Es ist vollbracht: Neuer Stellplatz für Zuhause!
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travelfan
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Hallo,
frag bloß keinen Rechtsverdreher, sonst will tatsächlich noch jemand eine Baugenehmigung sehen, wenn das Fahrzeug "abgestellt" wird, also mehr steht als fährt. Das ist bei Berufstätigen wohl zwangsläufig der Fall.
gelesen bei http://www.123recht.net/Abstellen-von-W ... 40122.html
Nach Satz 1 des § 2 Abs. 1 LBauO sind bauliche Anlagen mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen und nach Satz 2 besteht eine Verbindung mit dem Erdboden auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest genutzt zu werden. Letzteres ist hier der Fall.
Übrigens auf der Straße stehen geht auch nicht uneingeschränkt, denn man unterscheidet rechtlich zwischen parken und abstellen, müsste also mindestens alle zwei Wochen den Standplatz wechseln.
Am besten gar nicht drüber nachdenken und hoffen, dass der Nachbar einverstanden ist.
Gruß Brigitte
frag bloß keinen Rechtsverdreher, sonst will tatsächlich noch jemand eine Baugenehmigung sehen, wenn das Fahrzeug "abgestellt" wird, also mehr steht als fährt. Das ist bei Berufstätigen wohl zwangsläufig der Fall.
gelesen bei http://www.123recht.net/Abstellen-von-W ... 40122.html
Nach Satz 1 des § 2 Abs. 1 LBauO sind bauliche Anlagen mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen und nach Satz 2 besteht eine Verbindung mit dem Erdboden auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest genutzt zu werden. Letzteres ist hier der Fall.
Übrigens auf der Straße stehen geht auch nicht uneingeschränkt, denn man unterscheidet rechtlich zwischen parken und abstellen, müsste also mindestens alle zwei Wochen den Standplatz wechseln.
Am besten gar nicht drüber nachdenken und hoffen, dass der Nachbar einverstanden ist.
Gruß Brigitte
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Heiko
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Hallo Brigitte,
danke für die Hinweise und den Link!
Selbst da ist man sich ja nicht einig, ob das ganze so rechtens ist oder nicht. Dann ist das ganze noch Länderrecht - also überall anderes geregelt.
Letztlich ist unsere Gemeinde über jedes Fahrzeug froh, was nicht unnötig öffentlichen Verkehrsraum/Parkplätze belegt. Gerade letztere sind hier ziemlich knapp.
Und mein Kleiner nimmt dann gleich Mindestens 3 Pkw Fahrern den Parkplatz weg.
Das mit dem Abstellen vs Parken ist interessant. Ich dachte immer ein Fahrzeug welches angemeldet und verkehrssicher ist, darf auf der Straße stehen.
Woher hast du diese Informationen?
danke für die Hinweise und den Link!
Selbst da ist man sich ja nicht einig, ob das ganze so rechtens ist oder nicht. Dann ist das ganze noch Länderrecht - also überall anderes geregelt.
Letztlich ist unsere Gemeinde über jedes Fahrzeug froh, was nicht unnötig öffentlichen Verkehrsraum/Parkplätze belegt. Gerade letztere sind hier ziemlich knapp.
Und mein Kleiner nimmt dann gleich Mindestens 3 Pkw Fahrern den Parkplatz weg.
Das mit dem Abstellen vs Parken ist interessant. Ich dachte immer ein Fahrzeug welches angemeldet und verkehrssicher ist, darf auf der Straße stehen.
Woher hast du diese Informationen?
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travelfan
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Hallo,
du hast recht,
diese Diskussion gab es mal im Zusammenhang mit einem Wohnwagen/Anhänger ohne Zugfahrzeug.
Zu deiner Beruhigung habe ich aber einen Link gefunden, dass das Parken wohl doch zeitlich uneingeschränkt erlaubt ist:
http://www.motor-talk.de/forum/wie-lang ... tml?page=1
http://www.gutefrage.net/frage/darf-ein ... rlaubt-ist
Mit einem "Sonstigen Kfz Wohnmobil" darfst Du grundsätzlich überall parken, wo Du mit einem anderen Kraftfahrzeug auch parken kannst. Aufgrund der größeren Breite musst Du beim Parken am Fahrbahnrand auch darauf achten, dass eine ausreichende Restdurchfahrtsbreite von mind. 3 m verbleibt.
Sind Parkplätze nur mit Z. 314 StVO (blaue Parktafel mit weißem "P") ohne ergänzende Regelungen durch Zusatzzeichen beschildert, darf dort, egal ob außer- oder innerorts oder auf der Autobahn, jedermann parken.
Ist das Parken durch Z. 315 StVO auf einem Gehweg erlaubt, gilt dort eine Gewichtsbeschränkung auf max. 2,8 t, die jedoch für vergleichbar schwere andere Fahrzeug ebenso gilt.
