Seite 10 von 13
Re: Gasanlage während der Fahrt
Verfasst: Do 10. Sep 2009, 11:13
von janoschpaul
pilote600 hat geschrieben:
Und die Regelung ist nicht so schlecht, es kann ja nicht angehen das man denFührerschein auf einem Golf macht und dann mit 7,5 Tonne + 12,5 T Anhänger legal fahren darf,
Da ist was wahres dran.
Meine Tochter macht gerade den Führerschein und dazu noch den "Hängerführerschein".
Ich dagegen durfte Auto + Hänger (beladen mit zwei Pferden) sofort ziehen.
Ich hab bei uns auf dem Reitstallhof geübt.
Vorwärts, rückwärts, ohne Pferde und mit, dann gings erst auf die Strasse.
Eigentlich hätte ich sofort "losbrettern" dürfen.
Wer nachweislich der Allgemeinheit dient (Feuerwehr, THW u.s.w.) sollte den Führerschein umsonst machen dürfen, alles andere ist Hobby.
Re: Gasanlage während der Fahrt
Verfasst: Do 10. Sep 2009, 13:13
von garibaldi
Ich hab' noch meinen alten grauen Lappen, darf also 7,5 t. Ich möchte aber trotzdem kein Womo über 3,5 t, aus dem einfachen Grund, dass über 3,5 viele kleinere Straßen europaweit gesperrt sind, und gerade solche Straßen sind meistens die reizvollsten.
Re: Gasanlage während der Fahrt
Verfasst: Do 10. Sep 2009, 13:21
von Adler
@Garibaldi
fahr nach Bayern.... da sperren die erst ab 5t
Ich nehm mir in der Garage ein paar Hühner mit... dann hab ich ein landwirtschaftliches Fahrzeug und darf auch mit meinem 6t dort fahren

Re: Gasanlage während der Fahrt
Verfasst: Do 10. Sep 2009, 13:26
von Urban
um nochmal auf die Ursprungsfrage zurückzukommen promobil hat eine Leserfrage so beantwortet
http://www.promobil.de/service/leserfra ... 9676.7.htm
Re: Gasanlage während der Fahrt
Verfasst: Do 10. Sep 2009, 13:36
von Arminius
janoschpaul hat geschrieben:pilote600 hat geschrieben:
Und die Regelung ist nicht so schlecht, es kann ja nicht angehen das man denFührerschein auf einem Golf macht und dann mit 7,5 Tonne + 12,5 T Anhänger legal fahren darf,
Da ist was wahres dran.
Meine Tochter macht gerade den Führerschein und dazu noch den "Hängerführerschein".
Ich dagegen durfte Auto + Hänger (beladen mit zwei Pferden) sofort ziehen.
Ich hab bei uns auf dem Reitstallhof geübt.
Vorwärts, rückwärts, ohne Pferde und mit, dann gings erst auf die Strasse.
Eigentlich hätte ich sofort "losbrettern" dürfen.
Wer nachweislich der Allgemeinheit dient (Feuerwehr, THW u.s.w.) sollte den Führerschein umsonst machen dürfen, alles andere ist Hobby.
Also ich hab mich mal schlau gemacht
Mit dem heutigen PKW (Klasse B) Führerschein kann man sehr wohl mit Anhänger fahren (3,5t+750kg Anhänger macht 4,2t)
Die Klasse C bzw CE kostet erst einmal viel Kohle und ist an Auflagen geknüpft (Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.) Das ist völlig über das Ziel hinausgeschossen wenn es um das Fahren eines 4t Womos geht.
Ich bleib dabei, diese Führerscheinregelung ist Quatsch! :1sauer
Re: Gasanlage während der Fahrt
Verfasst: Do 10. Sep 2009, 14:16
von Cruiser
janoschpaul hat geschrieben:
Wer nachweislich der Allgemeinheit dient (Feuerwehr, THW u.s.w.) sollte den Führerschein umsonst machen dürfen, alles andere ist Hobby.
Diese Personen bekommen den LKW-Führerschein zwar nicht umsonst, dafür aber kostenlos.

Re: Gasanlage während der Fahrt
Verfasst: Do 10. Sep 2009, 14:36
von janoschpaul
meusel hat geschrieben:janoschpaul hat geschrieben:pilote600 hat geschrieben:
Und die Regelung ist nicht so schlecht, es kann ja nicht angehen das man denFührerschein auf einem Golf macht und dann mit 7,5 Tonne + 12,5 T Anhänger legal fahren darf,
Da ist was wahres dran.
