Bei uns fallen solche Sachen wie Carport oder Schuppen unter das vereinfachte Genehmigungsverfahren.Camperfrank hat geschrieben:Moin moin,
herzlichen Glückwunsch zum "Neuen!
Ich bin auch gerade ein Carport am bauen.![]()
Berücksichtige bitte die Bauauflagen.
Ich weiß nicht wem der Gehweg gehört, aber bei uns ist auf einer Gründstückslänge bei 12 m durch GArage oder ähnl. die Grenzbebauung begrenzt. Auch die Höhe liegt bei uns bei 3,20 m.
Dabei muss man "nur" eine qualifizierte Bauzeichnung, eine Statik und nach Fertigstellung den aktuellen Flurplan für das Katasteramt einreichen und die Sache gilt als genehmigt.
Grenzbebauung wird bei uns nur zu Nachbarn beobachtet. Aber wie gesagt, vom Carport sind wir noch weit entfernt.
@Kerli: Langsam verstehe ich warum grosse WoMo so viel Nebenkosten verursachen
Für 2200 Euro hätte ich auch schon eine autom. Sat-Anlage kaufen können.