Sind Parkplätze auf bestimmte Fahrzeugarten (Pkw, Lkw,..) beschränkt, besteht dort für alle anderen Fahrzeuge, also auch Wohnmobile, Parkverbot. Wohnmobile sind weder Pkw noch Lkw.
Sind Parkmarkierungen vorhanden, darf nicht über diese hinaus geparkt werden.
Ein Wohnmobil darf auch dauerhaft parken - auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt - und muss nicht regelmässig umgestellt werden, wie etwa ein PKW-Anhänger.
du hast recht,
diese Diskussion gab es mal im Zusammenhang mit einem Wohnwagen/Anhänger ohne Zugfahrzeug.
Zu deiner Beruhigung habe ich aber einen Link gefunden, dass das Parken wohl doch zeitlich uneingeschränkt erlaubt ist:
http://www.motor-talk.de/forum/wie-lang ... tml?page=1
http://www.gutefrage.net/frage/darf-ein ... rlaubt-ist
Mit einem "Sonstigen Kfz Wohnmobil" darfst Du grundsätzlich überall parken, wo Du mit einem anderen Kraftfahrzeug auch parken kannst. Aufgrund der größeren Breite musst Du beim Parken am Fahrbahnrand auch darauf achten, dass eine ausreichende Restdurchfahrtsbreite von mind. 3 m verbleibt.
Sind Parkplätze nur mit Z. 314 StVO (blaue Parktafel mit weißem "P") ohne ergänzende Regelungen durch Zusatzzeichen beschildert, darf dort, egal ob außer- oder innerorts oder auf der Autobahn, jedermann parken.
Ist das Parken durch Z. 315 StVO auf einem Gehweg erlaubt, gilt dort eine Gewichtsbeschränkung auf max. 2,8 t, die jedoch für vergleichbar schwere andere Fahrzeug ebenso gilt.
Sind Parkplätze auf bestimmte Fahrzeugarten (Pkw, Lkw,..) beschränkt, besteht dort für alle anderen Fahrzeuge, also auch Wohnmobile, Parkverbot. Wohnmobile sind weder Pkw noch Lkw.
Sind Parkmarkierungen vorhanden, darf nicht über diese hinaus geparkt werden.
Ein Wohnmobil darf auch dauerhaft parken - auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt - und muss nicht regelmässig umgestellt werden, wie etwa ein PKW-Anhänger.
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travelfan
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Hallo Heiko,
hier sind noch ein paar Hinweise auch zum Abstellen ( über 3,5 t ) im Wohngebiet:
http://forum.womoverlag.de/viewtopic.ph ... 6&start=45
§12 Baunutzungsverordnung
Stellplätze und Garagen
(1) Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 6 nichts anderes ergibt.
(2) In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.
(3) Unzulässig sind
1. Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten,
2. Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten.
Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO
Ein Baugebiet, das vorwiegend dem Wohnen dient. Außer Wohngebäuden sind „der Versorgung des Gebiets dienende“ Läden und Gaststätten sowie nichtstörende Handwerksbetriebe und Gemeinschaftseinrichtungen zulässig. Hotels, sonstiges nichtstörendes Gewerbe, Verwaltungsbauten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind ausnahmsweise zulassungsfähig.
So nun bin ich damit durch. Viel Spaß bei den Bauarbeiten und hoffentlich besseres Wetter als hier.
Gruß Brigitte
hier sind noch ein paar Hinweise auch zum Abstellen ( über 3,5 t ) im Wohngebiet:
http://forum.womoverlag.de/viewtopic.ph ... 6&start=45
§12 Baunutzungsverordnung
Stellplätze und Garagen
(1) Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 6 nichts anderes ergibt.
(2) In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.
(3) Unzulässig sind
1. Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten,
2. Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten.
Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO
Ein Baugebiet, das vorwiegend dem Wohnen dient. Außer Wohngebäuden sind „der Versorgung des Gebiets dienende“ Läden und Gaststätten sowie nichtstörende Handwerksbetriebe und Gemeinschaftseinrichtungen zulässig. Hotels, sonstiges nichtstörendes Gewerbe, Verwaltungsbauten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind ausnahmsweise zulassungsfähig.
So nun bin ich damit durch. Viel Spaß bei den Bauarbeiten und hoffentlich besseres Wetter als hier.
Gruß Brigitte
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Herr B.
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Hallo Heiko,
auf Deinen Bildern sehe ich, das ist ja ein super Platz.
In der Giebelwand keine Fenster. Da kann man einen schönen
Carport hinstellen. Viel Spaß beim Bauen!
Aber was ist mit der Garagenausfahrt?
auf Deinen Bildern sehe ich, das ist ja ein super Platz.
In der Giebelwand keine Fenster. Da kann man einen schönen
Carport hinstellen. Viel Spaß beim Bauen!
Aber was ist mit der Garagenausfahrt?
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Heiko
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Hallo Brigitte,travelfan hat geschrieben: Stellplätze und Garagen
(1) Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 6 nichts anderes ergibt.
(2) In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.
(3) Unzulässig sind
1. Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten,
2. Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten.
