Achtung: Unlauterer Wettbewerb durch D..

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joxy

Re: Achtung: Unlauterer Wettbewerb durch D..

Beitrag von joxy »

Gimli hat geschrieben:
stephan hat geschrieben:@joxy

Ich wollte nur Schaden und Ärger hier vermeiden. Eine Beurteilung der Aktion wollte und kann ( habe gar keine Ahnung vom Internetrecht) ich gar nicht abgeben. Hoffe ich werde in diesem Zusammenhang richtig verstanden. 8-)
Moin² !

Ich sehe das rechtlich so:

joxy gibt in diesem Beitrag seine persönlichen Feststellungen, Erfahrungen und Hinweise hier zum Besten.

Seiner Meinung nach könnte durch das Verhalten des genannten Forumbetreiber gegen geltendes schweizer Recht verstoßen worden sein, was ich als deutscher Kriminalbeamter nicht beurteilen kann ;)

Also haben wir hier einen Hinweis auf eine mögliche Straftat in der Schweiz erhalten.
In der Annahme, dass durch den Verfasser entsprechende Hinweise auch an die örtlich zuständigen Behörden ergehen werden, kann ich joxy's Beitrag nicht beanstanden. ;)
Du siehst das ganz genau richtig....

Das Wort "schweizerisch" ist tatsächlich geschützt und nur für waren und Dienstleistungen mit Schweizer Ursprung und Wohnort zugelassen
Gimli
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Re: Achtung: Unlauterer Wettbewerb durch D..

Beitrag von Gimli »

joxy hat geschrieben: Du siehst das ganz genau richtig....

Das Wort "schweizerisch" ist tatsächlich geschützt und nur für waren und Dienstleistungen mit Schweizer Ursprung und Wohnort zugelassen
.... hatte ich doch den richtigen Riecher http://www.cosgan.de/images/more/bigs/e058.gif
joxy

Re: Achtung: Unlauterer Wettbewerb durch D..

Beitrag von joxy »

Der Zivielrechtliche Hintergrund meines Traeds:


Was ist eine unzutreffende Herkunftsangabe?
Herkunftsangaben sind dann unzutreffend, wenn die tatsächliche Herkunft des Produkts oder der Dienstleistung nicht derjenigen entspricht, auf die sie hinweist. Der Name «Schweiz», Bezeichnungen wie «schweizerische», «Schweizer Qualität», «made in Switzerland», «Swiss Made» oder andere den Schweizer Namen enthaltende Bezeichnungen sowie deren Übersetzungen in eine andere Sprache, können demnach ausschliesslich für in der Schweiz hergestellte Produkte oder für Dienstleistungen aus der Schweiz verwendet werden.
Der Firmenname eines Unternehmens kann die Bezeichnung «Schweiz» enthalten, wenn sich sein Sitz in der Schweiz befindet.
Beispiele: Credit Suisse, Swiss Re.
Achtung! Die Schweizer Firma «ABC Suisse» zum Beispiel, darf ihren Firmennamen für ihre Produkte nur dann verwenden (beispielsweise, indem dieser auf den Produkten oder deren Verpackung angebracht wird), wenn diese auch tatsächlich in der Schweiz hergestellt worden sind. Für ihre Dienstleistungen darf die Firma ihren Namen nur verwenden, wenn diese aus der Schweiz kommen.
Siehe auch Frage 22.


8. Wie bestimmt sich die tatsächliche Herkunft eines Produkts oder einer Dienstleistung?
Gemäss Art. 48 des Markenschutzgesetzes (MSchG) bestimmt sich die Herkunft einer Ware nach dem Ort der Herstellung oder nach der Herkunft der verwendeten Ausgangsstoffe und Bestandteile.
Wenn das allgemeine Interesse der Wirtschaft oder einzelner Branchen es rechtfertigt, kann der Bundesrat die Voraussetzungen näher umschreiben, unter denen eine schweizerische Herkunftsangabe für bestimmte Waren gebraucht werden darf. Dies hat er beispielsweise mit der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren getan, in der genau definiert wird, was eine «Schweizer Uhr» ist. Für die anderen Produkte, für die es keine Spezialbestimmungen gibt, wenden die Gerichte Art. 48 MSchG an. Gemäss der Rechtsprechung des Handelsgerichts St. Gallen muss für jeden Hinweis auf Schweizer Herkunft der schweizerische Wertanteil an den Herstellungskosten mindestens 50 % betragen und der wichtigste Fabrikationsprozess in der Schweiz stattgefunden haben.
Sie werden mehr Informationen in diesem Zusammenhang in diesem Dokument finden.
Die Herkunft von Dienstleistungen bestimmt sich nach dem Geschäftssitz derjenigen Person, welche die Dienstleistung erbringt sowie nach der Staatsangehörigkeit oder nach dem Wohnsitz der Personen, welche die tatsächliche Kontrolle über die Geschäftspolitik und Geschäftsführung ausüben.
derspieder
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Re: Achtung: Unlauterer Wettbewerb durch D..

