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Re: Abgasskandal bei Wohnmobile

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 17:02
von Dornröschen
präses hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 16:44 Hallo Rainer würde ich aber mal machen, er ist scheinbar die Koryphäe im WoMo Recht.

Hallo, besagter Rechtsanwalt schreibt, soviel ich weiß, in verschiedenen Foren unter dem Namen „Rantanplan“. Ich meine mich zu erinnern, dass er selbst ein Wohnmobilfahrer ist und schon Vielen in Rechtsangelegenheiten in Sachen Wohnmobil helfen konnte.
 

Re: Abgasskandal bei Wohnmobile

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 17:14
von rittersmann
er ist scheinbar die Koryphäe im WoMo Recht.

Mit RA Dähn hatte ich mal vor Jahren wegen eines Problems an Hubstützen Kontakt. Er war sehr gut informiert und kennt sich mit Womos gut aus. Ich fand seine Betreuung vorbildlich.

Inwieweit er im Dieselskandal tätig ist? Einfach anrufen!!

Mit einem VW PKW haben wir uns von dieser Kanzlei vertreten lassen, die einen für uns überraschend hohen Vergleich ausgehandelt hat.

https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-u ... ohnmobilen

Obwohl die da tausende Mandate hatten, war eine individuelle Frage stets zeitnah beantwortet. Die waren total gut organisiert. Auch hier kann ja ein Anruf nichts schaden.

Re: Abgasskandal bei Wohnmobile

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 17:15
von Hejo
Die neueren Modelle mit Euro 6d Temp sind nicht betroffen. So schreibt zumindest der ADAC.
https://www.adac.de/verkehr/abgas-diese ... ipulation/
Von daher hab ich nochmal Glück gehabt. 😅

Re: Abgasskandal bei Wohnmobile

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 17:42
von RainerBork
präses hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 16:44 Hallo Rainer würde ich aber mal machen, er ist scheinbar die Koryphäe im WoMo Recht.
Ich wurde mit meinem ersten Carthago von ihm vertreten, ich kenne ihn.
Für mich macht es aber keinen Sinn einen RA zu fragen, ob er was für mich tun kann. Klar kann er das, ob es auch Erfolg hat, sagt mir kein RA.
Gruß Rainer

Re: Abgasskandal bei Wohnmobile

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 17:51
von RainerBork
Ich habe in Flensburg beim KBA telefonisch nachgefragt, was man unternehmen muss. Die Antwort war die:
Dieser Motor wurde von italienischen Behörden zugelassen. Von diesen italienischen Behörden muss jetzt auch festgelegt werden, dass bei diesem Motor Schummelsoftware eingesetzt wird.
solange das nicht erfolgt ist, können deutsche Behörden (KBA) nichts unternehmen.
Das KBA hat die italienischen Kollegen aufgefordert, in dieser Sache tätig zu werden. Wann und ob da was passiert, steht in den Sternen.
Deswegen bin ich mir nicht sicher, ob es Sinn macht einen Anwalt zu beauftragen.
Gruß Rainer

Re: Abgasskandal bei Wohnmobile

Verfasst: Fr 25. Feb 2022, 16:22
von RainerBork
Servus,
über eine der vielen Anzeigen zum Thema Schummelsoftware bekam ich Kontakt zu einer Anwaltskanzlei. Bei einem Telefonat wurde mir gesagt, dass ich da viel Geld rausholen könnte. Ich sagte, dass ich keinen Rechtsschutz habe. Man bat mich zu überprüfen, ob in meiner ADAC-Mitgliedschaft Rechtsschutz enthalten ist 
Ein paar Tage später verneinte ich das per Mail. Zwei Tage später bekam ich einen Rückruf von der Kanzlei mit der Aussage, dass man mich nicht vertreten kann. Das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, sei zu groß.
Da drängt sich mir doch der Gedanke auf, es geht doch nur um das schnelle Geld.
Ich halte mich erst einmal zurück. Und natürlich habe ich einen Rechtsschutz.
Gruß Rainer
 

Re: Abgasskandal bei Wohnmobile

Verfasst: Do 30. Nov 2023, 22:22
von mpetrus
Zu dem Abgasskandal gibt es nun ein BGH Urteil auf Schadensersatz Anspruch zu lasten Fiat.

BGH: Schadensersatz auch bei Diesel-Wohnmobilen möglich | tagesschau.de

Re: Abgasskandal bei Wohnmobile

Verfasst: Do 30. Nov 2023, 23:49
von Tuppes
Offensichtlich kommt in die Angelegenheit Bewegung. - Ich hatte von meiner Anwaltskanzlei eine Mitteilung/einen Termin bekommen, wann mein Fall (Ducato, Euro 6 ohne AdBlue, Bj.2017, Multijet 2,3/150PS) erneut zur Verhandlung kommt (Revisionsverfahren); der Termin wurde für Herbst 2024 angesetzt. - Jetzt bekam ich ganz kurzfristig die Aufforderung, meinen Kilometerstand zu melden. Offensichtlich geht es jetzt um die Berechnung einer evtl. anstehenden Entschädigungszahlung. Nichts Genaues weiß man jetzt - aber es sieht wohl so aus, dass das eingeleitete Verfahrung nicht nur für die Rechtsanwälte "gewinnbringend" (die Anführungszeichen sind nicht zufällig gewählt!) ausgehen könnte. Warten wir´s ab.
Erhard (Tuppes)