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Verfasst: Do 6. Okt 2011, 17:44
von esskaa
Ich habe die Absicht, die Karre jetzt abzumelden und erst im März wieder zuzulassen. Gasprüfung muss dann gemacht werden und auch TÜV.
Ich muss also mit lange abgelaufenem TÜV zur Gasprüfung und dann zum TÜV.
Wird das Probleme geben?
Kriege ich das Auto überhaupt wieder zugelassen, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Re:
Verfasst: Do 6. Okt 2011, 17:50
von mpetrus
esskaa hat geschrieben:Ich habe die Absicht, die Karre jetzt abzumelden und erst im März wieder zuzulassen. Gasprüfung muss dann gemacht werden und auch TÜV.
Ich muss also mit lange abgelaufenem TÜV zur Gasprüfung und dann zum TÜV.
Wird das Probleme geben?
Kriege ich das Auto überhaupt wieder zugelassen, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Normal bekommst du keine Zulassung.
Du must dir ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, damit dann zum Tüv und anschliessend bekommst du dein Fzg. wieder zugelassen. (Wenn TüV erteilt wurde)
Re:
Verfasst: Do 6. Okt 2011, 23:21
von garibaldi
esskaa hat geschrieben:Ich habe die Absicht, die Karre jetzt abzumelden und erst im März wieder zuzulassen. Gasprüfung muss dann gemacht werden und auch TÜV.
Ich muss also mit lange abgelaufenem TÜV zur Gasprüfung und dann zum TÜV.
Wird das Probleme geben?
Kriege ich das Auto überhaupt wieder zugelassen, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Warum dann kein Saisonkennzeichen? Oder willst Du es jedes Jahr anders handhaben? Übrigens hab' ich mal gehört, dass es auch eine vorübergehende Stilllegung gibt. Wenn man die hat, darf man mit dem stillgelegten Kennzeichen bis zur Zulassungsstelle fahren und dann TÜV machen. Sonstwie rumfahren ist da natürlich nicht.
Re: Re:
Verfasst: Fr 7. Okt 2011, 18:18
von Wolf
garibaldi hat geschrieben: Übrigens hab' ich mal gehört, dass es auch eine vorübergehende Stilllegung gibt.
Die ist hier wohl auch gemeint; vorübergehende Abmeldung (hier: über den Winter) mit Reservierung des Kennzeichens für bis zu sechs Monate und kostenloser Ruheversicherung. Das mache ich jedes Jahr so, weil man flexibler ist als mit einem Saisonkennzeichen und dadurch eine Menge Steuern und Versicherung spart.
garibaldi hat geschrieben:Wenn man die hat, darf man mit dem stillgelegten Kennzeichen bis zur Zulassungsstelle fahren und dann TÜV machen.
So ist es. Man bekommt bei der Zulassungsstelle ein Formular, mit dem man ganz offiziell zum Tüv fahren kann und anschließend wieder zur Zulassungsstelle, wo dann die endgültige Zulassung erfolgt.
Es geht auch einfacher und schneller. Da man ja völlig legal mit den entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren kann, kann man auch einen kleinen Umweg zum Tüv (oder Dekra etc.) machen, wenn der nicht gerade kilometerweit in der entgegengesetzten Richtung liegt. Den Tüv interessiert nämlich die Zulassung nicht. Mit dem Tüv-Bericht ist anschließend die Wiederzulassung problemlos. Das habe ich vor zwei (oder waren es drei ?) Jahren mal so gemacht. Ich meine mich zu erinnern, dass dann die Zulassungsstelle außer dem Siegel auch die neue HU-Plakette auf die Schilder geklebt hat.
Gruß Wolfgang
Re: Tüv Rückdatierung soll abgeschafft werden
Verfasst: Fr 7. Okt 2011, 20:31
von mpetrus
Der Tüv prüft nur Fahrzeuge mit Zulassung, weil nur da Versicherungsschutz besteht. Meiner Meinung nach!
Re: Tüv Rückdatierung soll abgeschafft werden
Verfasst: Fr 7. Okt 2011, 21:02
von Wolf
Hallo mpetrus,
ich habe jetzt noch einmal in meinen Unterlagen gesucht und bin fündig geworden. Da es mein voriges Wohnmobil war, konnte ich mich nicht mehr genau an den Zeitpunkt erinnern. Das Ganze ist 2007 abgelaufen, vielleicht hat sich ja inzwischen etwas geändert.
Auf der Bescheinigung vom Tüv steht oben im Kopf: "Amtliches Kennzeichen OHNE", darunter dann die übrigen Fahrzeugdaten wie z.B. die "Fahrz.Ident.-Nummer". Weiter unten heißt es dann: "Prüfergebnis - Ohne erkennbare Mängel .... Das Fahrzeug erhielt keine neue Plakette, weil Ihr Fahrzeug z.Zt. nicht zugelassen ist. Die Plakette erhalten Sie bei der Fahrzeug-Anmeldung durch Ihre Zulassungsstelle."
