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Re: Google Street View- wir sind gepixelt
Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 10:15
von janoschpaul
Google macht sich selbst unkenntlich.
20 deutsche Großstädte, darunter auch München sind im Netz.
Rund eine Viertelmillion Bundesbürger hatten bereits Widerspruch gegen die Abbildung Ihrer Häuser eingelegt.
Und nun ist ausgerechnet das Gebäude, in dem Google seine Vertretung in der Münchner Dienerstraße hat, unkenntlich gemacht, gepixelt.

Re: Google Street View- wir sind gepixelt
Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 10:17
von Gimli
Tja, sofern auch nur ein Mieter/Bewohner eines Komplexes Widerspruch eingelegt hat, muss das gesamte Objekt unkenntlich gemacht werden

Re: Google Street View- wir sind gepixelt
Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 10:32
von janoschpaul
Gimli hat geschrieben:Tja, sofern auch nur ein Mieter/Bewohner eines Komplexes Widerspruch eingelegt hat, muss das gesamte Objekt unkenntlich gemacht werden

Da geh ich auch davon aus

, aber lustig ist es trotzdem.
Re: Google Street View- wir sind gepixelt
Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 11:55
von Gimli
janoschpaul hat geschrieben:Gimli hat geschrieben:Tja, sofern auch nur ein Mieter/Bewohner eines Komplexes Widerspruch eingelegt hat, muss das gesamte Objekt unkenntlich gemacht werden

Da geh ich auch davon aus

, aber lustig ist es trotzdem.
Klar, frei nach dem Motto: "Die Geister, die ich rief ...."
Re: Google Street View- wir sind gepixelt
Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 13:44
von Gitte
Ich habe gerade mal bei uns geschaut, die sind gar nicht alle kleinen Seitenstrassen abgefahren, somit ist unser Haus nicht zu sehen. Wenn man auf die Karte klickt sieht man Blau umrandete Straßenzüge welche abgelichtet wurden.
Re: Google Street View- wir sind gepixelt
Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 15:12
von Wollrud
Hallo
Immer Lockerbie , was sieht man den schon, wenn jemand genaug kriminelle Energie hat, braucht er kein GSV.
Unser Haus darf geknipst werden.
gruß Wolli
Re: Google Street View- wir sind gepixelt
Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 15:17
von präses
Hab gerade mal in Köln bei einer Bekannten nachgesehen, Ihr Auto steht vor der Tür, Sie sitzt nicht vor dem Computer geht aber nichts ans Telefon, muß ich mir jetzt Sorgen machen

Ach ja, die Kosten für den Neubau des Stadtarchivs kann sich die Stadt jetzt sparen, dank Street View steht es ja wieder.

Re: Google Street View- wir sind gepixelt
Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 16:15
von janoschpaul
Wir wollten uns auch nicht vor Einbrechern schützen, als wir unser Haus pixeln liessen.
Der Sinn von GSF erschliesst sich mir einfach nicht.
Ich kann mir Womostellplätze per Google Earth anschauen, eine tolle Sache.
Mich hat Eure Meinung interessiert, das war alles.

Re: Google Street View- wir sind gepixelt
Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 17:10
von Udo
Habe mir mal das Superpanoramabild von London angeschaut: 80 Milliarden Pixel.
Hier sind viele Leute zu sehen, auf den Strassen und sogar hinter Gardinen, alle nicht gepixelt. Sind solche Fotos eigentlich erlaubt?
http://www.mobile-freiheit.net/viewtopi ... 105&t=9801
Gruß Udo
Re: Google Street View- wir sind gepixelt
Verfasst: Fr 19. Nov 2010, 18:36
von Cruiser
Udo hat geschrieben:Habe mir mal das Superpanoramabild von London angeschaut: 80 Milliarden Pixel.
Hier sind viele Leute zu sehen, auf den Strassen und sogar hinter Gardinen, alle nicht gepixelt. Sind solche Fotos eigentlich erlaubt?
http://www.mobile-freiheit.net/viewtopi ... 105&t=9801
Gruß Udo
Ja, sind sie. Gem. § 59 Urhebergesetz darf man alles, was von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen aus zu sehen ist, auch fotografieren und veröffentlichen (sogenannte Panoramafreiheit). Lediglich Bilder, welche einzelne Personen zeigen, darf man nicht veröffentlichen (Recht am eigenen Bild). Wenn man aber Gruppen fotografiert (zB die Tribüne bei einem Fußballspiel), darf man diese Bilder auch veröffentlichen.
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.