Überholverbot........na, wirklich immer beachtet ?
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Re: Überholverbot........na, wirklich immer beachtet ?
Die Kosten des Schaden übernimmt aber die KFZ-Versicherung, und wegen der Missachtung´des Überholverbotes hat diese noch lange kein Rückgriffrecht auf den Fahrer welche sowie begrenzt ist
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Helle
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Re: Überholverbot........na, wirklich immer beachtet ?
willy13 hat geschrieben:.....
Mir ist seit heute 15:30Uhr auch wieder bewusst, das über 3,5to außerhalb geschlossener Ortschaften 80km/h als Höchstgeschwindigkeit gilt,für diese Erkenntnis durfte ich mich mit 40.-€ am Staatshaushalt beteiligen
Bußgeldrechner LKW:
bis 15 Km/zu schnell (nach Abzug der Toleranz) außerorts: 25 Euro Bußgeld
16 Km/h drüber : 70 Euro plus 1 Punkt...
Re: Überholverbot........na, wirklich immer beachtet ?
Da hab ich ja Glück gehabt, gelaesert wurde ich mit 106km/hkm
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janoschpaul
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Re: Überholverbot........na, wirklich immer beachtet ?
willy13 hat geschrieben:Die Kosten des Schaden übernimmt aber die KFZ-Versicherung, und wegen der Missachtung´des Überholverbotes hat diese noch lange kein Rückgriffrecht auf den Fahrer welche sowie begrenzt ist
http://www.zahlt-die-vollkasko.de/vollk ... nicht.html
Zitat:
Zahlt die Vollkasko beim Missachten von Verkehrsregeln? - Das Missachten der Verkehrsregeln zählt ebenfalls zu einem schwerwiegenden Vergehen, wo Versicherer meist nicht zahlen oder Leistungen gekürzt werden!
Re: Überholverbot........na, wirklich immer beachtet ?
Vollkasko ist da was anderes, die Haftpflicht zahlt aber
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janoschpaul
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Re: Überholverbot........na, wirklich immer beachtet ?
http://www.financescout24.de/wissen/rat ... icht-zahlt
Zitat:
Wenn ein Unfall entstand, bei dem der Versicherungsnehmer das geltende Tempolimit überschritten oder Verkehrsregeln missachtet hat, kann die Versicherung Regressansprüche stellen.
Darum meine Frage. Da wir irgendwann "aufsatteln" werden, hat mich dieses Thema eben beschäftigt. Die Gefahrt, dass ich mal einen Strafzettel bekomme, mit der könnte ich (wir) leben.
Dass die Regelungen für Mobile über 3,5 t so anders sind, als die Regelungen für unser jetziges 3,5 t Mobil ist ja auch völliger Quatsch.
Zitat:
Wenn ein Unfall entstand, bei dem der Versicherungsnehmer das geltende Tempolimit überschritten oder Verkehrsregeln missachtet hat, kann die Versicherung Regressansprüche stellen.
Darum meine Frage. Da wir irgendwann "aufsatteln" werden, hat mich dieses Thema eben beschäftigt. Die Gefahrt, dass ich mal einen Strafzettel bekomme, mit der könnte ich (wir) leben.
Dass die Regelungen für Mobile über 3,5 t so anders sind, als die Regelungen für unser jetziges 3,5 t Mobil ist ja auch völliger Quatsch.
Re: Überholverbot........na, wirklich immer beachtet ?
Die in dem Link gemachten Angaben entsprechen nicht den Tatsachen im Bezug auf die Haftpflichtversicherung, eine Rückforderung an den Versicherungsnehmer ist auch im Pflichtversicherungsgesetz geregelt, und dies ist nur bei grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorsatz, die Versicherungen verzichten mittlerweile auf den Rückgriff bei grober Fahrlässigkeit, da sie bei Vorsatz nicht zahlen ist selbstverständlich. Aber damit ist nicht gemeint ein Überholen im Überholverbot.
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janoschpaul
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Re: Überholverbot........na, wirklich immer beachtet ?
Hallo Willy,
bist Du in dem Bereich tätig ? In den Links steht es leider anders. Selbst wenn dies nur bei der Vollkasko so sein sollte, finde ich das schon erschreckend.
bist Du in dem Bereich tätig ? In den Links steht es leider anders. Selbst wenn dies nur bei der Vollkasko so sein sollte, finde ich das schon erschreckend.
Re: Überholverbot........na, wirklich immer beachtet ?
Was ist denn da erschreckend?
Nein aber ich habe mich mal näher mit dem Pflichtversicherungsgesetz beschäftigen müssen, da eine Versicherung meinte sie braucht nicht zu zahlen weil ihr Versicherungsnehmer betrunken war (3,5Promile) und man dies als grobe Fahrlässigkeit wertete. Nach einem Rechtsstreit ging es dann so aus, die Vers. zahlte an mich in voller Höhe, auch die Kosten der Klage und holte sich einen Rückgriff in Höhe von 2500.-€ vom Versicherungsnehmer zurück, das war in diesem Fall der Höchstsatz der möglich war, dies könnte sich heute in der Summe geändert haben
Nein aber ich habe mich mal näher mit dem Pflichtversicherungsgesetz beschäftigen müssen, da eine Versicherung meinte sie braucht nicht zu zahlen weil ihr Versicherungsnehmer betrunken war (3,5Promile) und man dies als grobe Fahrlässigkeit wertete. Nach einem Rechtsstreit ging es dann so aus, die Vers. zahlte an mich in voller Höhe, auch die Kosten der Klage und holte sich einen Rückgriff in Höhe von 2500.-€ vom Versicherungsnehmer zurück, das war in diesem Fall der Höchstsatz der möglich war, dies könnte sich heute in der Summe geändert haben
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Rossi
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Re: Überholverbot........na, wirklich immer beachtet ?
Huhu,
wir fahren mit dem 4,5t Womo wie mit dem Kleinen vorher. Hatten sogar schon zweimal die Polizei im Nacken. Nix passiert. Auf dreispurigen Autobahnen läuft sowieso
alles reibungslos. Zwischen den LKW´s habe ich immer Sorge aufgrund der Abstände.
wir fahren mit dem 4,5t Womo wie mit dem Kleinen vorher. Hatten sogar schon zweimal die Polizei im Nacken. Nix passiert. Auf dreispurigen Autobahnen läuft sowieso
alles reibungslos. Zwischen den LKW´s habe ich immer Sorge aufgrund der Abstände.