So war es dann auch eine Stunde später, ohne irgendwelche Fragen. Von da an war ich mit dem HU-Termin aus den Frühjahrsmonaten raus, so dass das Problem erledigt war.
Gruß Wolfgang
Re: Tüv Rückdatierung soll abgeschafft werden
Verfasst: Sa 8. Okt 2011, 13:21
von mpetrus
Wolf hat geschrieben:Hallo mpetrus,
ich habe jetzt noch einmal in meinen Unterlagen gesucht und bin fündig geworden. Da es mein voriges Wohnmobil war, konnte ich mich nicht mehr genau an den Zeitpunkt erinnern. Das Ganze ist 2007 abgelaufen, vielleicht hat sich ja inzwischen etwas geändert.
Auf der Bescheinigung vom Tüv steht oben im Kopf: "Amtliches Kennzeichen OHNE", darunter dann die übrigen Fahrzeugdaten wie z.B. die "Fahrz.Ident.-Nummer". Weiter unten heißt es dann: "Prüfergebnis - Ohne erkennbare Mängel .... Das Fahrzeug erhielt keine neue Plakette, weil Ihr Fahrzeug z.Zt. nicht zugelassen ist. Die Plakette erhalten Sie bei der Fahrzeug-Anmeldung durch Ihre Zulassungsstelle."
So war es dann auch eine Stunde später, ohne irgendwelche Fragen. Von da an war ich mit dem HU-Termin aus den Frühjahrsmonaten raus, so dass das Problem erledigt war.
Gruß Wolfgang
Also das ist mir so nicht bekannt. Würde ja eigentlich bedeuten das du ohne nachweislichen Versicherungsschutz, (Fahrzeug ohne Zulassung = ohne Versicherung) dein Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewegst. Ich kenn das nur, das nach der Abmeldung das Fahrzeug am Stillegungstag auf direkten Weg zum Stellplatz gefahren werden darf. (Grund: Der Abmeldetag ist noch versichert. Bei Anmeldung beginnt der Versicherungsschutz mit der Zulassung)
PS: Den Hinweis "ohne Zulassung" bekommst du auch bei Überführungskennzeichen, wobei diese wieder versichert sind.
Was währe denn wenn du kein TüV bekommen hättest? Dann müstest du wieder Heim fahren ohne die Zulassung später erhalten zu haben. Ergo, fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz.
Re: Tüv Rückdatierung soll abgeschafft werden
Verfasst: Sa 8. Okt 2011, 13:47
von monaco
mpetrus hat geschrieben:Der Tüv prüft nur Fahrzeuge mit Zulassung, weil nur da Versicherungsschutz besteht. Meiner Meinung nach!
Sorry, ist nicht richtig !
Eine Zulassung ist für eine HU nicht notwendig. Selbst Versicherungsschutz ist nicht notwendig, wenn das zu prüfende Fahrzeug z.B. mit Trailer angeliefert wird.
Der Weg zur Zulassungsstelle ist zulassungsfrei ( aber nur erlaubt innerhalb des Zulassungsbezirkes !!! ).
Bedingungen :
gültige Deckungskarte ( nennt sich heute irgendwie anders )
und
Kennzeichen am Fahrzeug ( entweder das alte, auf dem die Wiederzlassung beruht oder aber man läßt sich telefonisch oder aber online ein neues Kennzeichen zuteilen und kann dann mit bereits geprägten Schildern zur Zulassung fahren oder aber mit deutlich lesbaren und selbstgemalten Schildern )
Grüße aus Andalusien von Ralf
Re: Tüv Rückdatierung soll abgeschafft werden
Verfasst: Sa 8. Okt 2011, 15:06
von mutzel241
hallo, stefan
besorge dir doch von der werkstatt, die die HU und den TÜV machen soll, rote schilder. das kostet meist nicht viel oder gar nichts.danach saisonkennzeichen anbringen.
gruß gh
Verfasst: Mo 10. Okt 2011, 15:17
von agent_no6
Moin,
du kannst abgemeldet mit dem entstempelten Kennzeichen zum TÜV und zur Zulassung fahren.
Brauchst nur eine Deckungszusage der Versicherung, die kommt normalerweise automatisch mit der Abmeldung.
War bei mir jedenfalls so. Auf der Abmeldebescheinigung der Versicherung stand, ich könne zur Zulassung und zur HU fahren.
Somit besteht Versicherungsschutz.
Das beste: der TÜV wird dann NICHT zurückdatiert, wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht gemacht.
Grüße