Es ist vollbracht: Neuer Stellplatz für Zuhause!
- Heiko
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Hallo Mary,
kann nach 2 Jahren echt keiner mehr was sagen? Ich dachte da gäbe es gar keine Verjährung.
Vieleicht ist das aber auch wieder Land oder sogar Kreisabhängig...
kann nach 2 Jahren echt keiner mehr was sagen? Ich dachte da gäbe es gar keine Verjährung.
Vieleicht ist das aber auch wieder Land oder sogar Kreisabhängig...
Re: AW: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Heiko, ich habe die hiesigen Gesetze zur Bauverordnung gelesen, weiß echt nicht, ob die Verjährung bundesweit greift.
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Hallo,
wir hatten bisher immer Glück mit den Nachbarn. Rein zufällig haben wir mal erfahren, dass die Abstellerlaubnis für Wohnmobile ganz stark vom Bebauungsplan abhängt. In reinen Wohngebieten dürfen Fahrzeuge über 3,5 t in Niedersachsen gar nicht abgestellt werden, auch nicht auf dem eigenen Grundstück. Wenn ein Nachbar Alarm geschlagen hätte, wären wir verpflichtet gewesen, im Gewerbegebiet einen Parkplatz anzumieten.
Inzwischen haben wir uns wegen der Führerscheine der Kinder verkleinert. Nun kann uns keiner mehr was anhaben.
Viele Grüße
wir hatten bisher immer Glück mit den Nachbarn. Rein zufällig haben wir mal erfahren, dass die Abstellerlaubnis für Wohnmobile ganz stark vom Bebauungsplan abhängt. In reinen Wohngebieten dürfen Fahrzeuge über 3,5 t in Niedersachsen gar nicht abgestellt werden, auch nicht auf dem eigenen Grundstück. Wenn ein Nachbar Alarm geschlagen hätte, wären wir verpflichtet gewesen, im Gewerbegebiet einen Parkplatz anzumieten.
Inzwischen haben wir uns wegen der Führerscheine der Kinder verkleinert. Nun kann uns keiner mehr was anhaben.
Viele Grüße
- Heiko
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Das es eine Abstellerlaubnis für WoMo gibt, ist mir völlig neu. Das Parken für gewisse Fahrzeuge regelt immernoch der §12 (3a) der StVO.travelfan hat geschrieben:Rein zufällig haben wir mal erfahren, dass die Abstellerlaubnis für Wohnmobile ganz stark vom Bebauungsplan abhängt. In reinen Wohngebieten dürfen Fahrzeuge über 3,5 t in Niedersachsen gar nicht abgestellt werden, auch nicht auf dem eigenen Grundstück.
Welche Anordnung in Niedersachsen sollte sich darüber stellen dürfen.(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- in Kurgebieten und
- in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Hast du einen Link zum Nachlesen für mich?
Re: AW: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Heiko, ist eine Abstellerlaubnis nicht nur für Stricher notwendig, also nur Saisonkennzeichen, um ihr Fahrzeug wo unterzustellen?
Für Womos mit Jahreszulassung bis 7,5t, parkt man doch einfach überall wo man es darf und Platz ist oder?
Für Womos mit Jahreszulassung bis 7,5t, parkt man doch einfach überall wo man es darf und Platz ist oder?
Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Tatsächlich kann einem der Bebauungsplan einen schönen Strich durch die Rechnung machen, man sollte sich diesen mal genau anschauen, das zeitweilige Anstellen von Fahrzeugen ist auf Flächen die im Bebauungsplan als Zufahrten bezeichnet sind nicht zulässig. Auch einfach eine Grünfläche umgestalten zu Abstellung eines Fahrzeuges ist genemigungspflichtig
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Moin,
das mit dem Abstellen auf Privatengrund ist auch im Kreis Steinburg/Itzehoe in Neubaugebieten ein Thema. Die Ein oder Ausfahrt ist erlaubt, das Be - und Entladen auch - allerdings ein Abstellen von "Campingfahrzeugen" ist nicht gestattet...
Freunde von uns haben z.Zt. mit ihrem Nachbarn ( evtl. Neider ? ) das Problem, das er sich an den Anblick und den Schattenwurf des Wohnwagen gestört fühlt.... Eine Baugenehmigung für ein Carport(Durchfahrtshöhe über 2,1m) ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen....
Der Wowa unserer Freunde steht zwar selten vor der Tür - der Nachbar macht trotzdem Stress...
Ich hatte in der letzten Woche ein Gespräch mit der Polizei, wir wohnen in einer Tempo 30 Zone, Reihenhaussiedlung mit Parkstreifen. Unser Womo steht auf der Straße direkt vor unserem Haus und nicht in der Parkbucht ( liegt gegenüber ). Die Polizei hat mich darauf hingewiesen, das unserer Womo Parkwarntafeln benötigt, oder ab der Dämmerung mit Standlicht stehen muss - da über 3,5T... Die Parkbucht dürfen wir nicht nutzen - da nur für PKW ausgewiesen. Also, habe ich Gestern vorne eine Parktafel an der Stoßstange montiert ( was nicht wirklich gut Aussieht ) und hinten werde ich die Italientafel montieren - die zZt. noch in der Fahrradplane hängt.
Warum das ganze?! Weil ein Nachbar sich daran stört, das bei uns in der Straße nun 7 Womo stehen und Parkflächen belegen (alles Anwohner Womos...)
Also, seit froh, wenn´s einfach mit der Regelung der Gemeinde/Stadt ist - und man keine komischen Nachbarn hat
das mit dem Abstellen auf Privatengrund ist auch im Kreis Steinburg/Itzehoe in Neubaugebieten ein Thema. Die Ein oder Ausfahrt ist erlaubt, das Be - und Entladen auch - allerdings ein Abstellen von "Campingfahrzeugen" ist nicht gestattet...
Freunde von uns haben z.Zt. mit ihrem Nachbarn ( evtl. Neider ? ) das Problem, das er sich an den Anblick und den Schattenwurf des Wohnwagen gestört fühlt.... Eine Baugenehmigung für ein Carport(Durchfahrtshöhe über 2,1m) ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen....
Der Wowa unserer Freunde steht zwar selten vor der Tür - der Nachbar macht trotzdem Stress...
Ich hatte in der letzten Woche ein Gespräch mit der Polizei, wir wohnen in einer Tempo 30 Zone, Reihenhaussiedlung mit Parkstreifen. Unser Womo steht auf der Straße direkt vor unserem Haus und nicht in der Parkbucht ( liegt gegenüber ). Die Polizei hat mich darauf hingewiesen, das unserer Womo Parkwarntafeln benötigt, oder ab der Dämmerung mit Standlicht stehen muss - da über 3,5T... Die Parkbucht dürfen wir nicht nutzen - da nur für PKW ausgewiesen. Also, habe ich Gestern vorne eine Parktafel an der Stoßstange montiert ( was nicht wirklich gut Aussieht ) und hinten werde ich die Italientafel montieren - die zZt. noch in der Fahrradplane hängt.
Warum das ganze?! Weil ein Nachbar sich daran stört, das bei uns in der Straße nun 7 Womo stehen und Parkflächen belegen (alles Anwohner Womos...)
Also, seit froh, wenn´s einfach mit der Regelung der Gemeinde/Stadt ist - und man keine komischen Nachbarn hat

