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Re: Wohnmobil brennt...........
Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 15:27
von DeMixx
Hallo,
GO207 hat geschrieben:guggst Du Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen, VHB § 3.1.4 (Entschädigungsgrenzen)
Hausrat? Wieso Hausrat? Gut, die Lederjacke dürfte im Rahmen der Hausrat dann mit versichert sein, wenn das WoMo innerhalb einer Garage o.ä. abfackelt. Fackelt es aber draußen ab, kann allenfalls die Inhaltsversicherung - so vorhanden - greifen.
@maxima: Falls du mit "Versicherung" die Teilkasko meinst, die zahlt für die Lederjacke in gar keinem Fall.
Gruß
DeMixx
Re: Wohnmobil brennt...........
Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 15:32
von GO207
Hey Cruiser,
guggst Du mal unter AHB § 8a 1 ff
GO207

Re: Wohnmobil brennt...........
Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 15:34
von Cruiser
GO207 hat geschrieben:Hey Cruiser,
guggst Du mal unter AHB § 8a 1 ff
GO207

welche AHB? 2008?
Re: Wohnmobil brennt...........
Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 15:42
von maxima
Cruiser hat geschrieben:
Sorry, aber die Hausratversicherung greift hier leider nicht, da der Hausrat nur innerhalb eines Gebäudes versichert ist und das Womo nun mal kein Gebäude ist.
Ach Du meine Güte, da muß ich mich mal drum kümmern, ich glaube nicht, dass wir eine Inhaltsversicherung haben.
Ein Glück, dass es die Mobile Freiheit gibt!

Re: Wohnmobil brennt...........
Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 16:56
von knausi1
Hallo Cruiser,
meinst du ein Rauchmelder reagiert zeitlich eher als deine Nase. Infolge der geringen Entfernungen in unseren Womos habe ich einen Rauchmelder als entbehrlich angesehen. Das Teil ist ja kosten- und aufwandsmäßig nicht das Problem.
knausi
Re: Wohnmobil brennt...........
Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 16:58
von Cruiser
knausi1 hat geschrieben:Hallo Cruiser,
meinst du ein Rauchmelder reagiert zeitlich eher als deine Nase. Infolge der geringen Entfernungen in unseren Womos habe ich einen Rauchmelder als entbehrlich angesehen. Das Teil ist ja kosten- und aufwandsmäßig nicht das Problem.
knausi
Ja, auf jeden Fall, da im Schlaf unsere Rezeptoren weitgehend abgeschaltet sind, kann dir ein Rauchmelder das Leben retten.
Re: Wohnmobil brennt...........
Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 18:21
von patrixm
Cruiser hat geschrieben:GO207 hat geschrieben:Hallo Maxima,
guggst Du Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen, VHB § 3.1.4 (Entschädigungsgrenzen)
GO 207

Sorry, aber die Hausratversicherung greift hier leider nicht, da der Hausrat nur innerhalb eines Gebäudes versichert ist und das Womo nun mal kein Gebäude ist.
Auch sorry, leider (oder zum Glück?) ist das so nicht korrekt. Die Hausratversicherung kann sehr wohl für den im Wohnmobil mitgeführten persönlichen Bedarf zuständig sein und auch Ersatz leisten. Der Ausschluß für "gilt nur in Gebäuden" greift nur für die Risiken Sturm und Hagel sowie i.d.R. Einbruchdiebstahl - bei Feuer kommt das sehr wohl in Frage.
Das Zauberwort heißt "Außenversicherung" und ist in vielen modernen Hausratversicherungen bis zu einer festgelegten Obergrenze mitversichert. Es geht dabei um Dinge, die nicht ständig im Reisemobil sind, also insbesondere persönliche Bekleidung. Die sind versichert, nicht jedoch Dinge, die dauerhaft im Reisemobil sind - wobei die Abgrenzung hier schwierig ist.
Und ein Gutachter kann dank moderner Methoden recht genau feststellen, was dort verbrannt ist: Auch hier sollte man mit Versicherungsbetrug sehr vorsichtig sein...
Grüße
Patrick
Re: Wohnmobil brennt...........
Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 19:02
von Cruiser
Hallo Patrick,
eben nicht!! Das hat das Coburger Landgericht (AZ hab ich gerade nicht zur Hand, lässt sich aber leicht ergooglen) entschieden. Das LG Coburg ist der Auffassung, dass sich die Außenversicherung, wie auch die übrige Hausratversicherung, auf den Inhalt der Sachen in einem Gebäude bezieht (Beispielsweise Ferienhaus/wohnung). Wobei der Hausrat im Wohnmobil durchaus durch die Hausratversicherung versichert sein kann, nämlich dann, wenn sich das Wohnmobil in einem abgeschlossenen Gebäude befunden hat (Garage, oder Parkhaus).
Nachtrag:
Hier das Aktenzeichen, sowohl vom Amts-, als auch vom Landgericht, welches das Urteil des Amtsgerichtes bestätigt hat: Amtsgericht Coburg, Az: 15 C 393/01; Landgericht Coburg, Az: 33 S 146/01; rechtskräftig
Re: Wohnmobil brennt...........
Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 21:11
von patrixm
Ja, das kann ich nachvollziehen, dass das Gericht so entschieden hat. Hier handelt es sich aber um einen Einzelfall und nicht um eine Grundsatzentscheidung.
Nachtrag: Im konkreten Einzelfall handelt es sich um Versicherungsbedingungen des Jahres 1984 (!). Diese "uralten" Bedingungen sind immer wieder Gegenstand von Streitfällen. Viele Sachverhalte sind in den folgenden Bedingungen präzisiert und auch verbraucherfreundlicher geregelt worden, u.a. auch als Konsequenz aus den diversen Gerichtsentscheidungen.
Möglicherweise haben wir aber beide recht: Es gibt heute keine einheitlichen Versicherungsbedingungen mehr, die für alle Gesellschaften gleich und verbindlich wären. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft sehen diese Einschränkung für "Gebäude" im Brandfall nicht vor. Also: Danach sind im WoMo verbrannte Hausratgegenstände unter bestimmten Bedingungen mitversichert.
Gleichwohl gibt es Gesellschaften, die diese Regelung anders gefasst haben - mit klarem Ziel: So kann man natürlich etwas günstiger als die Mitbewerber anbieten. Selbst innerhalb der einzelnen Versicherung kann es unterschiedliche Produkte geben; im Basisschutz nicht versichert, im Premium-Schutz mit drin.
Die Prüfung im Schadenfall lohnt auf jeden Fall. Oder vielleicht auch schon vorher - was spricht dagegen, die eigene Versicherung hier auf den Prüfstand zu stellen?
Grüße
Patrick
Re: Wohnmobil brennt...........
Verfasst: Do 9. Apr 2009, 07:52
von pilote600
Ich weiß dass in unserer Hausratsversicherung auch eine "Urlaubs- oder Reiseversicherung enthalten ist, und die auch Diebstähle, oder sonstigen Verlust urch Feuer Wasser etc auch im Wohnmobil abdeckt. Aber bei der teueren Lederjacke (sorry wenn ich dieses Beispiel nehme) ist in allen Fällen wohl ein Nachweiß des KAufes nötig, und man wird wohl sehr schnell unter die Lupe genommen, und ich vermute mal selbst wenn die Versicherung keinen Betrug nachweisen kann, aber den Verdacht hat kündigt sie einem und man landet sehr schnell auf den Listen die es ja eigentlich nicht geben soll und bekommt sehr schwer überhaupt wieder eine Versicherung!
Erlich währt am längsten!