Seite 2 von 3
Re: Steuererklärung eines Rentners
Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 16:09
von Brain
mpetrus hat geschrieben:Brain hat geschrieben:Liebe Leute, glaubt Ihr eigentlich jeden Scheiß? Merkt Ihr denn nicht, dass diese Geschichte sich durch Plausibilitätsmängel eindeutig als Fake outet?
1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.
2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.

Ich weis nicht in welchen Bundesland du wohnst, aber in Hessen bekommst du nicht mal ein KFZ zugelassen ohne dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer aus zu stellen.
Mit Geldautomaten kenne ich mich nicht so aus, weil ich mein Geld noch brav am Schalter hole.
KFZ Steuer und Einkommenssteuer sind zwei verschiedene Paar Schuhe

Re:
Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 16:11
von Brain
garibaldi hat geschrieben:Also wenn die Geschichte nicht stimmt, ist sie doch gut erfunden ...

Diese Geschichte geistert schon mindestens seit 2005 durchs Netz

Re: Steuererklärung eines Rentners
Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 19:04
von Ludwig_53
Brain hat geschrieben:Liebe Leute, glaubt Ihr eigentlich jeden Scheiß? Merkt Ihr denn nicht, dass diese Geschichte sich durch Plausibilitätsmängel eindeutig als Fake outet?
1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.
2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.

Darf ich.......
[mod]Bitte klärt das per PN[/mod]
Re: Steuererklärung eines Rentners
Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 21:15
von mpetrus
Ludwig_53 hat geschrieben:Brain hat geschrieben:Liebe Leute, glaubt Ihr eigentlich jeden Scheiß? Merkt Ihr denn nicht, dass diese Geschichte sich durch Plausibilitätsmängel eindeutig als Fake outet?
1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.
2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.

Darf ich ´falkenberg´ zu Dir sagen oder schreibst Du ´jeden Scheiß´ab, den Du in andern Foren findest ??

[clicklink=]
http://www.best-of-80s.de/ot-laberforum ... g-11203/#7[/clicklink]
Hast du das durch Zufall noch gewust oder den Text gegoogelt? Zumal das 2005 geschrieben wurde.
Re: Steuererklärung eines Rentners
Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 21:33
von Dieter44

so ist das mit dem Internet,... und immer schön vorsichtig sein.
Gruß Dieter
Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 21:41
von Mary
ich weiß gar nicht was ihr alle habt, es ist erheiternd und etwas lustig und lenkt so ein bischen vom Regentag ab.
Ob ich das glaube sei dahin gestellt, auch alte Witze sind oftmals köstlich auch wenn sie nach 10 Jahren noch erzählt werden.
folgender Satz trifft zu 100% zu
garibaldi hat geschrieben:Also wenn die Geschichte nicht stimmt, ist sie doch gut erfunden ...

@jion
Also weiter .... habt ihr noch mehr von solchen Geschichten

Re: Steuererklärung eines Rentners
Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 08:40
von esskaa
Köstlich und traurig zugleich.
Wenn mann dann die Diskussion von 2005 nachliest wird ja noch etwas bunter.
Ludwig, wie hast du denn das gefunden? Einfach köstlich.
Re: Steuererklärung eines Rentners
Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 20:27
von KlausD
Also wahr oder nicht, die 18000 € Zinseinnahmen sind schon heftig. Mir würden schon die 11000 € als Kapitaleinkünfte reichen

Re: Steuererklärung eines Rentners
Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 20:41
von Reisefan
KlausD hat geschrieben:Also wahr oder nicht, die 18000 € Zinseinnahmen sind schon heftig. Mir würden schon die 11000 € als Kapitaleinkünfte reichen

Hallo KlausD,
dir auch ?
Mit diesen 11 000 € wären meine momentanen Jahresbezüge fast doppelt so hoch wie mein tatsächliches Jahresbudget wirklich ist.
Dann könnte ich mir ............................... das alles zusätzlich erlauben und leisten.
Grüße
Re: Steuererklärung eines Rentners
Verfasst: So 31. Jul 2011, 11:40
von Ludwig_53
Ludwig_53 hat geschrieben:Brain hat geschrieben:Liebe Leute, glaubt Ihr eigentlich jeden Scheiß? Merkt Ihr denn nicht, dass diese Geschichte sich durch Plausibilitätsmängel eindeutig als Fake outet?
1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.
2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.

Darf ich.......
[mod]Bitte klärt das per PN[/mod]
@ ´das moderatorenteam´
Ich finde, es dürfte hier ruhig öffentlich gepostet werden, wenn jemand einen Beitrag aus einem anderen Forum wortgenau kopiert und diesen dann ohne jegliche Quellenangabe so postet, als ob er auf seinem Mist gewachsen wäre. Sowas tut man einfach nicht und sollte dann auch mit dem Ergebnis leben können.
Warum PN, wenn er mit seinem Post alle Teilnehmer des Forums als ´dumme einfältige Gläubige´ hingestellt hat ??
Außerdem habe ich den Poster nicht angegriffen, sondern nur auf eine doch eher humorvolle Art an diese Verletzung der Netiquette erinnert, oder ?
Sorry, aber in diesem Fall habe ich KEIN Verständnis für das Löschen meines Posts, ohne das Ganze jetzt noch weiter hochkochen zu wollen ....