Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

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Jede

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Beitrag von Jede »

Hobby-600 hat geschrieben:Hallo,

welche Garantie gibt Adria denn dem Endkunden/Verbraucher, außer der Dichtigkeitsgarantie?
ADRIA GARANTIE ist 24 Monate nach Herstellungsdatum. Also bis Januar 2018. Als Neuwagen mit ERSTZULASSUNG am 24.04.2017 gekauft. Also blieben noch 8 Monate Garantie . Unglaublich aber wahr. Den Händler erreiche ich nicht.


Canada
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Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Beitrag von Hobby-600 »

Hallo Jede,
Jede hat geschrieben:
Hobby-600 hat geschrieben:Hallo,

welche Garantie gibt Adria denn dem Endkunden/Verbraucher, außer der Dichtigkeitsgarantie?
ADRIA GARANTIE ist 24 Monate nach Herstellungsdatum. Also bis Januar 2018. Als Neuwagen mit ERSTZULASSUNG am 24.04.2017 gekauft. Also blieben noch 8 Monate Garantie . Unglaublich aber wahr. Den Händler erreiche ich nicht.
ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt, sorry dafür.

Ich wollte wissen was von Adria garantiert wird, außer eine Dichtigkeitsgarantie - die an Vorgaben gebunden ist.
Garantiert Adria weiteres (Möbelbau, Fahrzeug etc.) s, dem Endkunden? Dem Händler?
Ich vermute das ein Endkunde nie Vertragspartner des Herstellers Adria wird/ist.


Jede

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Beitrag von Jede »

Hobby-600 hat geschrieben:Hallo,

welche Garantie gibt Adria denn dem Endkunden/Verbraucher, außer der Dichtigkeitgarantie?
/ Jahre Dichtigkeitgarantie wenn von außen nach Innen Feuchtigkeit eindringt. Jedes Jahr Kontrolle 150,-Euro sonst erlischt die Garantie. Die 24 Mon. Garantie beginnt 12 Monate nach Auslieferung an den Händler.


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Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Beitrag von Hobby-600 »

....ich gebe es auf :schaf3:


SuperDuty

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Beitrag von SuperDuty »

Nenne doch mal Ross und Reiter. Solche Händler muss man doch meiden können.

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womopeter

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Beitrag von womopeter »

Verkäufer ist nicht das Werk, sondern der Händler,
denn er hat das Wohnmobil vom Herstellerwerk gekauft.
Also ist der Händler der Ansprechpartner und er muß alle gesetzlichen Garantieansprüche erfüllen.
Ist wie mit jedem Gegenstand, den man bei irgendeinem Händler kauft.
Üblicherweise reicht der Händler mit dem Kaufvertrag bzw. der Erstzulassung
die Unterlagen bei dem Hersteller ein und ab da beginnt die Garantie zu laufen.
Zumindest war es so bei unseren beiden neu gekauften Reisemobilen.
Das gilt übrigens auch für das Fahrgestell des Wohnmobils.
Warum es hier nicht funktioniert, keine Ahnung ?
Hier kommt möglicherweise zusätzlich die Situation zum Tragen,
dass Reimo der Importeur für Adria in Deutschland ist:
https://www.reimo.com/de/campingbusse/n ... zeuge.html
Der Händler das Fahrzeug also nicht von Adria gekauft hat, sondern von Reimo.
Tja und Adria gehört mittlerweile zum Triganokonzern und die Franzosen wissen,
wie man sparsam mit dem Geld umgeht und die sagen ihren Händlern,
wo und wie es lang geht.
Ich würde mich an den Händler halten und mich dabei der Hilfe von Herrn Dähn
versichern, falls der Händler nicht einlenkt.


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Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Beitrag von thomasd »

Man kann gar nicht genug aufpassen beim Fahrzeugkauf. Leider ist das so und vom Gesetz ist leider kein Schutz zu erwarten. Am besten zur Vertragsunterschrift schon einen Anwalt mitnehmen!

