die von mir zitierten AHB sind aus 2000 und 2008.
Beide Bedingungen sehen für den Brandschaden keinen Ausschluß vor.
Ich werde die Anlegenheit jedoch mit der Schadenabtl. meines
Versicherers klären und abschließend berichten.
Bis dahin schöne und feuerfreie Osterzeit.
GO207
