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Trotzdem - werden wir über die Autobahn fahren - es ist einfach bequem und bei unseren wenigen Urlaubstagen - ist jede Stunde im Süden mehr - uns das einfach Wert (?)
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Rudi, mehr noch als 7,5 to., es kommt auf die Achszahl an, d.h. ein 18 Tonner Womo zahlt auch weniger als dein Mobil.Mobi-Driver hat geschrieben: Man bezahlt auf diesen Ö-Autobahnen für ein dreiachsiges Wohnmobil mit 4,5 t. mehr, als mit einem zweiachsigen 7,5 t. Mobil, welches
auf der Hinterachse Zwillingsbereifung hat .
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Leute, wie kommt ihr zu solchen Aussagen ?rgk hat geschrieben:Rudi, mehr noch als 7,5 to., es kommt auf die Achszahl an, d.h. ein 18 Tonner Womo zahlt auch weniger als dein Mobil.Mobi-Driver hat geschrieben: Man bezahlt auf diesen Ö-Autobahnen für ein dreiachsiges Wohnmobil mit 4,5 t. mehr, als mit einem zweiachsigen 7,5 t. Mobil, welches
auf der Hinterachse Zwillingsbereifung hat .
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Wie ich am Anfang erwähnt habe, gilt die Alko Tandem Achse als 2 Achsen, ebenso ein Tandem Anhänger. Mit einem normalen
Anhänger wärst du mit deinem Fahrzeug als 4-Achser in der höchsten Klasse und ab 22.00 Uhr dann 100% Nachtzuschlag!
Darauf einen
Aber Vorsicht, sollte mit einem WoMo >3,5 to ein Anhänger <=3,5 to gezogen werden, fällt neben der Schwerlastabhabe für das WoMo (25 Franken für 10 Tage Aufenthalt binnen einen Jahres ab Ausstellung) zusätzlich eine Vignette für den Anhänger (40 Franken für 2013) an. Das sind dann auch rund 50,-- EUR.SuperDuty hat geschrieben:Au Schitt, kein Anhänger? Auch kein PKW mit Anhängerrgk hat geschrieben: Richtig, es dürfen Womo's bis 12to. fahren, aber Anhänger ist generell verboten. (auch PKW)![]()
Also dann doch lieber durch die Schweiz nach Italien.
Nach dem Nachlesen in der Mautordnung muss ich dir recht geben, es sollten Anhänger bei Womos nicht berücksichtigt werden, ja64ersnoopy hat geschrieben: In der Mautordnung ist auf Seite 42 der nachstehende Text nachzulesen:
"Dabei sind angebrachte Liftachsen, Tandemachsen und Doppelachsen mitzuzählen. Stützachsen sowie Anhänger, die von Omnibussen oder von Wohnmobilen im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 28a Kraftfahrgesetz 1967 gezogen werden, sind hingegen bei der Ermittlung der Achsanzahl nicht zu berücksichtigen.".
Wer von euch also in der Vergangenheit für die oben beschriebene Fahrzeugkombination seine GoBox auf 4 Achsen eingestellt hat, der sollte dann nicht über die Maut in A sondern über etwas anderes klagen.
Gruß
Mensch Mobi-Driver,Mobi-Driver hat geschrieben:Moin moin 64ersnoopy ,
wenn Du richtig gelesen hättest, dann wärst Du nicht zu Deiner Aussage gekommen, das mein Beitrag falsch ist .
Ich hatte geschrieben :
Man bezahlt auf diesen Ö-Autobahnen für ein dreiachsiges Wohnmobil mit 4,5 t. mehr, als mit einem zweiachsigen 7,5 t. Mobil, welches
auf der Hinterachse Zwillingsbereifung hat .
Und das ist richtig . Ich habe es selbst im Jahr 2010 in Österreich in meiner Geldbörse gemerkt .
Wir fahren ein Tandemachs-Wohnmobil, welches 4,5t. Gesamtgewicht hat .
Hätten wir ein Wohnmobil mit Zwillingsbereifung gehabt und z.B. 7,5t. Gesamtgewicht,
dann hätten wir weniger zahlen müssen .
Und beide Fahrzeuge fahren mit jeweils 6 Rädern auf der Bahn, nur das das Wägelchen mit 7,5t. die Straße stärker belastet,
als das Wägelchen mit 4,5t.
Also lieber 64ersnoopy :
Immer schön vorsichtig sein mit dem verurteilen der anderen Beiträge