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Mobile Freiheit • Pannenausrüstung Wohnmobil
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Pannenausrüstung Wohnmobil

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 17:43
von byemmy
Ist bei einem Wohnmobil > 3,5 to. ein gelbes Warnblinklicht neben dem Warndreieck vorgeschrieben? War beim TÜV und dort meinte man ich müßte so eine gelbe Warnblinckleuchte haben :?:

Re: Pannenausrüstung Wohnmobil

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 18:04
von mwalter665
Siehe STVZO §31b


daraus ergibt sich:

Ja ist pflicht, stvzo § 53a Absatz 2 - Punkt 2


genau wie Keile (nicht die zum auffahren, die gegen wegrollen). stvzo § 41 Absatz 14

Hier ist der ganze Schinken: [clicklink=]http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html[/clicklink]

Gruß

Mario

Re: Pannenausrüstung Wohnmobil

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 18:08
von Brain
Gelöscht

Re: Pannenausrüstung Wohnmobil

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 18:22
von byemmy
mwalter665 hat geschrieben: genau wie Keile (nicht die zum auffahren, die gegen wegrollen). stvzo § 41 Absatz 14
Danke für den Hinweis. Die Keile habe ich an Bord (hatte mich schon über die Dinger gewundert was man damit soll) Blinklicht fehlt allderings. Damit hat der TÜV mal wieder recht gehabt :o

Dann werde ich mal lostöffeln und ein entsprechendes Warnblinklicht kaufen.

In dem Zusammenhang, gibt es denn noch besondere Vorschriften im EU Ausland was die Pannenausrüstung eines Wohnmobils über 3,5 to. anbelangt?

Re: Pannenausrüstung Wohnmobil

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 18:31
von mwalter665
Naj so wirklich gibt es da bestimmt das eine oder andere. aber das betrifft dich nicht, da dein Fahrzueg in Deutschland zugelassen ist. Wobei einige Länder verlangen Warnwesten - ich habe aber eh immer 4 Stück an Bord (und auch in D schon benutzt), etwas irre sind im moment die Franzosen mit Ihren Promilletestern, aber die gelten sowohl über wie unter 3,5 to - ähnlich wie in Spanien die Tafel für überstehendes Ladegut und weil wir in Europa sind, hat Italien da eine andere Tafel für diese Art der Ladung.

Gruß

Mario

Re: Pannenausrüstung Wohnmobil

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 19:06
von Kaki
Hallo,
darf man diese benutzen oder gibt es da auch Vorschriften wie es aussehen muß?
http://www.lifeissimple.de/powerflare-g ... licht.html
LG Brigitte

Re: Pannenausrüstung Wohnmobil

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 19:21
von BossCatOne
Kaki hat geschrieben:Hallo,
darf man diese benutzen oder gibt es da auch Vorschriften wie es aussehen muß?
http://www.lifeissimple.de/powerflare-g ... licht.html
LG Brigitte
Ich würde mal sagen, ja.

Siehe hier: http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/5 ... linkanlage

Re: Pannenausrüstung Wohnmobil

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 20:42
von skipper
byemmy hat geschrieben:Ist bei einem Wohnmobil > 3,5 to. ein gelbes Warnblinklicht neben dem Warndreieck vorgeschrieben? War beim TÜV und dort meinte man ich müßte so eine gelbe Warnblinckleuchte haben :?:
Hallo Aldo,
danke für die Frage. Wir haben gerade unser Womo auf 3,85 t aufgelastet, das war ein reiner Verwaltungsakt mit entsprechenden Kosten, am Fahrzeug musste nichts geändert werden und trotzdem gelten nun neue Vorschriften. So sind nun mal die Bürokraten. Werde mir nun so eine Blinke zulegen.
Viele Grüße
Achim

Re: Pannenausrüstung Wohnmobil

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 21:05
von Andy
Hallo Achim,

denk an die Keile.

Re: Pannenausrüstung Wohnmobil

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 21:06
von willy13
Die geforderte Blinklampe muß eine Nr. haben das diese auch zugelassen ist, z.b bei der Lampe hella 3003 ist die Nummer auf dem Gehäuse, aber jetzt kommt das bescheuerte an der Hella-Lampe, diese hat nur die gesetzliche Zulassung bei bestimmten, auf der Lampe genannten Batterien, nein nicht die Größe sondern der Hersteller ist dort genannt, und nur mit diesen ist die Lampe so wie der Gesetzgeber es verlangt.
Kleiner Tip am Rande, packt die batterien in einen Beutel und klebt den mit Klebeband an die Lampe, die Batterien halten länger