dethleffsfahrer hat geschrieben:Aber ein Autokennzeichen hat kein Persönlichkeitsrecht.
Aber der Inhaber, und darauf habe ich hingewiesen.
Da sehe ich aber schon einen deutlichen Unterschied zum Kfz-Kennzeichen, da es mir, als "Normalbürger" kaum möglich ist, mit vertretbarem Aufwand, ein Kennzeichen einer bestimmten, mir unbekannten, Person zuzuordnen. Oder geht das doch -> wie?
Ich habe darauf hingewiesen, dass man den Inhaber ja durchaus auf einem anderen Stellplatz antreffen kann. Die Veröffentlichung im Internet ist ja nun mal ein grosser Multiplikator.
Das Ganze ist sehr theoretisch, nur wollte ich darstellen, dass solche Aktionen nicht zweifelsfrei berechtigt sind und man sich schon Gedanken machen muss, bevor man zu solchen Massnahmen greift.
Eine Unterlassungsverfügung oder -klage ist im Bereich des Denkbaren und Möglichen.
cmw hat geschrieben:...aber die Tatsache der Behauptung der Nichtzahlung der Stellplatzgebür in Verbindung mit dem Kennzeichen - öffentlich zu machen halte ich nicht für richtig. Ich werde mich morgen Früh mal bei einem Bekannten erkundigen (Fachanwalt für Verkehrsrecht).
Wenn ich der Fahrer des Womo's währe, würde ich gegen die veröffentlichung angehen! Wer weiß - vielleicht hat er ja bezahlt, und der Umschlag mit den 6 € ist aus dem Briefkasten entwendet worden - dann ist das Aussage gegen Aussage...
Genau das sage ich ja auch schon. Da gäbe es richtig Ärger.
Ich bin Jurist, aber natürlich mangels Interesse nicht so absolut auf dem Laufenden, was die deutsche Rechtsprechung anbetrifft. Mal sehen, was der Kollege sagt.
Ich verteidige diesen Entgelthinterzieher nicht, das sollte Euch klar sein.