Seite 4 von 21

Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Verfasst: Do 26. Jul 2012, 22:15
von dethleffsfahrer
Oricos hat geschrieben:
Cruiser hat geschrieben:Hm, aber trägt er sein Kennzeichen nicht sowieso öffentlich zur Schau? Also, ich sehe da jetzt keine rechtliche Relevanz, ist aber auch nur meine Meinung.
Du trägst ja Dein Gesicht auch zur Schau, und trotzdem darf ich Dein Foto nicht "einfach so" veröffentlichen, geschweige denn ermöglichen, Dich eindeutig zu identifizieren, wenn ich nicht Deine Erlaubnis dazu habe. Persönlichkeitsrecht.

Wenn Du in einer Menge bist, oder nur "Beiwerk" eines Fotos bist, dann sieht die Sache anders aus.
Aber ein Autokennzeichen hat kein Persönlichkeitsrecht.

[ Post made via iPad ] images/mobile/iPad.png

Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Verfasst: Do 26. Jul 2012, 22:18
von Cruiser
Oricos hat geschrieben: Du trägst ja Dein Gesicht auch zur Schau, und trotzdem darf ich Dein Foto nicht "einfach so" veröffentlichen, geschweige denn ermöglichen, Dich eindeutig zu identifizieren, wenn ich nicht Deine Erlaubnis dazu habe. Persönlichkeitsrecht.

Wenn Du in einer Menge bist, oder nur "Beiwerk" eines Fotos bist, dann sieht die Sache anders aus.
Da sehe ich aber schon einen deutlichen Unterschied zum Kfz-Kennzeichen, da es mir, als "Normalbürger" kaum möglich ist, mit vertretbarem Aufwand, ein Kennzeichen einer bestimmten, mir unbekannten, Person zuzuordnen. Oder geht das doch -> wie?
Ein öffentlich gezeigtes Kennzeichen, stellt für mich keine personenbeziehbaren Daten da.

Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Verfasst: Do 26. Jul 2012, 22:20
von Har-Pi
"Vielleicht kann mir hier einer der Bedenkentraeger einen Hinweis auf eine rechtliche Regelung geben"

Habe ich, und das Urteil des LG Kassel, welches keine Jurisprudenz darstellt, gibt mir auch Recht. Man schaue auf den letzten Satz. Es handelt sich eindeutig nicht um ein "Grundsatzurteil", nicht einmal richtungsweisend.

Hier wird die Zurschaustellung als "Anprangerung" verstanden und kann durchaus als "Vergeltung" gesehen werden. Das Ganze hat ein "Geschmäckle" und deshalb ist es mir suspekt.

Ich möchte aber auf die fett dargestellte Aussage in einem meiner Posts hinweisen: Es handelt sich um eine Schweinerei und trägt nicht zum guten Image bei.

Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Verfasst: Do 26. Jul 2012, 22:24
von cmw
...aber die Tatsache der Behauptung der Nichtzahlung der Stellplatzgebür in Verbindung mit dem Kennzeichen - öffentlich zu machen halte ich nicht für richtig. Ich werde mich morgen Früh mal bei einem Bekannten erkundigen (Fachanwalt für Verkehrsrecht).

Wenn ich der Fahrer des Womo's währe, würde ich gegen die veröffentlichung angehen! Wer weiß - vielleicht hat er ja bezahlt, und der Umschlag mit den 6 € ist aus dem Briefkasten entwendet worden - dann ist das Aussage gegen Aussage...

[ Post made via iPhone ] images/mobile/iPhone.png

Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Verfasst: Do 26. Jul 2012, 22:27
von Har-Pi
dethleffsfahrer hat geschrieben:Aber ein Autokennzeichen hat kein Persönlichkeitsrecht.
Aber der Inhaber, und darauf habe ich hingewiesen.
Da sehe ich aber schon einen deutlichen Unterschied zum Kfz-Kennzeichen, da es mir, als "Normalbürger" kaum möglich ist, mit vertretbarem Aufwand, ein Kennzeichen einer bestimmten, mir unbekannten, Person zuzuordnen. Oder geht das doch -> wie?
Ich habe darauf hingewiesen, dass man den Inhaber ja durchaus auf einem anderen Stellplatz antreffen kann. Die Veröffentlichung im Internet ist ja nun mal ein grosser Multiplikator.

Das Ganze ist sehr theoretisch, nur wollte ich darstellen, dass solche Aktionen nicht zweifelsfrei berechtigt sind und man sich schon Gedanken machen muss, bevor man zu solchen Massnahmen greift.

Eine Unterlassungsverfügung oder -klage ist im Bereich des Denkbaren und Möglichen.
cmw hat geschrieben:...aber die Tatsache der Behauptung der Nichtzahlung der Stellplatzgebür in Verbindung mit dem Kennzeichen - öffentlich zu machen halte ich nicht für richtig. Ich werde mich morgen Früh mal bei einem Bekannten erkundigen (Fachanwalt für Verkehrsrecht).

Wenn ich der Fahrer des Womo's währe, würde ich gegen die veröffentlichung angehen! Wer weiß - vielleicht hat er ja bezahlt, und der Umschlag mit den 6 € ist aus dem Briefkasten entwendet worden - dann ist das Aussage gegen Aussage...
Genau das sage ich ja auch schon. Da gäbe es richtig Ärger.

