Gasprüfung

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Urban
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Re: Gasprüfung

Beitrag von Urban »

Ich habe den TÜV Mann gefragt während Er den Druck in meine Gasleitung pumpte ob eine Prüfung mit meinem DuomatikManometer nicht ausreichen würde.(Selbstprüfung zwischen den 2 Jahren)
Orginalton Prüfer : Normalerweise reicht das....man sollte nur überprüfen ob der Druck 10 Minuten oder länger gehalten wird.
Mit der TÜV Druckpumpe kann man das schon nach 3 Minuten sagen.


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Schlauchi
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Re: Gasprüfung

Beitrag von Schlauchi »

Hallöchen,

na, ich bin zwar kein Gasfachmann, aber in 10 Minuten und mit einem anderen in 3 Minuten finde ich also sehr fragwürdig. Man möchte doch Dichtheit überprüfen. Die Bauteile werden für einen Arbeitsdruck (30 oder 50mbar) ausgelegt und müssen aber gleichzeitig für einen Überdruck ausgelegt sein. So schreibt es auch die EU Richtlinie Richtlinie 90/396/EWG vor.
Deshalb geschieht die Prüfung ja auch nach meinem Wissen mit dreifachen Überdruck. Damit ggf. vorgeschädigte Dichtungen oder ähnliches gefunden werden.

Aber wie gesagt ich bin kein Gasfachmann, nur ein Nutzer der Bedienungsanleitungen liest und selbige steht dass das Arbeitsblatt DVGW G607 gilt.

ich bin wirklich nicht sicher, ob der TÜV Mann weiß was er tun sollte.

Gruß Hans


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Urban
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Re: Gasprüfung

Beitrag von Urban »

Meine nächste Gasprüfung ist erst wieder in knapp 2 Jahren...dann werde ich Ihn mit Fragen löchern und dann berichten...aber bis dahin prüfe ich auch schon mal selbst mit dem Manometer der Duomatik.


bauhenkel
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Re: Gasprüfung

Beitrag von bauhenkel »

Schlauchi hat geschrieben:Hallöchen,

na, ich bin zwar kein Gasfachmann, aber in 10 Minuten und mit einem anderen in 3 Minuten finde ich also sehr fragwürdig. Man möchte doch Dichtheit überprüfen. Die Bauteile werden für einen Arbeitsdruck (30 oder 50mbar) ausgelegt und müssen aber gleichzeitig für einen Überdruck ausgelegt sein. So schreibt es auch die EU Richtlinie Richtlinie 90/396/EWG vor.
Deshalb geschieht die Prüfung ja auch nach meinem Wissen mit dreifachen Überdruck. Damit ggf. vorgeschädigte Dichtungen oder ähnliches gefunden werden.

Aber wie gesagt ich bin kein Gasfachmann, nur ein Nutzer der Bedienungsanleitungen liest und selbige steht dass das Arbeitsblatt DVGW G607 gilt.

ich bin wirklich nicht sicher, ob der TÜV Mann weiß was er tun sollte.

Gruß Hans
Ich kenne das nur in der Form, daß mit mindestens dem dreifachen Druck geprüft wird. Ich durfte einem Freund, der als Sachverständiger in seiner Werkstatt auch Gasprüfungen macht (neben Reparaturen und Ausbau von Wägen), oft genug assistieren. Und er prüft selbst 30er Anlagen mit 120 - 150 mBar, 50er mit 150 mBar und höher. Und das für mindestens 10 Minuten. Denn nur so fallen Dichtungen, die an der Grenze der Belastung sind, wirklich auf. Die Methode von Frank ist für Tests zwischen den 2-jährigen Prüfungen durchaus sinnvoll, ersetzen diese aber nicht.

Klaus


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Schlauchi
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Re: Gasprüfung

Beitrag von Schlauchi »

Hallo Klaus,

Deine Ausage bezüglich des Drucks bestätigt ja meine Bemerkung. Auch mein Bootskollege prüft die 30mbar mit 150 mbar. Sogar mit einem Auswertegerät.

Er nannte mir auch das "Finden von schlechten Dichtungen".

Mache ich als Strippenzieher ja auch. Die Schutzleiterprüfung wird mit 200 mA vorgeschrieben. Ich nehme auch gerne 10 Ampere, dann bin ich mir auch sicherer. ;)

Gruß Hans


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