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Re: Mietvertrag Unterstellplatz
Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 21:09
von mobilfred
Heiko hat geschrieben:Hallo Jörg,
bei uns ist es nicht anders - nennt sich nur Hanseatischer Handschlag - ist mehr wert als ein schriftlicher Vertrag.

Jaa - Nee, isss klar,
als gebürtiger Bremer habe ich diesen Handschlag mit nach Friesland genommen. "Iss hier jezz auch so, und keiner läuft mehr krummbuckelig und barfüßig rum".

Gruß
Re: Mietvertrag Unterstellplatz
Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 21:22
von janoschpaul
Ich war nur neugierig, weil mich unsere neue Vermieterin gefragt hat, wie wir es denn gerne hätten, bei festem Preis.
Also wenn ich Euch richtig verstanden hab, druck ich mir im www so einen Knebelvertrag aus

, schreib noch ein paar eigene Passagen rein und geh damit zur Ihr.
Danke für Eure Antworten

Re: Mietvertrag Unterstellplatz
Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 21:58
von Pego
...Edith : "Jaaaa neee is klaar !"
Schön das wir uns verstanden haben...!

Re: Mietvertrag Unterstellplatz
Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 23:17
von Har-Pi
Edith, das mit den Passagen reinschreiben kann auch nach hinten losgehen. Man sollte sich schon (im Mietrecht) auskennen, damit man nicht etwas vielleicht Ungünstiges für sich selber reinschreibt.
Feuerversicherungsnachweis ist sicher eine gute Idee, sollte der Hallenvermieter haben. Die wird ja in die Miete eingerechnet und sollte die dort untergestellten Fahrzeuge einschliessen. Vielleicht auch mal die Police zeigen lassen und durchschauen.
Re: Mietvertrag Unterstellplatz
Verfasst: Di 21. Jan 2014, 16:25
von Mobi-Driver
Heiko hat geschrieben:Hallo Jörg,
bei uns ist es nicht anders - nennt sich nur
Hanseatischer Handschlag - ist mehr wert als ein schriftlicher Vertrag.

Richtig Heiko ! Wie bei uns ! Handschlag und gut isses .

So sind halt die Hanseaten .

Re: Mietvertrag Unterstellplatz
Verfasst: Di 21. Jan 2014, 17:28
von Lira
Die Frangggggn auch
Die kriegen sogar Sektfrühstück wenn sie das Wohnmobil am Geburtstag des Garageneigners abholen

Re: Mietvertrag Unterstellplatz
Verfasst: Di 21. Jan 2014, 20:50
von Arminius
Auch ein Handschlag ist im juristischen Sinne ein Vertrag.
Re: Mietvertrag Unterstellplatz
Verfasst: Di 21. Jan 2014, 20:55
von Lira
Stimmt, Meusel!!
.......solange keine anderslautende schriftliche Erklärung über den Sachverhalt vorhanden ist ......
(Damit hab ich mal einen Rechtsstreit vor einem OLG gewonnen)
[ Post made via iPad ] http://www.mobile-freiheit.net/_forum/i ... e/iPad.png
Re: Mietvertrag Unterstellplatz
Verfasst: Mo 27. Jan 2014, 11:54
von Camperfrank
Moin,
kein Mietvertrag gibt es nicht. Machen die Parteien keinen Mietvertrag zählt autom. der gesetzliche Mietvertrag.
Ist wie beim Kaufvertrag!
Deshalb sollte man sich die 10 Minuten und ca. 1 € Kosten für einen Vordruck nehmen.
Dehalb gibt es auch keine Steuerhinterziehung wenn man keinen Mietvertrag aufsetzt.
Der Mietvertrag schützt aber beide Parteien.
Die Privatperson gibt den Mietzins in der Regel bei der Einkommensteuererklärung einfach an, und gut ist es.
Gewerbliche Vermieter sollten auch eine Baugenehmigung und vor allem die aktuelle Nutzung vorweisen.
Sonst ist schnell der VS - Schutz (auch Volkasko) verloren. Ist aber von VS - VS unterschiedlich.
Re: Mietvertrag Unterstellplatz
Verfasst: Do 30. Jan 2014, 11:59
von janoschpaul
Ich denke es ist vor allem wichtig, dass meine Versicherung weiss, wo das Womo untergestellt ist. Ihr habt das sicher auch dort gemeldet. Ich denke, dann bin ich auf der sicheren Seite. Und vielleicht wird es ja günstiger

, da überdacht.