Ich bin Jurist, aber natürlich mangels Interesse nicht so absolut auf dem Laufenden, was die deutsche Rechtsprechung anbetrifft. Mal sehen, was der Kollege sagt.

Ich verteidige diesen Entgelthinterzieher nicht, das sollte Euch klar sein.

Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Verfasst: Do 26. Jul 2012, 22:31
von dethleffsfahrer
Oricos hat geschrieben:
dethleffsfahrer hat geschrieben:Aber ein Autokennzeichen hat kein Persönlichkeitsrecht.
Aber der Inhaber, und darauf habe ich hingewiesen.
Da sehe ich aber schon einen deutlichen Unterschied zum Kfz-Kennzeichen, da es mir, als "Normalbürger" kaum möglich ist, mit vertretbarem Aufwand, ein Kennzeichen einer bestimmten, mir unbekannten, Person zuzuordnen. Oder geht das doch -> wie?
Ich habe darauf hingewiesen, dass man den Inhaber ja durchaus auf einem anderen Stellplatz antreffen kann. Die Veröffentlichung im Internet ist ja nun mal ein grosser Multiplikator.

Das Ganze ist sehr theoretisch, nur wollte ich darstellen, dass solche Aktionen nicht zweifelsfrei berechtigt sind und man sich schon Gedanken machen muss, bevor man zu solchen Massnahmen greift.

Eine Unterlassungsverfügung oder -klage ist im Bereich des Denkbaren und Möglichen.

Ich verteidige diesen Entgelthinterzieher nicht, das sollte Euch klar sein.
Darum geht es aber nicht. Dann dürften wir hier nie über einen SP meckern. Damit verletzt du glatt die Persönlichkeitsrechte eine Betreiber, weil du selbst ohne Namensnennung auf den Menschen kommen kannst.

[ Post made via iPad ] images/mobile/iPad.png

Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Verfasst: Do 26. Jul 2012, 22:34
von Har-Pi
Es ist immer eine Frage der Beweislast. Das ist nun mal so. Kann ich's beweisen, ist das Recht (meistens) auf meiner Seite. Kann ich's nicht, habe ich auch schon mal ein Problem.

Damit lasse ich es mal gut sein, ich bin ja nicht der Alleinunterhalter des Forums und es wird auch sicher langweilig für Viele... ;-)

Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Verfasst: Do 26. Jul 2012, 22:57
von TomS
Probleme gibt es auch, wenn es sich um ein Mietfahrzeug handelt. Dann kommt ein neuer Mieter damit nichts ahnend auf den Platz und wird gleich "angemacht"... Dabei war es einer der Vormieter...

Es gibt da eine ganz einfache Regelung: Auf dem Stellplatz gut sichtbar die Nutzungsbedingungen aushängen.
Darin den Satz: Bei entfernen vom Stellplatz ohne die Übernachtungsgebühr zu zahlen, ist die Stellplatzgebühr zzgl. 50 Euro Bearbeitungsgebühr für den Rechtsanwalt zur Halterfeststellung fällig. Der Gesamtbetrag wäre hier dann 56 Euro und somit einziehbar über Mahnbescheid / Klage.

Das ist auch der Grund, warum es im Einzelhandel/Kaufhaus eine Fangprämie in Höhe von 50 Euro für Ladendiebe gibt, damit die Summe hoch genug ist und von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss. :cool1

Aber nicht vergessen, es muss die Möglichkeit zum Zahlen geben. Der hier schon vorher genannte Stellplatz Kuhhirte in Bremen ist ein gutes Beispiel dafür: Hier kann ich am Parkscheinautomat zahlen, per Vordruck und Briefumschlag in einen Tresor, oder bar beim Cheffe oder Cheffin selber.

Damit ist überhaupt erst die Grundlage gegeben, dass Prellen zivilrechtlich zu verfolgen!

Gruß
Tom

Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Verfasst: Do 26. Jul 2012, 23:02
von willy13
Ich bin der Meinung das dieses Art der Anprangerung nicht rechtens ist, da in unserem Lande jeder solange Er nicht durch einen Richter verurteilt wurde als unschuldiger gilt, es ist durch die Nennung im Netz nicht bewiesen das der Halter des Fahrzeuges eine Straftat begnagen hat. Ich sehe dieses als Selbstjustiz, und würde mich als gezeigter mit allen rechtlichen Miteln dagegen wehren.
Ich werde einen Stellplatz wo der Betreiber so handelt nicht aufsuchen.

Gebührenpreller werden veröffentlicht

Verfasst: Do 26. Jul 2012, 23:06
von Urban
Es geht auch andersrum, ist allerdings schon eine Weile her.
Wir kamen recht spät auf einem Stellplatz an,als wir am nächsten Morgen schauten wo man zahlen kann war außer dem Hinweisschild und der Preisnennung keine Möglichkeit zu sehen wie man sein Geld loswird.Also anderen Camper nach Kassierer gefragt......ja der kommt gleich hieß es...als dann um 11 Uhr immer noch keiner da war sind wir ohne schlechtes Gewissen gefahren