Fahrtenschreiber für das Womo
- RainerBork
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Fahrtenschreiber für das Womo
Hallo,
kam das schon an, dass Womos die mit Anhänger unterwegs sind und dabei über 7,5 to Gesamtgewicht kommen, ab 01.01.2025 einen Fahrtenschreiber der 2. Generation (Kontrollgerät) benötigen?
https://www.youtube.com/watch?v=Q9XI2E030kE
Gruß Rainer
kam das schon an, dass Womos die mit Anhänger unterwegs sind und dabei über 7,5 to Gesamtgewicht kommen, ab 01.01.2025 einen Fahrtenschreiber der 2. Generation (Kontrollgerät) benötigen?
https://www.youtube.com/watch?v=Q9XI2E030kE
Gruß Rainer
- Tuppes
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo
Hallo Rainer,
dieses Thema geistert durch alle möglichen Foren, Gruppen etc. .
Da es eigentlich relativ wenige von uns betrifft, dürfte die Reaktion vermutlich nur weniger stark ausfallen. Für Wohnmobilisten mit schwereren Wohnmobilen plus PKW-Anhängern könnte das Thema aber durchaus relevant sein. Ob das Problem bei Fahrzeugen (mit Anhängern) über 7,5t wirklich zur Nachrüstungspflicht moderner Fahrtenschreiber kommen wird, bleibt abzuwarten. Auch wenn es im Moment so aussieht; ich würde erst einmal abwarten, ob sich in dieser Hinsicht nicht noch etwas verändert und mit der im zitierten Filmbeitrag genannten Ausnahmeregelung vorlieb nehmen.
Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, dass es sich angeblich um EU-Regulierungen/Gesetze handeln soll, die aber nach den Berichten, die ich bisher gesehen/gelesen habe, lediglich in Deutschland Anwendung finden!? In z.B. Spanien oder Frankreich scheint noch niemand nach Fahrtenschreibern/Fahrerkarte bei Wohnmobilen über 7,5t (evtl. mit Anhängern) gefragt worden zu sein (?). . Es lebe Europa !
Erhard (Tuppes)
dieses Thema geistert durch alle möglichen Foren, Gruppen etc. .
Da es eigentlich relativ wenige von uns betrifft, dürfte die Reaktion vermutlich nur weniger stark ausfallen. Für Wohnmobilisten mit schwereren Wohnmobilen plus PKW-Anhängern könnte das Thema aber durchaus relevant sein. Ob das Problem bei Fahrzeugen (mit Anhängern) über 7,5t wirklich zur Nachrüstungspflicht moderner Fahrtenschreiber kommen wird, bleibt abzuwarten. Auch wenn es im Moment so aussieht; ich würde erst einmal abwarten, ob sich in dieser Hinsicht nicht noch etwas verändert und mit der im zitierten Filmbeitrag genannten Ausnahmeregelung vorlieb nehmen.
Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, dass es sich angeblich um EU-Regulierungen/Gesetze handeln soll, die aber nach den Berichten, die ich bisher gesehen/gelesen habe, lediglich in Deutschland Anwendung finden!? In z.B. Spanien oder Frankreich scheint noch niemand nach Fahrtenschreibern/Fahrerkarte bei Wohnmobilen über 7,5t (evtl. mit Anhängern) gefragt worden zu sein (?). . Es lebe Europa !
Erhard (Tuppes)
- RainerBork
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo
Hallo Erhard,
ich hatte absolut keine Kenntnis von dieser Regulierung, bis ich vor 3 Tagen darauf aufmerksam gemacht wurde.
Ich wollte das auch nicht glauben, da ich davon überzeugt war, Fahrtenschreiber gibt es nur im gewerblichen Kraftverkehr.
Ich habe auch keine Vorstellung, wie hoch die Zahl der Betroffenen ist.
Ich bin nicht betroffen, finde diese Regelung aber genauso bescheuert, wie die Befestigung der Flaschenverschlüsse.
Gruß Rainer
ich hatte absolut keine Kenntnis von dieser Regulierung, bis ich vor 3 Tagen darauf aufmerksam gemacht wurde.
Ich wollte das auch nicht glauben, da ich davon überzeugt war, Fahrtenschreiber gibt es nur im gewerblichen Kraftverkehr.
Ich habe auch keine Vorstellung, wie hoch die Zahl der Betroffenen ist.
Ich bin nicht betroffen, finde diese Regelung aber genauso bescheuert, wie die Befestigung der Flaschenverschlüsse.