Hatte letztes Jahr ein Riesengespräch mit PhoeniX wegen der Dichheitsgarantie. Das Problem lag daran, dass der Händler das Garantieheft auf Zulassungsdatum eingetragen hat
und nicht wie es richtig wäre auf Datum des Gefahrüberganges, als das Fahrzeug beim Händler angeliefert wurde.
Hier ging es nur um 2 Monate, diese 2 Monate hat man sogar noch Galgenfrist. Wer das aber nicht weiß, sieht im Fall der Fälle alt aus. Habe mich aber mit PhoeniX verständigen können.


Jede

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Beitrag von Jede »

[quote="womopeter"]Verkäufer ist nicht das Werk, sondern der Händler,
denn er hat das Wohnmobil vom Herstellerwerk gekauft.
Also ist der Händler der Ansprechpartner und er muß alle gesetzlichen Garantieansprüche erfüllen.
Ist wie mit jedem Gegenstand, den man bei irgendeinem Händler kauft.
Üblicherweise reicht der Händler mit dem Kaufvertrag bzw. der Erstzulassung
die Unterlagen bei dem Hersteller ein und ab da beginnt die Garantie zu laufen.
Zumindest war es so bei unseren beiden neu gekauften Reisemobilen.
Das gilt übrigens auch für das Fahrgestell des Wohnmobils.
Warum es hier nicht funktioniert, keine Ahnung ?
Hier kommt möglicherweise zusätzlich die Situation zum Tragen,
dass Reimo der Importeur für Adria in Deutschland ist:
https://www.reimo.com/de/campingbusse/n ... zeuge.html
Der Händler das Fahrzeug also nicht von Adria gekauft hat, sondern von Reimo.
Tja und Adria gehört mittlerweile zum Triganokonzern und die Franzosen wissen,
wie man sparsam mit dem Geld umgeht und die sagen ihren Händlern,
wo und wie es lang geht.
Ich würde mich an den Händler halten und mich dabei der Hilfe von Herrn Dähn
versichern, falls der Händler nicht einlenkt.[/quote

Also nochmals, der Händler Reagiert nicht auf Schreiben vom Rechtsanwalt, auf meine E-Mails, Telefonate usw. Letzter Kontakt Juli 2017 von der Gesch-Leitung, Herr Lan.... berg meldet sich in KW ??. Er hat sich niemals gemeldet. ADRIA sagt ich soll mich an dne Händler wenden. Anwalt DÄHN antwortet schlechte Karten, im Vertrag steht MODELL 2015/ 2016. Und ADRIA gewährt 24 Mon. Garantie ab Händler Auslieferung. ( Spätestens 1 Jahr später ?) So etwas habe ich in 40 Jahren Wohnmobil nicht erlebt.


Jede

Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Beitrag von Jede »

thomasd hat geschrieben:Man kann gar nicht genug aufpassen beim Fahrzeugkauf. Leider ist das so und vom Gesetz ist leider kein Schutz zu erwarten. Am besten zur Vertragsunterschrift schon einen Anwalt mitnehmen!

Hatte letztes Jahr ein Riesengespräch mit PhoeniX wegen der Dichheitsgarantie. Das Problem lag daran, dass der Händler das Garantieheft auf Zulassungsdatum eingetragen hat
und nicht wie es richtig wäre auf Datum des Gefahrüberganges, als das Fahrzeug beim Händler angeliefert wurde.
Hier ging es nur um 2 Monate, diese 2 Monate hat man sogar noch Galgenfrist. Wer das aber nicht weiß, sieht im Fall der Fälle alt aus. Habe mich aber mit PhoeniX verständigen können.
ADRIA hat mir auch einmal geholfn. Da musste ich nach REIMO / ADRIA nach Egelsbach fahren. 500 KM hin & zurück wegen einer 1/2 Stunde Reperatur. Da der Händler aus dem Weg gegangen ist.


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Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE

Beitrag von mpetrus »

Ein "Neufahrzeug" darf nicht älter als 12 Monatenach Herstellungsdatum sein. Alles danach ist ein Jahres oder Vorführfahrzeug.
Wenn das Fahrgestell ewig bei Adria oder anderen Aufbauer auf Halde steht, läuft die Herstellergarantie des Basisfahrzeugs.
Wenn das gebaute WoMo dann auch noch ewig nicht verkauft wurde, hast du schlechte Karten. Egal wann die Erstzulassung ist.

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