Re: N 138, Oldtimer, größtes Wohnmobil der Welt
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 20:38
Zu einem ist die StVzo eine Ländersache, so das jedes Bundesland Abweichungen von diesen Vorschriften zuzulassen. Und bestimmt hat hamburg eine Ausnahme erlassen und die Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung versehen