Gruß Rainer
- camperfan
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo
Ich meine, betroffen sind wir schon, wenn das Zuggesammtgewicht ÜBER 7,5 to liegt?
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo
RainerBork hat geschrieben: ↑Fr 13. Dez 2024, 19:26 Hallo,
kam das schon an, dass Womos die mit Anhänger unterwegs sind und dabei über 7,5 to Gesamtgewicht kommen, ab 01.01.2025 einen Fahrtenschreiber der 2. Generation (Kontrollgerät) benötigen?
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Gruß Rainer
Die Regelung gilt nicht ab dem 01.01.2025, sondern ist schon in Kraft.
- jede
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo
Das soll schon bei Wohnmobilen über 4 Tonnen mit Anhängerkupplung Pflicht sein, da man ja rein Theoretisch auf 7,5 Tonnen kommen könnte ? 4,5 T. Plus Anhänger 3 Tonnen = 7,5 Tonnen (Nur Theoretisch)
- jede
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo
Das bezieht sich auf größere Wohnmobile die eine Anhängerkupplung haben. Auch ohne mitgeführten Anhänger. Theoretisches Gesammt Gewicht = 4,5 T Wo Mo plus Theoretischen Anhänger 3 Tonnen = 7,5 Tonnen. So meint die Polizei ? muss ein Fahrtenschreiber installiert sein. Bis 1.500,- Euro Strafe. (Siehe neue Richtlinien für Wohnmobile in 2025.)Im Netz.
- Speedy
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo
@jede Keine Halbwahrheiten verbreiten!
Nichtgewerbliche Güterbeförderung (Art. 4 Buchst. r VO (EG) Nr. 561/2006) mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen bis einschließlich 7,5 t zHM: hier finden aufgrund der Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 die Sozialvorschriften keine Anwendung.
- mpetrus
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo
Speedy hat geschrieben: ↑Mi 1. Jan 2025, 15:12 @jede Keine Halbwahrheiten verbreiten!
Nichtgewerbliche Güterbeförderung (Art. 4 Buchst. r VO (EG) Nr. 561/2006) mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen bis einschließlich 7,5 t zHM: hier finden aufgrund der Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 die Sozialvorschriften keine Anwendung.
Du musst auf die Formulierungen genau achten.
Bis 7,5t
Über 7,5t
Da reicht schon wenn WoMo plus Hänger 7501kg als zulässiges Gespanngewicht haben.
Wenn man gewerblich ein Gespann fährt geht es schon ab 2,8t mit dem Fahrtenschreiber los.
Allerdings gibt es da noch weitere Bedingungen die erfüllt werden müssen.
- Speedy
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo
Für uns Womofahrer ist nur die Grenze 7,5 t wichtig.
Wobei die zulässige Höchstmasse (hZM) zählt, also das was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht.
Wichtig sind zwei Eintragungen:
F.1 technisch zulässige Gesamtmasse in kg
O.1 technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
Beide Werte addiert dürfen die 7500 kg nicht überschreiten!
https://www.mobile-freiheit.net/ext/dmz ... 9548ac.jpg
Insofern ist die pauschale Aussage "Womos über 4,5 t mit Anhängekupplung" nicht richtig.
Die Summe machts!
Ich liege insofern auf der sicheren Seite.
Nur so eine Idee: Wenn man ein Womo auflasten kann, vielleicht kann man ja die Anhängelast umgekehrt "ablasten". Würde ich sicher irgendwie versuchen wenn ich betroffen wäre zumal ich eh nur einen ungebremsten Anhänger (Punkt O.2) ziehe.
Wobei die zulässige Höchstmasse (hZM) zählt, also das was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht.
Wichtig sind zwei Eintragungen:
F.1 technisch zulässige Gesamtmasse in kg
O.1 technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
Beide Werte addiert dürfen die 7500 kg nicht überschreiten!
https://www.mobile-freiheit.net/ext/dmz ... 9548ac.jpg
Insofern ist die pauschale Aussage "Womos über 4,5 t mit Anhängekupplung" nicht richtig.
Die Summe machts!
Ich liege insofern auf der sicheren Seite.
Nur so eine Idee: Wenn man ein Womo auflasten kann, vielleicht kann man ja die Anhängelast umgekehrt "ablasten". Würde ich sicher irgendwie versuchen wenn ich betroffen wäre zumal ich eh nur einen ungebremsten Anhänger (Punkt O.2) ziehe.