- Heiko
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Mit dem Schattenwurf habe ich zum Glück kein Problem. Der Nachbar ist ja nur der Wendehammer meiner Straße in der ich Wohne.
Ich werde mich mal still erkundigen. Offenes Nachfragen weckt oft nur schlafende Hunde.
Allerdings kenne ich den Herren vom Bauamt recht gut. Waren zusammen beim Bund
Ich werde mich mal still erkundigen. Offenes Nachfragen weckt oft nur schlafende Hunde.
Allerdings kenne ich den Herren vom Bauamt recht gut. Waren zusammen beim Bund

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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Seltsam...
Gruß Achim
wir haben auch solche "komischen Nachbarn"- und man keine komischen Nachbarn hat

Gruß Achim
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Re: Unser WoMo braucht ein neues Zuhause!
Heute ging es endlich weiter. Wenn ich Glück habe und das Wetter nicht zu nass wird, könnte diese Woche noch Einweihung gefeiert werden.
Ich glaube aber nicht wirklich daran.
http://www.holli-mobil.de/Hymer_B_774/S ... G_1543.jpg
http://www.holli-mobil.de/Hymer_B_774/S ... G_1544.jpg
http://www.holli-mobil.de/Hymer_B_774/S ... G_1545.jpg
http://www.holli-mobil.de/Hymer_B_774/S ... G_1548.jpg
Ich glaube aber nicht wirklich daran.
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Zuletzt geändert von Heiko am Mi 22. Mai 2013, 18:52, insgesamt 4-mal geändert.