Platte an der Hochbrücke RD gesperrt

64ersnoopy
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Re:

Beitrag von 64ersnoopy »

Nordi hat geschrieben:Müllt sie zu mit mails, interessanter Link
http://www.kn-online.de/lokales/rendsbu ... ichen.html
Jau Nordi, der Link ist so interessant dass ich genau mit dem diesen Fred eröffnet habe. :D

Aber mal ganz im Ernst. Natürlich ist es schade das die Fläche zum Schiffegucken nicht mehr zur Verfügung steht und natürlich ist es "ungerecht" das PKW dort noch immer halten dürfen.

ABER: Ein privater Eigentümer hat über mehrere Jahre die Wohnmobilisten die dort genächtigt haben (manche sogar länger als eine Woche) geduldet. Statt ihm nun hierfür "dankbar" zu sein, wird Mißfallen darüber geäußert, dass das "was uns nie Zustand" nun nicht mehr akzeptiert wird. Dabei sind wir doch eigentlich jetzt nur wieder da, wo wir immer hätten sein sollen.

Das daneben - wie bei 9/11 - gleich noch "Verschwörungstheorien" geäußert werden, lasse ich mal dahingestellt.


schimi

Re:

Beitrag von schimi »

frieda hat geschrieben: Schimi,
warum sollte das denn nicht möglich sein?
Verbote können doch nur für bestimmte Fahrzeugarten gelten
z.B. < 3,5 t also Pkw oder > 3,5 t Lkw.

Es gibt doch keine Verkehrszeichen die nur für Wohnmobile gelten.

Meines Wissens sind die Zusatzschilder die Womos von der Benutzung
eines Parkplatzes ausnehmen ungültig.


Andy

Re: Re:

Beitrag von Andy »

schimi hat geschrieben: Verbote können doch nur für bestimmte Fahrzeugarten gelten
z.B. < 3,5 t also Pkw oder > 3,5 t Lkw.

Es gibt doch keine Verkehrszeichen die nur für Wohnmobile gelten.

Meines Wissens sind die Zusatzschilder die Womos von der Benutzung
eines Parkplatzes ausnehmen ungültig.
Es ist ein Privatplatz - daher darf er auch nur bestimmte Fahrzeuge "aussperren"

Ansonsten sehe ich das so wie Stephan.


schimi

Re: Re:

Beitrag von schimi »

Andy hat geschrieben: Es ist ein Privatplatz - daher darf er auch nur bestimmte Fahrzeuge "aussperren"
Alles klar, dann geht das natürlich (habe gedacht es wäre ein öffentlicher Parkplatz).
Zuletzt geändert von schimi am Mi 20. Jul 2011, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.


64ersnoopy
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Re: Re:

Beitrag von 64ersnoopy »

schimi hat geschrieben:
frieda hat geschrieben: Schimi,
warum sollte das denn nicht möglich sein?
Verbote können doch nur für bestimmte Fahrzeugarten gelten
z.B. < 3,5 t also Pkw oder > 3,5 t Lkw.

Es gibt doch keine Verkehrszeichen die nur für Wohnmobile gelten.

Meines Wissens sind die Zusatzschilder die Womos von der Benutzung
eines Parkplatzes ausnehmen ungültig.
Tja, mit der StVO und den Verkehrszeichen ist das so eine Sache. Vor allem dann, wenn sie ein Verbot beinhalten. Da gibt es Plätze, die mit Zusatzzeichen ausschließlich für Wohnmobile erlaubt sind. Dieses Recht wird gerne angenommen und über dort verbotener Weise stehende PKW gemeckert. Wenn mit dem gleichen Zusatzschild ein Verbot ausgesprochen wird, wird die Rechtmäßigkeit des Zeichens angezweifelt. Aber vielleicht kann Schimi uns ja noch die Quelle seines Kenntnisstandes mitteilen.

Auch ist die Kurzformel ">3,5to = LKW" unabhängig von der Häufigkeit ihrer Wiederholung falsch. Es bleibt dabei das die "umgangssprachlich" als "LKW-Verbote" bezeichneten Schilder für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse gelten. Also auch für Wohnmobile in der entsprechenden Gewichtsklasse.
Dies kann für uns, die Fahrer von WoMo >3,5 to durchaus vorteilhaft sein. Auf manchem BAB-Parkplatz werden ausschließlich Parkflächen für PKW bzw. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t ... ausgeschildert. Während wir dort rechtmäßig parken dürfen, müssten WoMo <=3,5 to normalerweise weiterfahren.
Werde mir demnächst mal die Beschilderung an der Platte anschauen. Vielleicht gibt es dort ja eine Ausschilderung wie auf den eben beschriebenen BAB-Parkplätzen.


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Beitrag von frieda »

Stephan,
meine Vermutung hat doch nichts mit "Verschwörungstheorien" zu tun, ein "blödes" Wort ;) Wäre ja nicht das erste mal, dass es so gehandhabt wird, wie man leider schon öfters lesen konnte.

