folgendes noch ergänzend entdeckt:

Wer Sondersignale missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 3 Nr. 3 StVO in Verbindung mit § 24 StVG, die nach § 24 Abs. 2 StVG in Verbindung mit dem Verwarnungsgeldkatalog (Tatbestands-nummer 84) im Regelfall mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- € geahndet wird. Wichtiger jedoch ist, dass in diesem Fall natürlich auch keine Sonderrechte bestanden, so dass alle Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsfehler etc. pp. ebenfalls geahndet werden können! Zwar wird es sich dabei meistens um einen Fall der Tateinheit handeln, das heißt, es wird nur der insgesamt höchste Regelsatz aus dem Verwarnungs-oder Bußgeldkatalog zur Anwendung kommen, aber einerseits kann dieser ggf. erhöht werden, zum anderen können sich bereits daraus u. a. für Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstoße erhebliche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ergeben. Sollte es darüber hinaus zu einem Unfall gekommen sein, ist die Tatsache, dass dem Fahrer in Wahrheit keine Sonderrechte zustanden, auch für die Schuldfrage entscheidend.

Die Verwaltungsvorschrift zu § 38 StVO schreibt striktes Durchgreifen beim Missbrauch von blauem oder gelbem Blinklicht vor. Gegebenenfalls kann es auch von der Verwaltungsbehörde aus zu einer Prüfung kommen, inwieweit das betreffende Fahrzeug überhaupt mit Sondersignal hätte ausgestattet werden dürfen; insbesondere, wenn die Ausstattung aufgrund einer Ausnahme-genehmigung erfolgt ist oder die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 3 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) nicht (mehr) vorliegen.

Also, das Risiko kann deutlich über die 20€ hinausgehen.....auch wenn die Regeln weniger deutlich sind...

Re: Blaulicht

Verfasst: Fr 26. Dez 2008, 11:44
von Karl0097
ich brauch kein Blaulicht..............

hab ein gelbes und fahr damit am Stau vorbei. :lol: