Re: Rehunfall
Verfasst: Fr 31. Mai 2013, 23:38
Hallo,
ich würde ( wenn möglich ) direkt vom Wohnmobilhersteller einen Kostenvoranschlag für den Austausch der defekten Teile und Wiederherstellung des Originalzustands einholen.
Dem Gutachter der Versicherung würde ich per Einschreiben eine Frist setzen und wenn er diese nicht einhält, einen unabhängigen Gutachter bestellen und später der Versicherung mit in Rechnung stellen.
Der Gutachter kann wohl kaum die Kosten vorhersehen, sondern nur begutachten, was kaputt ist und erneuert werden muss. Der Kostenvoranschlag geht dann direkt an die Versicherung mit Beweisfotos per Einschreiben mit Rückschein und Rückumschlag und vorgefertigter Kostenübernahmeerklärung für die Reparaturwerkstatt. Der Werkstatt würde ich die Direktabwicklung mit der Versicherung dann unterschreiben und dann müsste das Ding laufen. Was soll ein Anwalt tun? Er wird durch weitere Verzögerung seinen Geldbeutel füllen. Versuch selbst der Versicherung auf die Sprünge zu helfen, indem du dir alles bestätigen lässt und jedes Mal Fristen setzt. Ein guter Händler bekommt es im Interesse der Kunden auch auf die Reihe, denn er verdient doch an der Reparatur, wenn er sie machen darf.
Nach der Reparatur mit Originalteilen möglichst im Werk, würde ich den Wagen in Zahlung geben und einen neuen bestellen, wenn es der Geldbeutel hergibt ( Schätzverlust 10000 Euro )
Viel Glück und Gruß aus dem sonnigen Norden
ich würde ( wenn möglich ) direkt vom Wohnmobilhersteller einen Kostenvoranschlag für den Austausch der defekten Teile und Wiederherstellung des Originalzustands einholen.
Dem Gutachter der Versicherung würde ich per Einschreiben eine Frist setzen und wenn er diese nicht einhält, einen unabhängigen Gutachter bestellen und später der Versicherung mit in Rechnung stellen.
Der Gutachter kann wohl kaum die Kosten vorhersehen, sondern nur begutachten, was kaputt ist und erneuert werden muss. Der Kostenvoranschlag geht dann direkt an die Versicherung mit Beweisfotos per Einschreiben mit Rückschein und Rückumschlag und vorgefertigter Kostenübernahmeerklärung für die Reparaturwerkstatt. Der Werkstatt würde ich die Direktabwicklung mit der Versicherung dann unterschreiben und dann müsste das Ding laufen. Was soll ein Anwalt tun? Er wird durch weitere Verzögerung seinen Geldbeutel füllen. Versuch selbst der Versicherung auf die Sprünge zu helfen, indem du dir alles bestätigen lässt und jedes Mal Fristen setzt. Ein guter Händler bekommt es im Interesse der Kunden auch auf die Reihe, denn er verdient doch an der Reparatur, wenn er sie machen darf.
Nach der Reparatur mit Originalteilen möglichst im Werk, würde ich den Wagen in Zahlung geben und einen neuen bestellen, wenn es der Geldbeutel hergibt ( Schätzverlust 10000 Euro )
Viel Glück und Gruß aus dem sonnigen Norden