ich habe da etwas vergessen:
In den Genuss eines Betreuers kommt nur diese weibliche Person, welche eine private Krankenversicherung hat, worin die Klauseln der Chefarztbetreuung und Zweibettzimmer vorhanden sind.
Sorry, das steht in der Erleuterung zu § 100 , im SGB 7. Buch und 28. Überarbeitung
Also einige Hürden sind da schon zu nehmen.
ergänzender Gruß
Wilfried