Beitrag von derspieder »

joxy hat geschrieben:Ich wollte eigentlich nach meinem Rückzug aus Dxxx Forum kein Wort mehr über Ihn verlieren.

Aber nun beginnt Er in der Schweiz mit unlauterer Methode, Schweizer User auf sein Forum zu leiten. Er bricht damit Schweizerische Gesetzgebung .
Schaut mal was er sich hier wieder erdacht hat und stellt keine Berichte und Fotos bei ihm ein, sie gehen unmittelbar in seinen Besitz mit allen Rechten an deren kommerziellen Verwertung.

http://www.wohnmobil-forum.ch/

Der Unterschied zum Zugang zu Danis Forum besteht eigentlich nur aus dem minus- Strich

Das musste ich jetzt einfach noch loswerden ohne eine Polemik auslösen zu wollen

Bitte helft mit solche Machenschaften zu unterbinden.

Herzlichen Dank

Markus
So kennen wir das, wenn man hier in Deutschland keinen Erfolg mehr hat, sucht man sich andere Märkte. :evil:

Ein Tipp zu den Bildern.
Also ich speichere meine Bilder auf meinen eigenen Server. Dieses habe ich auch im sogenannten "anderen Forum" gemacht. Nach meinem Ausschluß dort habe ich einfach meine Bilder auf meinem eigenen Server gelöscht und somit waren diese auch nicht mehr sichtbar. Die geschriebenen Kommentare bleiben, aber es sind dann trotzdem auseinandergerissen, da Lücken vorhanden.

Auf keinen Fall würde ich meine Rechte an den Fotos nicht einfach nur so "verschenken", damit ein Anderer damit Geschäfte macht.
joxy

Re: Achtung: Unlauterer Wettbewerb durch D..

Beitrag von joxy »

Im Nachhinein ist man immer etwas schlauer.....aber die Enttäuschung bleibt.....
AnneF
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Re: Achtung: Unlauterer Wettbewerb durch D..

Beitrag von AnneF »

Hallo,
wenn ich die AGB vom Wohnmobilforum richtig deute, sind also meine Fotos in den Besitz von Dirk übergegangen und mit einem sg. Wassermarker gekennzeichnet, soweit so gut.
Wenn ich nun meine eigenen Fotos wieder runterlade und in meiner HP verwende, kann er mich dann sogar verklagen???
Wenn dies so ist, wäre es der Oberhammer :1sauer .

Udo
Gimli
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Re: Achtung: Unlauterer Wettbewerb durch D..

Beitrag von Gimli »

Noch eine kleine Anmerkung:

besonders befremdlich finde ich, dass hinter dem Link "klicken Sie hier für unser Wohnmobilforum"
eine schlichte URL-Weiterleitung auf das deutsche Forum liegt http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c041.gif
rittersmann
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Re: Achtung: Unlauterer Wettbewerb durch D..

Beitrag von rittersmann »

@ Achim

Hast Du alle Varianten der Mobilen Freiheit mit .ch .at .com und was es alles gibt registriert um so etwas vorzubeugen? Da das Geld kostet gibt es hier bestimmt genug User, die sich daran beteiligen würden.
Remmi

Re: Achtung: Unlauterer Wettbewerb durch D..

Beitrag von Remmi »

joxy hat geschrieben: ist wohl seine Lebenspartnerin mit der er dies alles veranstaltet und betreut......
Habe mal unter den Domaininhaber nachgeschaut und es ist D...!
Somit ist er für das ganze verantwortlich und
die schweizer Kollegen haben dort auch schon was ausgegraben
was dem ganzen hoffentlich schnell ein Ende setzen kann.

guckst du hier
France
Cruiser
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Re: Achtung: Unlauterer Wettbewerb durch D..

Beitrag von Cruiser »

rittersmann hat geschrieben:@ Achim

Hast Du alle Varianten der Mobilen Freiheit mit .ch .at .com und was es alles gibt registriert um so etwas vorzubeugen? Da das Geld kostet gibt es hier bestimmt genug User, die sich daran beteiligen würden.
Ich bin nur im Besitz der .net-Domain. Die .eu-Domain hat uns unser User Anser freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Die .de-Domain war schon registriert. Aber egal, jemand mit einem total schwarzem Herzen wird es immer schaffen dir Steine in den Weg zu legen. Es gibt halt Menschen (und damit meine ich niemand speziellen) die taugen nur dazu, anderen das Leben schwer zu machen und versagen im wirklichen Leben auf allen Ebenen.
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