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Mobile Freiheit • Gasanlage während der Fahrt - Seite 2
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Re: Gasanlage während der Fahrt

Verfasst: So 6. Sep 2009, 10:36
von Gogolo
Ich bin zwar kein Jurist - aber m.E. muss der Wohnbereich (incl. der Nebenräume und Behältnisse) des Womos genauso rechtlich bewertet werden wie eine Wohnung. Und ohne richterlichen Beschluss brauche ich da niemand hinein zu lassen oder irgndwelche Behältnisse zu öffnen.

Ich würde es darauf ankommen lassen....

Re: Gasanlage während der Fahrt

Verfasst: So 6. Sep 2009, 11:17
von Cruiser
Ich habe alle, mir bekannten und infrage kommenden, Gesetze durchsucht (StVO, StVZO, Straßenverkehrsgesetz, GGVS, Heizgeräteverordnung, DVGW), ohne etwas darüber zu finden, was diese Polizisten dort von sich gegeben haben.

Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

Re: Gasanlage während der Fahrt

Verfasst: So 6. Sep 2009, 11:21
von Andy
Hallo Achim,

das sehe ich genau so. Habe auch schon überall nachgeschaut.

Wie gesagt, ist m.E. überhaupt kein Thema für die Polizei überhaupt, da es nicht die Sicherheit im Straßenverkehr tangiert.

Re: Gasanlage während der Fahrt

Verfasst: So 6. Sep 2009, 11:31
von Mobi-Driver
Moin moin ,
wir betreiben weiterhin während der Fahrt den Kühlschrank mit Gas .
Also unsere Antwort dazu lautet :

:achwas :achwas :achwas

Re: Gasanlage während der Fahrt

Verfasst: So 6. Sep 2009, 14:03
von bauhenkel
Also, nach allem, was mir bekannt ist, darf in Deutschland, wie in fast allen Ländern außer Frankreich, die Gasanlage im WOMO während der Fahrt betrieben werden. Eigentlich zwar nur für die Heizung, aber, naja! In F ist das nur mit Secumotion erlaubt.
Im Gegensatz dazu steht der Wohnwagen. Hier ist es tatsächlich so, daß nicht nur der Regler zu sein muß, sondern auch die Flasche abgekoppelt und die Flaschenkapsel drauf sein muß.
So erklärte es mir ein Freund, der beruflich Gasanlagen abnimmt und auch immer die neuesten Schulungen mitmacht.

Da sind die Polis wohl weit über´s Ziel hinausgeschossen! Ich mach jedenfalls so weiter, wie bisher. Die Vorschrift soll mir die Rennleitung dann erst mal zeigen!

Klaus

Re: Gasanlage während der Fahrt

Verfasst: So 6. Sep 2009, 14:07
von Adler
bauhenkel hat geschrieben:Also, nach allem, was mir bekannt ist, darf in Deutschland, wie in fast allen Ländern außer Frankreich, die Gasanlage im WOMO während der Fahrt betrieben werden. Eigentlich zwar nur für die Heizung, aber, naja! In F ist das nur mit Secumotion erlaubt. Im Gegensatz dazu steht der Wohnwagen. Hier ist es tatsächlich so, daß nicht nur der Regler zu sein muß, sondern auch die Flasche abgekoppelt und die Flaschenkapsel drauf sein muß.
So erklärte es mir ein Freund, der beruflich Gasanlagen abnimmt und auch immer die neuesten Schulungen mitmacht.

Da sind die Polis wohl weit über´s Ziel hinausgeschossen! Ich mach jedenfalls so weiter, wie bisher. Die Vorschrift soll mir die Rennleitung dann erst mal zeigen!

Klaus
Also in Deutschland darf man das ab Baujahr 2007 auch nur noch mit der Secumotion.

Re: Gasanlage während der Fahrt

Verfasst: So 6. Sep 2009, 14:43
von bauhenkel
Ab Bj 07 ja, aber die älteren Womos haben Bestandsschutz! Hier übrigens mal die Seite 102 aus dem VkBl 1996 (Verkehrsministerium)
Kann man sich ausdrucken und den Polis zeigen, wenn man ein älteres Womo hat.
Ausnahmeregelung Fahren mit offener Gasflasche.pdf
Sollte normalerweise helfen!

Klaus

Re: Gasanlage während der Fahrt

Verfasst: So 6. Sep 2009, 17:11
von lele
Andy hat geschrieben: Die Gasanlage interessiert z.B. auch den TÜV nicht.
wen interessierts dann?

fragt sich lele

Re: Gasanlage während der Fahrt

Verfasst: So 6. Sep 2009, 17:17
von janoschpaul
Die netten Menschen bei der Gasprüfung Lele und den Schein kann auch der TÜV-Prüfer verlangen, bzw. den Aufkleber suchen.

Re: Gasanlage während der Fahrt

Verfasst: So 6. Sep 2009, 17:24
von Andy
Unter anderem Deine Versicherung und Dich sollte es auch interessieren. Auch darfst Du die meisten Plätze nur mit abgenommener Gasanlage aufsuchen.

Dies sind Vorschriften zum Aufbau der Anlage. Den TÜV interessiert nur die Verkehrssicherheit. Den TÜV interessiert z.B. auch nicht die Einhaltung der VDE-Vorschriften für die 230V-Verkabelung und der Geräte.