Hier in Osterode zB wird ja auch gerade ein neuer SP gebaut. Wird wohl auch sehr bald freigegeben (mache morgen früh mal ein aktuelles Bild). Bis vor kurzem war zB auf dem Parkplatz an der Sösetalsperre nur ein Womoschild am Baum. Das sagte mir, man darf hier auf diesen Plätzen mit dem Womo stehen und auch übernachten. Jetzt ist dort ein neues Womo-Schild angebracht mit ner zeitlichen Begrenzung auf tagsüber ;-) 2 Kilometer weiter ist ein CP mit nem SP, ein neuer öffentlicher SP wird gebaut, und hier wird gerade jetzt die kostenlose Übernachtung verboten???
Ich will hier echt nicht unken, aber man darf sich doch noch mal Gedanken machen (und diese auch frei äussern) ... und so denke ich wird es dort in Rendsburg wohl auch sein ... Nenn es "Verschwörungstheorien ala 9/11, mir kommen solche zeitlichen Zusammenhänge halt immer seeehr komisch vor ;)


schimi

Re: Platte an der Hochbrücke RD gesperrt

Beitrag von schimi »

Das hat wir schon mal in einem anderen Faden.
oldpitter hat geschrieben:
schimi hat geschrieben:Ich habe vor einiger Zeit einen Parkplatz gesehen der mit diesem Verkehrszeichen gekennzeichnet war
parkplatz-verkehrsschild-7854.gif
(also Parkplatz für alle Fahrzeuge ohne Gewichtseinsschränkung)

aber mit dem Zusatzschild: Wohnmobile nur von 7-20 h

Ist das eigentlich rechtlich in Ordnung?

Zur rechtlichen Bewertung deiner Frage:
Das Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) darf nur mit "im Verkehrsblatt bekanntgemachten Zusatzschilder verwendet werden".
Siehe StVo - VwV zu Zeichen 314, III (Straßenverkehrsordenung, Verwaltungsvorschrift, eine Vorschrift, die den Behörden auferlegt WIE sie die StVO handhaben MÜSSEN).
"Wohnmobile nur von 7-20 h" ist nicht im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht.... ;)

Auch eine (richtig ausgeschilderte) Möglichkeit nach StVo - VwV zu § 12 zu Abs 3a II (Halten und Parken) kommt nicht in Betracht:
Wirkt sich das regelmäßige Parken schwerer Kraftfahrzeuge oder Anhänger in anderen als den aufgeführten Gebieten, z.B. in Mischgebieten, störend aus,
kommen örliche, zeitlich beschränkte Parkverbote in Betracht.

Hier dürften dann nicht NUR WoMo angesprochen werden.


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Re: Platte an der Hochbrücke RD gesperrt

Beitrag von diga »

Da der Platz Privatbesitz ist, kann der Besitzer sich auch ein Schild malen. :lach1 :lach1


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Re:

Beitrag von Kerli »

frieda hat geschrieben: Is ja auch egal mit den LKW´s ...
Letzte Nacht stand auch mal wieder ein Lkw dort......
;)

http://www.abload.de/img/lkw_bildgrenderntyi8.jpg


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Re: Platte an der Hochbrücke RD gesperrt

Beitrag von 64ersnoopy »

schimi hat geschrieben:Das hat wir schon mal in einem anderen Faden.
oldpitter hat geschrieben:
schimi hat geschrieben:Ich habe vor einiger Zeit einen Parkplatz gesehen der mit diesem Verkehrszeichen gekennzeichnet war
parkplatz-verkehrsschild-7854.gif
(also Parkplatz für alle Fahrzeuge ohne Gewichtseinsschränkung)

aber mit dem Zusatzschild: Wohnmobile nur von 7-20 h

Ist das eigentlich rechtlich in Ordnung?

Zur rechtlichen Bewertung deiner Frage:
Das Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) darf nur mit "im Verkehrsblatt bekanntgemachten Zusatzschilder verwendet werden".
Siehe StVo - VwV zu Zeichen 314, III (Straßenverkehrsordenung, Verwaltungsvorschrift, eine Vorschrift, die den Behörden auferlegt WIE sie die StVO handhaben MÜSSEN).
"Wohnmobile nur von 7-20 h" ist nicht im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht.... ;)

Auch eine (richtig ausgeschilderte) Möglichkeit nach StVo - VwV zu § 12 zu Abs 3a II (Halten und Parken) kommt nicht in Betracht:
Wirkt sich das regelmäßige Parken schwerer Kraftfahrzeuge oder Anhänger in anderen als den aufgeführten Gebieten, z.B. in Mischgebieten, störend aus,
kommen örliche, zeitlich beschränkte Parkverbote in Betracht.

Hier dürften dann nicht NUR WoMo angesprochen werden.
Ist wohl alles nur eine Frage der Kombination:
Zeichen 314 - Parkplatz - Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, ... .

Wenn man das nun ergänzt mit dem Zeichen 1048-10 (nur Personenkraftwagen) und dem Zeichen 1048-17 (nur Wohnmobile), müsste dieser Parkplatz für alle Fahrzeuge mit Ausnahme von Personenwagen und Wohnmobilen verboten sein.
Nun noch das Zeichen 1048-17 (nur Wohnmobile) mit dem Zeichen 1040-30 (Zeitangaben ohne Beschränkung auf Wochentage) mit beispielsweise der Aufschrift "8 - 20h" ergänzen. Damit dürfte dann das für Wohnmobile grundsätzlich genehmigte Parken auf die Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr beschränkt sein.
Ich lasse mit gerne von einer anderen Interpretation überzeugen. Vielleicht hat ja auch jemand einen anderen Vorschlag welche Zeichen für mein Beispiel zu kombinieren sind.

Ach ja, falls irgendwer gerade in Büsum ist kann er ja mal ein Fotos von den dort an den Parkplätzen angebrachten Beschilderungen machen. Dort soll durch die Zeichen auch das Parken bei Nacht untersagt werden.


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