Meine Tochter macht gerade den Führerschein und dazu noch den "Hängerführerschein".
Ich dagegen durfte Auto + Hänger (beladen mit zwei Pferden) sofort ziehen.
Ich hab bei uns auf dem Reitstallhof geübt.
Vorwärts, rückwärts, ohne Pferde und mit, dann gings erst auf die Strasse.
Eigentlich hätte ich sofort "losbrettern" dürfen.
Wer nachweislich der Allgemeinheit dient (Feuerwehr, THW u.s.w.) sollte den Führerschein umsonst machen dürfen, alles andere ist Hobby.
Also ich hab mich mal schlau gemacht
Mit dem heutigen PKW (Klasse B) Führerschein kann man sehr wohl mit Anhänger fahren (3,5t+750kg Anhänger macht 4,2t)
Die Klasse C bzw CE kostet erst einmal viel Kohle und ist an Auflagen geknüpft (Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.) Das ist völlig über das Ziel hinausgeschossen wenn es um das Fahren eines 4t Womos geht.
Ich bleib dabei, diese Führerscheinregelung ist Quatsch! :1sauer
Nö um zwei Pferde zu ziehen reichen 750 kg nicht aus.
Re: Gasanlage während der Fahrt
Verfasst: Do 10. Sep 2009, 15:51
von Schlauchi
Hallo Leute,
ich hatte ja versprochen einmal bei der BAP Frechen nachzufragen. Hier die Antwort :
****************************************************************************************************************************************************************************************
Sehr geehrter Herr DaXXXX,
leider ist es in der Sendung von Kabel 1, am Samstag, dem 05.09.2009 zu einer Äußerung meiner Beamten gekommen, die grundsätzlich so nicht richtig ist.
Selbstverständlich gibt es keine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland, die den Betreiber von Wohnwagen und Wohnmobilen dazu verpflichtet, Gasflaschen während der Fahrt von den Verbrauchsgeräten zu trennen.
Eine Empfehlung von Fachdienststellen wurde irrtümlich so dargestellt, als wäre es eine Verpflichtung.
Nach dem schweren Verkehrsunfall vor ca. 2 Jahren auf einer Bundesautobahn, bei dem durch das geöffnete Gasventil und den Abriss eines Gasschlauches an der Unfallstelle Gas austrat und es zu einer folgenschweren Explosion gekommen ist, rieten Fachdienststellen dazu, während der Fahrt das Gasventil an der Gasflasche zu schließen. Noch mehr Sicherheit kann gewährleistet werden, wenn die Gasflaschen von den Gebrauchsgeräten während der Fahrt getrennt werden. Damit werden auch die Gasleitungen entlüftet und die Gefahr der Selbstentzündung ist äußerst gering bis undenkbar.
Eine Abhandlung über den Transport und den Betrieb von Gasflaschen in Wohnwagen und Wohnmobilen füge ich als Anlage bei.
Im Auftrag,
xxx xxxx
VI 3/ AP/L/VD
********************************************************************************************************************************************************************************************
Diese Abhandlung habe ich als PDF hier angehangen.
Gruß Hans
Re: Gasanlage während der Fahrt
Verfasst: Do 10. Sep 2009, 16:49
von Andy
Hallo Hans,
hier steht aber nichts von Bestandsschutz. Die Fa. Truma behauptet, dass ein 10 jähriger Bestandsschutz besteht - und eigentlich sollten es die wissen.
Re: Gasanlage während der Fahrt
Verfasst: Do 10. Sep 2009, 17:04
von Schlauchi
Hallo Andreas,
wir ging es drum, dass eine Rechtsgrundlage uns genannt wird, wonach die Beamten in dem Film gehandelt haben.
Diesen gibt es zum heutigen Zeitpunkt offensichtlich nicht !
Das die Herrn Ordnungshüter einen Hauch von Sicherheit wünschen kann ich persönlich nachvollziehen. Ich selbe habe bereits seid Jahren eine Schlauchbruchsicherung direkt an der Flasche. Auch ohne Secu-Motion. Allerdings gehöre ich auch zu den Schönwetterfahrern und schließe damit auch während der Fahrt die Gasflasche.Meine Anlage ist nach DIN EN 1949 und wird regelmässig nach G 607 DVGW-Arbeitsblatt geprüft. Damit würde ich weiterhin auch vor den Augen der Polizei den Schlauch dran lassen und ggf. mit den Damen und Herren diskutieren. Aber heute mit dieser Mail noch ein bißchen mehr.
Gruß Hans