Seite 2 von 3
Re: 38,5 % WOMO Besteuerung In Österreich
Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 11:49
von Rider
Danke Urban, werd mich da mal einlesen.
Übrigens denkt man auch bei uns schon nach diesen Städtewahnsinn nachzumachen. Ihr seid ein gutes Vorbild. Irgendwann werden sie (die Politiker) es so überziehen bis das Volk die Schnauze voll hat und nach einem starken Mann schreit.
"Der Krug geht so lange zum Mund bis man kotzt!" 
Re: 38,5 % WOMO Besteuerung In Österreich
Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 13:41
von Remmi
...und so sieht es bei uns in den Niederlande aus:
- falls Ihr Wagen noch in Deutschland angemeldet ist dürfen mit dem Deutschen Kennzeichen nicht in den Niederlanden fahren
- Sie müssen eine Komplettabnahme beim RDW dem Niederländischen TÜV machen
- Ihr Auto muss in Deutschland abgemeldet sein vor der Komplettabnahme
- Ihr Fahrzeugbrief! wird o schon bei der Komplettabnahme eingezogen und an die Ausstellende Behörde zurück gesannt
- Später bekommen Sie das Niederländische Äquivalent
- Sie müssen in jedem Fall den Wagen beim Zoll vorfahren
- die BPM Steuer in Höhe von bis zu 45.2 % der Neuwagenwertes ist zu entrichten
Re: 38,5 % WOMO Besteuerung In Österreich
Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 13:49
von garibaldi
Das ist schon wirklich absurd, wenn solche Steuern und Abgaben den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer übersteigen. Scheinbar geht's uns allen noch viel zu gut ...
Re: 38,5 % WOMO Besteuerung In Österreich
Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 14:01
von dethleffsfahrer
Na, da meckere noch mal einer über die Steuersätze in Deutschland.

Wir sind ja geradezu ein Niedrigsteuerland.
LG Wolfgang
Re: 38,5 % WOMO Besteuerung In Österreich
Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 15:34
von garibaldi
dethleffsfahrer hat geschrieben:Wir sind ja geradezu ein Niedrigsteuerland.
LG Wolfgang
Joo, aber nur, solange wir nicht Auto fahren ... Wenn ich mir den Steueranteil an unseren Spritpreisen so anschaue ... nur fliegen ist billiger, mangels Kerosinsteuer ...
Re: 38,5 % WOMO Besteuerung In Österreich
Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 16:24
von Rider
Remmi hat geschrieben:...und so sieht es bei uns in den Niederlande aus:
- falls Ihr Wagen noch in Deutschland angemeldet ist dürfen mit dem Deutschen Kennzeichen nicht in den Niederlanden fahren
- Sie müssen eine Komplettabnahme beim RDW dem Niederländischen TÜV machen
- Ihr Auto muss in Deutschland abgemeldet sein vor der Komplettabnahme
- Ihr Fahrzeugbrief! wird o schon bei der Komplettabnahme eingezogen und an die Ausstellende Behörde zurück gesannt
- Später bekommen Sie das Niederländische Äquivalent
- Sie müssen in jedem Fall den Wagen beim Zoll vorfahren
- die BPM Steuer in Höhe von bis zu 45.2 % der Neuwagenwertes ist zu entrichten
Mannooo Remmi,
da seid ihr derzeit anscheinend Spitzenreiter. Aaaaaber nur mehr bis 1. März 2011, dann übertreffen wir euch wieder................leider!!!
Typisierung war natürlich auch bei uns fällig, das ging aber GsD ruck zuck. Nix vorführen, nix Zoll (wir sind ja in der EU) sondern nur mit dem COC Papier zum TÜV Bayern in Tirol,

€ 160,- zahlen und in 30 Min war ich mit dem neuen Ösi Typenschein wieder bei der Tür draußen. Mit den 38,5% war ich sowieso noch gut bedient, das weiß ich sehr wohl und weiß es auch zu schätzen, hätte auch locker über 40% gehen können.
Ich habe aber auch mein charmantestes Lächeln aufgesetzt, das muss doch auch belohnt werden.

