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Re: Vorsicht in Hessen
Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 16:07
von Gimli
Mustang74 hat geschrieben:offensichtlich bin ich dem einen oder anderen etwas auf den Fuß getreten--war nicht meine Absicht.
Ich habe nur aus dem Gesetzestext zitiert und dort wird eindeutig bei einem Bußgeldvergehen von einer
Straftat gesprochen,also Folge daraus ist:Das jeder der ein Bußgeld bekommt auch ein Straftäter ist.
Anders verhält es sich bei Verkehrordnungwiedrichkeiten mit Verwarnungsgeld (Knöllschen) hier spricht man nicht von
Straftätern sondern von "unabsichtlich gemachten Fehlern".
Sorry, aber da muss ich widersprechen.
Als Straftäter werden Personen bezeichnet, die gegen das geltende Strafrecht und entsprechende Nebengesetze verstoßen.
Ein sog. Bußgeldvergehen (ist eh´nur umgangssprachlich) ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit und ergo sind Personen, die eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, keine Straftäter.
Mich würde jedoch interessieren, aus welchem Gesetzestext Du Deine Info hast.
Re: Vorsicht in Hessen
Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 16:34
von Kaufunger
Danke Uwe,
ich dachte schon, dass ich meine Visitenkarte mit dem Eintrag
Mehrfachstraftäter eränzen muß.
@mustang74
keine Sorge, angegriffen oder beleidigt fühle ich mich nicht.
Letztendlich hast du mit deiner ersten Aussage ja auch recht: wenn ich mich an die StVO halte, brauche ich auch nichts bezahlen.
Gruß Rainer
Re: Vorsicht in Hessen
Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 16:40
von Gimli
RainerBork hat geschrieben:... wenn ich mich an die StVO halte, brauche ich auch nichts bezahlen.
Gruß Rainer
So wie ich immer .... naja, bis auf das eine Mal, als die in Sachsen-Anhalt doch tatsächlich ein falsches Schild aufgestellt hatten
Egal, 4 Wochen Beifahrer kann auch schön sein

Re: Vorsicht in Hessen
Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 21:12
von Mustang74
Ich habe nur aus dem Gesetzestext zitiert und dort wird eindeutig bei einem Bußgeldvergehen von einer
Straftat gesprochen,
hier in meinem Büro habe ich leider kein "Beck" zur Hand um nach zu schlagen,werde aber am Montag
den entspr.Paragraphen heraussuchen.
Nur soviel vorab:Ein Kraftfahrer der eine Straftat begeht z.B.§ 318 Abs 2 gilt als Straftäter und kann
nicht nur eine hohe Geldstrafe sondern auch eine Gefängnisstrafe bekommen.
Re: Vorsicht in Hessen
Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 21:18
von Gimli
Mustang74 hat geschrieben:Ich habe nur aus dem Gesetzestext zitiert und dort wird eindeutig bei einem Bußgeldvergehen von einer
Straftat gesprochen,
hier in meinem Büro habe ich leider kein "Beck" zur Hand um nach zu schlagen,werde aber am Montag
den entspr.Paragraphen heraussuchen.
Nur soviel vorab:Ein Kraftfahrer der eine Straftat begeht z.B.§ 318 Abs 2 gilt als Straftäter und kann
nicht nur eine hohe Geldstrafe sondern auch eine Gefängnisstrafe bekommen.
Das glaube ich Dir gerne

Ich habe da auch nichts anderes gesagt.
Der von Dir zitiere § 318 (2) { Versuch der Beschädigung wichtiger Anlagen} steht im Strafgesetzbuch (StGB) und dann sind wir wieder genau bei dem von mir Gesagten
Strafgesetzbuch => Straftäter
Bußgeld => Ordnungswidrigkeit ( §§ 1, 35ff OWiG )
Re: Vorsicht in Hessen
Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 21:22
von Heiko
Natürlich kann man als Fahrer eines Kfz zur Straftäter werden.
Allerdings ging es hier im Bericht um Knöllchen, und das sind meist nur Verwarnungsgelder oder Ordnungswidrigkeiten.
Und die machen eine nicht zum Straftäter oder gar Verbrecher.
Also sind das 2 völlig andere Paar Schuhe.
Re: Vorsicht in Hessen
Verfasst: So 19. Dez 2010, 09:16
von Gimli
Heiko hat geschrieben:Natürlich kann man als Fahrer eines Kfz zur Straftäter werden.
Allerdings ging es hier im Bericht um Knöllchen, und das sind meist nur Verwarnungsgelder oder Ordnungswidrigkeiten.
Und die machen eine nicht zum Straftäter oder gar Verbrecher.
Also sind das 2 völlig andere Paar Schuhe.
Sach´ich doch

Re: Vorsicht in Hessen
Verfasst: So 19. Dez 2010, 11:22
von Mustang74
Hallo Uwe,
Du hast recht--es ist nicht der § 318 sondern der § 314 c StGb
warscheinlich habe ich mich mal wieder darüber geärgert,dass Kontrollorgane als "Abzocker"
dargestellt werden und bei so was schieße ich gerne über das Ziel hinaus.
Re: Vorsicht in Hessen
Verfasst: So 19. Dez 2010, 11:55
von Heiko
Gimli hat geschrieben:
Sach´ich doch

Ich sehe doch deine Antworten nicht, weil du bei mir auf der komischen Liste stehst
Nein, ich hab einfach nur zu langsam getippt - du warst schneller

Re: Vorsicht in Hessen
Verfasst: So 19. Dez 2010, 11:57
von Gimli
Mustang74 hat geschrieben:...warscheinlich habe ich mich mal wieder darüber geärgert,dass Kontrollorgane als "Abzocker"
dargestellt werden ...
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