[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/sniper/mobiledevice/core/functions.php on line 846: Undefined variable $status
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/sniper/mobiledevice/core/functions.php on line 846: Undefined variable $status
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/sniper/mobiledevice/core/functions.php on line 846: Undefined variable $status
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
Mobile Freiheit • Ziviler Ungehorsam
Seite 1 von 2

Ziviler Ungehorsam

Verfasst: Do 6. Jan 2011, 12:15
von kmfrank
Hallo Zusammen,
:mrgreen:

Re: Ziviler Ungehorsam

Verfasst: Do 6. Jan 2011, 12:31
von friedhelm28
Hallo Michael

Ich weis nicht ob das Schild überhaupt Relevant ist. Sieht aus wie nachgemacht und wäre
damit nach der Straßenverkehrsordnung gar nicht gültig.

"Aber es sind bestimmt andere User die sich damit besser auskennen" ;) :?

Re: Ziviler Ungehorsam

Verfasst: Do 6. Jan 2011, 12:34
von Gimli
Das Schild ist sicherlich selbstgeklöppelt und hat daher keine (straßenverkehrsrechtliche) Wirkung - aaaber:

es sieht so aus, als stünde es auf/vor einem Privatgelände (Parkplatz). Somit könnte der Grundstückseigentümer die Fzg abschleppen lassen.

Trotzdem: ich find's nett ;)

Re: Ziviler Ungehorsam

Verfasst: Do 6. Jan 2011, 13:00
von Schorschi
Es könnte der Fischmark in Hamburg sein, und der ist Privatgelände.
Wenn ich mich recht erinnere, ist das parken nur in Richtung des Schildes nicht erlaubt, da dort ja die Stände aufgebaut werden.

In diesem Sinne

Re: Ziviler Ungehorsam

Verfasst: Do 6. Jan 2011, 13:16
von Mickel
Gimli hat geschrieben:Das Schild ist sicherlich selbstgeklöppelt und hat daher keine (straßenverkehrsrechtliche) Wirkung - aaaber:

es sieht so aus, als stünde es auf/vor einem Privatgelände (Parkplatz). Somit könnte der Grundstückseigentümer die Fzg abschleppen lassen.

Trotzdem: ich find's nett ;)

Hi Gimli!

Ich stimme dir aus beruflicher Erfahrung zu. Hier auf diesem Gelände gilt das Hausrecht des Eigentümers. Seinen Willen hat er hiermit kundgetan und auch gleich zur Gewinnmaximierung ein Sicherheitsunternehmen (http://www.puetz-security.de/video/) beauftragt. Dort kann sehr schnell abgeschleppt werden.

So etwas gibt es schon sehr oft und es wird eine Menge Kohle damit gemacht. Sei es wie es will....es ist sein Eigentum.

Mickel

Re: Ziviler Ungehorsam

Verfasst: Do 6. Jan 2011, 13:26
von Zora
Muss da nicht erkennbar sei, dass es sich um ein Privatgelände handelt??

Re: Ziviler Ungehorsam

Verfasst: Do 6. Jan 2011, 14:06
von Urban
Gimli hat geschrieben:Das Schild ist sicherlich selbstgeklöppelt und hat daher keine (straßenverkehrsrechtliche) Wirkung - aaaber:

es sieht so aus, als stünde es auf/vor einem Privatgelände (Parkplatz). Somit könnte der Grundstückseigentümer die Fzg abschleppen lassen.

Trotzdem: ich find's nett ;)



Bei einem Rechtsstreit weil zB ein Womo abgeschleppt wurde, wird man sicher dem Womobesitzer Recht geben da der Hinweis auf das Privatgelände fehlt ,
ohne diesem Zusatz ist das nur eine private Meinungsäußerung

Re: Ziviler Ungehorsam

Verfasst: Do 6. Jan 2011, 14:12
von Gimli
Urban hat geschrieben:
Gimli hat geschrieben:Das Schild ist sicherlich selbstgeklöppelt und hat daher keine (straßenverkehrsrechtliche) Wirkung - aaaber:

es sieht so aus, als stünde es auf/vor einem Privatgelände (Parkplatz). Somit könnte der Grundstückseigentümer die Fzg abschleppen lassen.

Trotzdem: ich find's nett ;)



Bei einem Rechtsstreit weil zB ein Womo abgeschleppt wurde, wird man sicher dem Womobesitzer Recht geben da der Hinweis auf das Privatgelände fehlt ,
ohne diesem Zusatz ist das nur eine private Meinungsäußerung

Nun, da kann man trefflich drüber streiten ;) .

Ich könnte jetzt über gewidmeten und/oder tatsächlich-öffentlichen Verkehrsraum referieren. :lol:

Für Privatgelände hält die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) eine Regel vor, wonach öffentlicher Verkehr auch auf nicht gewidmeten Straßen stattfinden kann, wenn folgende zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

1. Es liegt eine tatsächliche allgemeine Benutzung dieser Verkehrsfläche vor.
2.Der Verfügungsberechtigte (z. B. Eigentümer oder Besitzer) duldet die Nutzung oder stimmt ihr sogar zu (VwV-StVO zu § 1 unter II.).

Liegen also beide genannten Voraussetzungen kumulativ vor, so handelt es sich bei dieser Verkehrsfläche um tatsächlich- öffentlichen Verkehrsraum.

Dazu gibt es diverse (unterschiedliche) Urteile - und eine richtige Klarheit leider nicht.

Re: Ziviler Ungehorsam

Verfasst: Do 6. Jan 2011, 16:09
von kmfrank

HHHHHHIIIIIIILFE


die Diskussion um Recht oder Unrecht wollte ich nicht auslösen :wizard:

Es sollte zur Erheiterung in der grauen Zeit beitragen :victory:

Re: Ziviler Ungehorsam

Verfasst: Do 6. Jan 2011, 16:35
von friedhelm28
Hallo Michael

Das war mir und den anderen bestimmt auch bewusst. Aber das Wohnmobil steht im Stall
zum Überwintern und man hat nach fast überstandener Erkältung und dem "SUPER WETTER"
nichts anderes zu tun. (Alles schon fertig) :D

Ich finde solche Fotos auch immer gut

"Meine Frau Schneidert sich schon aus Frust eine neue Hose. Mit der kann ich im Moment auch nicht´s anfangen" :lol:

:cool1 Wird Zeit das der April kommt :cool1