Re: 38,5 % WOMO Besteuerung In Österreich
Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 22:08
von Achim_53
Hai, Raider
und wenn du 25% beim Händler raus geschlagen hast, war es doch gar nicht sooo schlecht!
Ps. der Hut steht dir besser, da erkennt man dich wieder!
mfg
Achim
Re: 38,5 % WOMO Besteuerung In Österreich
Verfasst: Di 14. Dez 2010, 17:52
von lele
Rider hat geschrieben:
Diese NOVA wird "selbstverständlich" vorher dem Fahrzeugnettopreis hinzu geschlagen und davon dann erst die MWSt. (also Steuer von der Steuer...ähemm, "Abgaben" natürlich) berechnet.
da muss ich dir widersprechen. zur nova kommt keine mwst.
wenn dir das finanzamt abgenommen hat, bekommst du es retour.
so jedenfalls war es bei mir.
Re: 38,5 % WOMO Besteuerung In Österreich
Verfasst: Di 14. Dez 2010, 17:58
von joxy
Wie gut ,dass wir noch die echte Volksdemokratie haben.......

so etwas würde bei uns postwendend abgestraft .....
Ich habe mein Womo auch selber importiert......
so sieht die Rechnung aus:
Kaufpreis minus 18.7 % deustche Mwst
plus Fahrzeugsteuer 4 %
plus 6. 8 % schweizerische Mwst.
plus 60.- Franken für die Hilfe die der Zoll mir angeboten hat ....
das alles sehe ich nur als Folge der direkten Demokratie .....
Re: 38,5 % WOMO Besteuerung In Österreich
Verfasst: Di 14. Dez 2010, 19:14
von Rider
lele hat geschrieben:Rider hat geschrieben:
Diese NOVA wird "selbstverständlich" vorher dem Fahrzeugnettopreis hinzu geschlagen und davon dann erst die MWSt. (also Steuer von der Steuer...ähemm, "Abgaben" natürlich) berechnet.
da muss ich dir widersprechen. zur nova kommt keine mwst.
wenn dir das finanzamt abgenommen hat, bekommst du es retour.
so jedenfalls war es bei mir.
@ lele
Bist du ein Österreicher?
Die Berechnungsform ist nämlich für ganz Österreich dieselbe, da kann nicht jedes Finanzamt eine eigene Berechnungsmethode anwenden. Dazu gibt es ein Gesetz das für alle gilt und in jedem FA Computer ein eigenes Berechnungs-Programm in dem die Daten eingegeben werden müssen [!!!]
____________________________________________________
Hier ein Auszug dazu: (Quelle: ÖAMTC):
Umsatzsteuer
Import aus der EU
Käufer eines
Neuwagens innerhalb der EU müssen in Österreich NoVA (Normverbrauchsabgabe) und USt (Umsatzsteuer) bezahlen.
Letztere ist für den Nettopreis, als auch für die NoVA zu entrichten. Im Kaufland sollte daher keine Umsatzsteuer bezahlt werden!
____________________________________________________
Wenn dir dein FA die MWSt. ohne NOVA verrechnet hat, was ich bezweifle, dann war das ein Fehler. Da solltest du mit einer Flasche Wein hingehen und freundlich DANKE sagen.
Oder du hast einen Gebrauchten importiert, da ist nämlich alles anders.
____________________________________________________
(Quelle: ÖAMTC)
Für Gebrauchtwagen, für die in Österreich noch keine NoVA gezahlt wurde, ist die NoVA zu entrichten. Kauft man einen Gebrauchtwagen direkt vom ausländischen Händler, so ist die Umsatzsteuer im Kaufland zu entrichten.
In Österreich ist keine Umsatzsteuer mehr fällig, weder auf den Nettopreis noch auf die NoVA.
____________________________________________________
Alle Klarheiten beseitigt?
