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Mobile Freiheit • Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE - Seite 3
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Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 10:18
von Jede
mpetrus hat geschrieben:Ein "Neufahrzeug" darf nicht älter als 12 Monatenach Herstellungsdatum sein. Alles danach ist ein Jahres oder Vorführfahrzeug.
Wenn das Fahrgestell ewig bei Adria oder anderen Aufbauer auf Halde steht, läuft die Herstellergarantie des Basisfahrzeugs.
Wenn das gebaute WoMo dann auch noch ewig nicht verkauft wurde, hast du schlechte Karten. Egal wann die Erstzulassung ist.

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Das ist ja das Traurige, was kein Mensch nur AHNT. Alle denken ein NEUFAHRZEUG mit ERSTZULASSUNG hat 24 Monate Garantie oder Gewährleistung. Nein das sollte auch mal im FORUM erklärt werden. Traurig aber wahr. :?:

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Verfasst: Di 27. Mär 2018, 12:34
von Hobby-600
Hallo,

nochmal, auch in der Vermutung das ich mich wiederhole:

M.W. gibt Adria, außer der Dichtigkeitsgarantie, dem Endkunden KEINE weiteren Garantien. Nicht einmal Sachmangelhaftung für den Endkunden.

Wenn du also behauptest das du eine GARANTIE von Adria hast, bitte ich dich zu benennen was für eine Garantie von Adria dir vorliegt.

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Verfasst: Di 27. Mär 2018, 12:56
von Camperfrank
2002 kam die Sachmängelhaftung durch die Eu auf den Weg.

Auch gerne als Gesetz bezeichnet. Ist aber nur eine Verordnung.

Die sagt wenn man das sehr genau liest, dass man nur 6 Monate Gewährleistung hat. Nicht vom Werk sondern vom Verkäufer.
Der Verkäufer ist immer expliziert der Ansprechpartner.
Auch bei einer zugesagten Herstellergarantie. Fristen können verstreichen.

Mängel die in den ersten 6 Monaten auftreten, werden pauschal als vor dem Kauf vorhanden gewesen zu sein bewertet.
Nach den 6 Monanten muss der Käufer das dem Verkäufer nachweisen.

Gewerbliche Verkäufer können diese Verordnung wenn sie an Privatpersonen verkaufen nicht umgehen.

Garantie wie wir sie von früher kennen ist eine freiwillige Geschichte.
Die Garantiebedingungen können vom Verkäufer o. Hersteller frei bestimmt werden.

Man sollte sich mal nach 16 Jahren die Zeit nehmen und sich damit belesen.

Alleine schon im Interesse wenn man als Privatperson etwas verkaufen möchte. Wer diese Sachmängelhaftung nicht ausschließt schriftlich im Vertrag, kann da mal dumm auf die Nase fallen.

Es gibt auch zu den Haldenfahrzeuge rechtskräftige Urteile.
Ab wann ein Neufahrzeug kein Neufahrzeug mehr sein darf.

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Verfasst: Di 27. Mär 2018, 21:27
von Aramis
Also bei Knaus gibt es das auch. Adria ist da kein Einzelfall.
Was für einen Gatsntuefall hast du gehabt? Vielleicht greift die Produkthaftung und dann ist doch der Hersteller zuständig.

LG Gabi

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Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Verfasst: Mi 28. Mär 2018, 20:43
von mpetrus
Was vielen auch nicht bekannt ist.
Wenn ein WoMo zum Beispiel in Frankreich gebaut wird, hat das Basisfahrzeug auch die für Frankreich bestehende Spezifikation.
Das musste ich auch lernen als ich ein Problem hatte.
Die Werkstatt hat die Daten aus dem Fordsystem lesen wolle, konnte aber nix finden weil das Fahrzeug kein Deutsches war.
Chausson wird nunmal in F gebaut. Also bestellen die Franzosen bei Ford auch französische Basisfahrzeuge.
Wird bei Fiat bestimmt nicht anders sein. Also Augen auf bei der Wahl des Herstellers wie Chausson, Challenger Adria usw.

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Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Verfasst: Mi 28. Mär 2018, 22:28
von arno
Also wir haben einen Laika auf Ford mit Heckantrieb,Zwillingsreifen,da gibt's die oben beschriebenen Probleme aber nicht :P

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Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 10:44
von Jede
arno hat geschrieben:Also wir haben einen Laika auf Ford mit Heckantrieb,Zwillingsreifen,da gibt's die oben beschriebenen Probleme aber nicht :P

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Bei FIAT habe ich ja ZWEI JAHRE GARANTIE aber nicht bei ADRIA weil das Fahrzeug zwei Jahre im Lager beim Verkäufer stand.

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 10:46
von Jede
mpetrus hat geschrieben:Was vielen auch nicht bekannt ist.
Wenn ein WoMo zum Beispiel in Frankreich gebaut wird, hat das Basisfahrzeug auch die für Frankreich bestehende Spezifikation.
Das musste ich auch lernen als ich ein Problem hatte.
Die Werkstatt hat die Daten aus dem Fordsystem lesen wolle, konnte aber nix finden weil das Fahrzeug kein Deutsches war.
Chausson wird nunmal in F gebaut. Also bestellen die Franzosen bei Ford auch französische Basisfahrzeuge.
Wird bei Fiat bestimmt nicht anders sein. Also Augen auf bei der Wahl des Herstellers wie Chausson, Challenger Adria usw.

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FIAT gibt ja ZWEI Jahre Garantie. Aber ADRIA nicht da es Zwei Jahre beim Händler in der Halle stand.

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 12:21
von Camperfrank
So ein Fahrzeug kostet aber auch in der Regel 30 % weniger.

Und der Händler steht für die 2 Jahre auf dem Papier ab KAufdatum gerade.
Es sei denn er verringert diese Zeit, weil ein 2 Jahre altes Haldenfahrzeug nicht als Neufahrzeug verkauft werden darf/kann/soll.

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Verfasst: Fr 30. Mär 2018, 07:57
von arno
Bei unserem Ford mit Laika Aufbau,also in Italien gebaut,gibt es die Probleme mit auslesen der Daten nicht.Das WOMO war ein Vorführwagen,ein halbes Jahr zugelassen,dann abgemeldet und nochmal ein halbes Jahr beim Händler auf dem Hof gestanden.Also mittlerweile 1Jahr alt.Als wir das WOMO dann gekauft haben,bekamen wir vom Händler 2Jahre Garantie bzw Gewährleistung auf den kompletten Aufbau inkl aller Teile.Bei Ford gab es jedoch nur noch 1Jahr Garantie,1x Inspektionsnachweis war schon vorhanden,habe noch eine Inspektion machen lassen und alles war gut .

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