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Mobile Freiheit • Ich glaube mich trifft der Schlag... - Seite 3
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Re: Ich glaube mich trifft der Schlag...

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 09:42
von thomasd
selbst wenn es in der Gesamtzuladung passen würde, wäre immer noch zu prüfen, ob die einzelnen Achslasten eingehälten werden.
Die Stützlast wird ja als Druck auf die Hinterachse gerechnet, also als wenn ich die Heckgarage/Staufächer um die kg der Stützlast belade.

Das hängt oft mit den grossen Toleranzen der Hersteller zusammen.
Wenn ein nach Katalog/Herstellerangaben bestelltes Fahrzeug mit zul.GG 3,5to und einem Eigengewicht von 3,0to hat, erhofft man sich eine Zuladung von 500kg.
Die zulässigen 10% Toleranz werden vom Hersteller oft ausgenutzt und kalkuliert, mit ehrlichen Angaben wäre das Fahrzeug wohl unverkäuflich! :cool1
Fazit ist also, das Fahrzeug wiegt nicht leer wie im Katalog beschrieben und im Fahrzeugschein eingetragen 3to, sondern 3,3to, womit sich die Zuladung von 500kg auf 200kg reduziert und das ist alles legal. :1sauer

200kg Stützlast finde ich viel, kann man die auf 50kg reduzieren oder muss man dann eine andere Kupplung anbauen?

Re: Ich glaube mich trifft der Schlag...

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 09:52
von viking92
Moinsen,


welch treffender Fred.
War Freitag beim TÜV, wegen HU & AU, und bat mal drum das Mobil zu wiegen.
Hatte vorsorglich alles schwere & "unnötige" ausgelagert ;) (Reserverad, alle Tanks leer & Dieseltank zu 1/4 voll, nur 1 Stahlgasflasche usw.)
Angegeben ist er lt. Papiere mit 3210g.
Das Teil brachte genau 3480kg auf die Waage!!!
Zubehör ist 2. Batt, Markise, 85Wp Solar & B2B.
Selbst mit den derzeitigen 3,85t werden wir (2Erw. & 2 Kiddis) arg grenzwertig unterwegs sein.

Fahrzeug ist ein LMC 698G auf 2,4l Transit (140PS).

Gruss

Re: Ich glaube mich trifft der Schlag...

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 10:39
von pilote600
Also die Stützlast wird dann zum Fahrzeug dazugerechnet wenn ein Anhänger dran ist.

Was noch zu beachten ist wäre das Zulässige Zuggesammtgewicht, aber auch hier geht es um das Tatsächliche gewicht.

Und nicht jeder Anhänger darf tempo 100 fahren, und nicht jeder darf mit Anhänger fahren (ok, mit über 3,5t auch nicht!

Re: Ich glaube mich trifft der Schlag...

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 10:49
von thomasd
pilote600 hat geschrieben: und nicht jeder darf mit Anhänger fahren
Irrtum, jeder der einen PKW-Führerschein hat, darf einen Anhänger ziehen!

Klasse: B
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... sen.html#B

Re: Ich glaube mich trifft der Schlag...

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 11:51
von pilote600
thomasd hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben: und nicht jeder darf mit Anhänger fahren
Irrtum, jeder der einen PKW-Führerschein hat, darf einen Anhänger ziehen!

Klasse: B
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... sen.html#B


3500 kg Masse Wohnmobil!

Anhänger 0kg!!!

Also wer mit Klasse B unde einem so schweren Womo einen Anhänger ziehen mag braucht den E Zusatz

Re: Ich glaube mich trifft der Schlag...

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 11:54
von pilote600
thomasd hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben: und nicht jeder darf mit Anhänger fahren
Irrtum, jeder der einen PKW-Führerschein hat, darf einen Anhänger ziehen!

Klasse: B
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... sen.html#B


3500 kg Masse Wohnmobil!

Anhänger 0kg!!!

Also wer mit Klasse B unde einem so schweren Womo einen Anhänger ziehen mag braucht den E Zusatz und das ist auch bei den 750kg Anhängern so, mit B darfst du nicht mehr als 3500kg auf der Straße bewegen.

Re: Ich glaube mich trifft der Schlag...

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 11:56
von thomasd
pilote600 hat geschrieben:
thomasd hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben: und nicht jeder darf mit Anhänger fahren
Irrtum, jeder der einen PKW-Führerschein hat, darf einen Anhänger ziehen!

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeug


3500 kg Masse Wohnmobil!

Anhänger 0kg!!!

Also wer mit Klasse B unde einem so schweren Womo einen Anhänger ziehen mag braucht den E Zusatz

Einfach noch einmal durchlesen!

Re: Ich glaube mich trifft der Schlag...

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 11:59
von Gimli
thomasd hat geschrieben: Einfach noch einmal durchlesen!


Stimmt !

"...sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt" ;)

Daher "BE".

Re: Ich glaube mich trifft der Schlag...

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 12:10
von thomasd
für mich blöde geschrieben, aber ihr werdet recht haben, dass das Hängergewicht in den 3500kg enthalten ist. :ok:

Re: Ich glaube mich trifft der Schlag...

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 12:30
von Gimli
thomasd hat geschrieben:für mich blöde geschrieben, aber ihr werdet recht haben, dass das Hängergewicht in den 3500kg enthalten ist. :ok:

Stimmt - ist blöd geschrieben ;)