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Re: Arg verschätzt....
Verfasst: So 21. Jul 2013, 21:22
von manni63
Genau, 2,5 m sind halt mal keine 3,0m ... wer lesen kann ist stets im Vorteil

Re: Arg verschätzt....
Verfasst: So 21. Jul 2013, 21:59
von Pego
...daher, ganz arg verrechnet und selber schuld !

Re: Arg verschätzt....
Verfasst: So 21. Jul 2013, 22:00
von jion
sicherlich, selbst schuld, aber dennoch ärgerlich! Nobody is perfect!
Re: Arg verschätzt....
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 09:42
von Heiko
jion hat geschrieben:sicherlich, selbst schuld, aber dennoch ärgerlich! Nobody is perfect!
Ev. nicht nur ärgerlich sondern auch sauteuer - die meisten Versicherungen schließen solche Schäden als grobe Fahrlässigkeit in der Vollkasko aus.
Bei meinem gibt es extra ein Kasko Zusatz der das mit aufnimmt. Kostet auch nur ein paar Euro mehr. Ich habe das abgeschlossen.
(7) Grobe Fahrlässigkeit gilt gemäß A.2.17.2 mit den dort ge-nannten Einschränkungen versichert. Darüber hinaus wird A.2.17.2 dahin¬gehend erweitert, dass auch für Schäden, die durch Nicht¬beachten der Durchfahrtshöhe von Unterführungen (Zeichen 265 – Durchfahrts¬höhe – gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO) verursacht werden, kein Versicherungsschutz besteht.
§ 10 Kasko-Premium – gegen Zuschlag versicherbar
(3) A.2.17.2 AKB Grobe Fahrlässigkeit gilt uneingeschränkt. Auf die Erweiterung § 6 (7) Besondere Bedingungen zum Wohnmobilkonzept wird verzichtet.
Re: Arg verschätzt....
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 17:11
von Zora
Tja, die Ösis....mit ihren Unterführungen

Re: Arg verschätzt....
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 17:54
von garibaldi
Zora hat geschrieben:Tja, die Ösis....mit ihren Unterführungen

Naja, ob der Fahrer Österreicher war, wissen wir ja nicht, und die Unterführung kann ja wirklich nix dafür ...

Re: Arg verschätzt....
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 19:30
von Zora
Cornelius.... ich meinte doch die Unterführungen

Re: Arg verschätzt....
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 19:49
von Gitte
Re: Arg verschätzt....
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 20:51
von Heiko
Auf den Bildern von Vol.at erkennt man auch dass der Tunnel mit 2,6 m ausgeschildert ist.