Danke für die Ausführungen. Als Fahrlehrer kenne ich mich natürlich in der StVO ganz gut aus.
Im Baurecht usw weiter nicht.
Ich habe aber zwischenzeitlich sehr viel gelesen. Der von die aufgeführte Punkt 2 oben spricht von Eigengewicht über 3,5 t.
Der Ausdruck Eigengewicht rettet mir da den Allerwertesten. Leer wiegt unser WoMo nur 3470 kg.
Wobei hierbei sogar noch 70 Liter Wasser und der Fahrer mit 75 kg eingerechnet sind. Also das tatsächliche Gewicht bei leerem Fahrzeug nur bei 3325 kg liegt
Ansonsten könnte mir da jemand ans Bein pinkeln.Probleme machen.
Ich habe einen Fall gefunden, in dem die Gleichsetzung von Leer- und Eigengewicht amtlich bestätigt wurde.
Mit dem Bauamt muss ich mich dann sowieso noch mal auseinandersetzten. Ich würde gerne die Rundung vorne am Wendeplatz als Ausfahrt umpflastern lassen.
Mal sehen, wie gefügig die sind.
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Heiko
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Hi,Herr B. hat geschrieben:Hallo Heiko,
auf Deinen Bildern sehe ich, das ist ja ein super Platz.
In der Giebelwand keine Fenster. Da kann man einen schönen
Carport hinstellen. Viel Spaß beim Bauen!
Aber was ist mit der Garagenausfahrt?
normal sollte das WoMo auf den vorderen Platz.
Somit kann die Garage von meinem Pkw noch genutzt werden.
Aber die Idee mit dem Dach an die Giebelwand hatte ich auch schon.
Würde sich schon besser machen als ein freistehendes Carport vorne weiter.
Im Moment denke ich gerade über einen Bodenablass nach.
Nur leider ist der Platz tiefer als die Abwasserrohre im Haus.
Also müsste ich eine Abwasser-Pumpe mit einplanen. Damit habe ich aber keinerlei Erfahrung.
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Herr B.
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Abwasserpumpe ist kein Problem. Arbeitet vollautomatisch über Schwimmerschalter. Du mußt nur einen Pumpensumpf (Dein Bodeneinlauf) so bauen,dass die Pumpe hineinpasst. Dann schaltet die Pumpe (bei Regen oder Womo-Wäsche) bei der von Dir vorgegebenen Höhe, ein und pumpt das Wasser ab.
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Heiko
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Wieder hat sich etwas getan. Die restlichen Beton-Palisaden sein rausgerupft worden.
Ging wohl nicht so reibungslos. Die waren richtig tief in Zement gesetz worden.
Dadurch musste auf der alten Auffahrt mehr alte Steine hochgenommen werden als gedacht.
Morgen kommt dann der Split.
FRÜHER:
http://www.holli-mobil.de/Hymer_B_774/S ... C_1477.jpg
GESTERN:
http://www.holli-mobil.de/Hymer_B_774/S ... G_1544.jpg
HEUTE:
http://www.holli-mobil.de/Hymer_B_774/S ... G_3433.jpg
VORHER:
http://www.holli-mobil.de/Hymer_B_774/S ... G_3406.jpg
GESTERN:
http://www.holli-mobil.de/Hymer_B_774/S ... G_1548.jpg
HEUTE:
http://www.holli-mobil.de/Hymer_B_774/S ... G_3431.jpg
Ging wohl nicht so reibungslos. Die waren richtig tief in Zement gesetz worden.
Dadurch musste auf der alten Auffahrt mehr alte Steine hochgenommen werden als gedacht.
Morgen kommt dann der Split.
FRÜHER:
http://www.holli-mobil.de/Hymer_B_774/S ... C_1477.jpg
GESTERN:
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HEUTE:
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GESTERN:
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Heiko
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Hallo Rainer,Herr B. hat geschrieben:Abwasserpumpe ist kein Problem. Arbeitet vollautomatisch über Schwimmerschalter. Du mußt nur einen Pumpensumpf (Dein Bodeneinlauf) so bauen,dass die Pumpe hineinpasst. Dann schaltet die Pumpe (bei Regen oder Womo-Wäsche) bei der von Dir vorgegebenen Höhe, ein und pumpt das Wasser ab.
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danke für den Tipp!
Ich werde wohl keinen richtigen Bodeneinlass sondern ein 50 mm Kanalrohr reinlegen, das Gefälle zum Keller des Hauses hat.
Dann durch die Wand in den Keller, dort die Pumpe frostfrei hinstellen.
Das Ende des 50er Rohres auf dem Platz etwas vertieft einbauen und mit einem Deckel verschießen.
So verhindere ich das Regenwasser in die Leitung läuft.
Dann muss ich zum Ablassen allerdings immer den Schlauch auf das Erdrohr stecken.
Schwarzwasser wollte ich da eh nicht entsorgen.
Oder würde die Pumpe so was auch noch fördern?