Re: Habe 18,5 Millionen Steuern........
Verfasst: Mi 19. Mär 2014, 11:29
@ harcon und auch für alle weitern Interessierten
Dies ist dann die Meinung von SPON ( spiegel online ) http://www.spiegel.de/wirtschaft/uli-ho ... 59051.html zu der Causa Hoeness.
Hallo harcon!
Für mich ist durchaus klar, dass jeder, der seine Haftstrafe für eine Straftat abgesessen hat, als "geläutert " gilt. Komischerweise sieht die Gesellschaft das bei z.B. Kinderschändern anders, Ich hoffe, Sie verstehen mich da, es gibt also auch gesellschaftspolitisch anscheinend eine unterschiedliche Bewertung von "geläutert".
Und ja, ich persönlich halte jemanden, der es mit dem geltenden Recht in D, verharmlosend gesagt, "nicht so genau nimmt", wie es nun einmal jetzt ja sogar rechtskräftig und daher von jedermann zu behaupten, der Herr U.H. es für sich in Anspruch nimmt, eben nicht mehr geeignet ist, eine öffentliche Aufgabe zu bekleiden.
Dass er weiterhin Inhaber einer/seiner Wurstfabrik sein kann, ist selbstverständlich. Aber das ist eben die andere Seite der Medaille.
Als öffentliche Person geht so etwas eben gar nicht, als privater Geschäftsmann kann er von mir aus machen,was er will. Solange die Geschäftspartner mit ihm zusammenarbeiten, ist doch alles i.O.
Als Antwort auf die Frage, ob ich ein Verbrechensdauerstigma auch für einen Verkehrssünder erwarten würde, eine klare Antwort: Ja, wenn wir uns auf eine Begriffsänderung einigen könnten.
Wenn wir nämlich an Stelle von Verbrechensdauerstigma uns auf Verbrecherdauerstigma schreiben könnten, träfe es teilweise meine Einstellung.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist keine Straftat im juristischem Sinn, eine Trunkenheitfahrt mit Unfall und einem getötetem Unfallopfer wird juristisch zu einer.
Was aber der Unterschied zu einem Verbrecher ist, so meine Einschätzung als Nichtjurist, dass auch die Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge nicht gemacht wird, um persönliche Vorteile zu erlangen, sondern eine sicher falsche Augenblicksentscheidung eines Einzelnen.
So, dann jetzt von den Allgemeinplätzen zurück zu Herrn Hoeness: die von diesem Herrn an den Tag gelegte Verhaltensweise der über Jahre gehenden Straftat der Steuerhinterziehung ist es, die mich zu meiner Einstellung kommen lassen.
Für mich hat jeder, der mit Vorsatz und im Wiederholungsfall ( so lautete ja die Klage) eine Straftat begeht, zwar nach "Absitzen" seiner Strafe zwar rechtlich betrachtet für seine Tat gebüßt und ist vielleicht sogar geläutert, aber jemand, der von einem Gericht verurteilt wird, hat verdammt noch mal keinen "Fehler begangen" sondern gegen geltendes Recht verstossen. Dass sollten doch langsam alle Verstehen können.
Dies ist dann die Meinung von SPON ( spiegel online ) http://www.spiegel.de/wirtschaft/uli-ho ... 59051.html zu der Causa Hoeness.
Hallo harcon!
Für mich ist durchaus klar, dass jeder, der seine Haftstrafe für eine Straftat abgesessen hat, als "geläutert " gilt. Komischerweise sieht die Gesellschaft das bei z.B. Kinderschändern anders, Ich hoffe, Sie verstehen mich da, es gibt also auch gesellschaftspolitisch anscheinend eine unterschiedliche Bewertung von "geläutert".
Und ja, ich persönlich halte jemanden, der es mit dem geltenden Recht in D, verharmlosend gesagt, "nicht so genau nimmt", wie es nun einmal jetzt ja sogar rechtskräftig und daher von jedermann zu behaupten, der Herr U.H. es für sich in Anspruch nimmt, eben nicht mehr geeignet ist, eine öffentliche Aufgabe zu bekleiden.
Dass er weiterhin Inhaber einer/seiner Wurstfabrik sein kann, ist selbstverständlich. Aber das ist eben die andere Seite der Medaille.
Als öffentliche Person geht so etwas eben gar nicht, als privater Geschäftsmann kann er von mir aus machen,was er will. Solange die Geschäftspartner mit ihm zusammenarbeiten, ist doch alles i.O.
Als Antwort auf die Frage, ob ich ein Verbrechensdauerstigma auch für einen Verkehrssünder erwarten würde, eine klare Antwort: Ja, wenn wir uns auf eine Begriffsänderung einigen könnten.
Wenn wir nämlich an Stelle von Verbrechensdauerstigma uns auf Verbrecherdauerstigma schreiben könnten, träfe es teilweise meine Einstellung.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist keine Straftat im juristischem Sinn, eine Trunkenheitfahrt mit Unfall und einem getötetem Unfallopfer wird juristisch zu einer.
Was aber der Unterschied zu einem Verbrecher ist, so meine Einschätzung als Nichtjurist, dass auch die Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge nicht gemacht wird, um persönliche Vorteile zu erlangen, sondern eine sicher falsche Augenblicksentscheidung eines Einzelnen.
So, dann jetzt von den Allgemeinplätzen zurück zu Herrn Hoeness: die von diesem Herrn an den Tag gelegte Verhaltensweise der über Jahre gehenden Straftat der Steuerhinterziehung ist es, die mich zu meiner Einstellung kommen lassen.
Für mich hat jeder, der mit Vorsatz und im Wiederholungsfall ( so lautete ja die Klage) eine Straftat begeht, zwar nach "Absitzen" seiner Strafe zwar rechtlich betrachtet für seine Tat gebüßt und ist vielleicht sogar geläutert, aber jemand, der von einem Gericht verurteilt wird, hat verdammt noch mal keinen "Fehler begangen" sondern gegen geltendes Recht verstossen. Dass sollten doch langsam alle Verstehen können.