Mobi-Driver hat geschrieben: ↑Mi 6. Dez 2023, 18:30 Bei uns ist eine befüllbare Gasflasche aus Aluminium eingebaut .
Bei uns reist auch eine Alutankflasche mit. Da habe ich ja beim "Einbau" nichts verkehrt gemacht, wenn ich das Video so sehe

Mobi-Driver hat geschrieben: ↑Mi 6. Dez 2023, 18:30 Bei uns ist eine befüllbare Gasflasche aus Aluminium eingebaut .
Mobi-Driver hat geschrieben: ↑Mi 6. Dez 2023, 18:30 ...... Bei uns ist eine befüllbare Gasflasche aus Aluminium eingebaut .
Wolfgang hat geschrieben: ↑Mi 6. Dez 2023, 10:44 Bei befüllbaren Gasflaschen oder Gastankflaschen gibt es Neuigkeiten bzw. Änderungen.
Hier ein Video eines Sachverständigen, der Mann arbeitet bei einer technischen Prüfstellen:
https://www.youtube.com/watch?v=fVnGLjwmbW4&t=2s
mpetrus hat geschrieben: ↑Di 11. Jul 2023, 16:28 Das ist aktuell die Sachlage bei den Alugastankflaschen.
Die Flaschen werden genauso gehandhabt wie die normalen Gasflaschen.
Es wird demnach keine besondere Befestigung und auch TÜV Abnahme (Eintrag in den Fahrzeugschein) nötig.
Die Gastankflaschen gelten als "Wechselbehälter".
Allerdings sollte man folgendes beachten:
Die Befüllung sollte nicht über die in die Aussenhaut befestigten Befülladapter erfolgen. Es gibt entsprechende Halter die direkt an die Flasche geschraubt und auf diese dann der jeweilige Tankanschluss für die LPG Zapfpistole.
So kann die Flasche immer wie die normale Flasche entnommen und getauscht werden.
Somit kann der TÜV Prüfer nichts bemängeln, da er die Gasanlage nach dem Gasanschluss der Gasflasche auf Dichtigkeit prüft. Das was davor ist, spielt keine Rolle. Man könnte ja auch ohne eine Gasflasche im Gaskasten zur TÜV oder Gasprüfung fahren.
Das rechtliche Problem ist die Befüllung/tanken der Flasche an den Tankstellen.
Da die zwei Gas Lobbyisten Verbände sich verkracht hatten, wurde ja die Gas Prüfung ausgesetzt um rechtliche Sicherheit zur Prüfung der Gasanlage zu haben. hier ging es sowohl um die Fach als auch Sachkunde der Prüfer als auch um den Prüfungsumfang. Als Kompromiss damit beide Verbände weiter ihr Geld scheffeln können kam folgendes heraus.
Die Gastankflaschen gelten als Ortsveränderlich und dürfen somit nicht an den LPG Tankstellen befüllt werden, da diese Tankstellen nur für fest installierte Gastanks (Mit TÜV Abnahme usw.) zugelassen sind.
Auch wenn das ganze "Schwachsinnig" klingt, so ist es aber. Jeder der seine Gastankflasche an einer LPG Tankstelle für KFZ Fahrzeuge betankt, verstößt gegen Gesetz.
Irgendwo habe ich dazu auch die Links zu der Gesetzgebung mal gehabt. aber die muss ich erst suchen.
Somit ohne Gewähr.
Wer sich so eine Flasche kaufen möchte, empfehle ich die Verkaufsseite von der Fa. Vosken
ALUGAS Travel Mate Tankflasche 27,2 Liter mit Multiventil (DE) - VOSK (vosken.de)
entspricht der 11kg Flasche
ALUGAS Travel Mate Tankflasche 33,3 Liter mit Multiventil (DE) - VOSK (vosken.de)
entspricht der 14kg Flasche.
Zubehör (Tankadapter usw.) gibt´s da ja auch.
Edit: habe noch ein informativen Link gefunden.
Sicherheitshinweise zur Befüllung Gastankflaschen an Tankstellen (gasprofi.de)
Hallo mpetrus, das hatte ich schon gelesen. Finde den Link auch deshalb interessant, da derjenige TÜV Prüfer und Gassachverständiger ist. Danke nochmals für deinen Hinweis.
janoschpaul hat geschrieben: ↑So 10. Dez 2023, 14:46 Ich freu mich jetzt auf die neue Unabhängigkeit.
janoschpaul hat geschrieben: ↑So 10. Dez 2023, 14:46 Manche schreiben, nur Aussenbefüllung, im Link oben nur innen.
Fest verbauen oder zum TÜV schnell entnehmen?
Alle sind sie Sachverständige, Gasprüfer und und und.
Jetzt kann man sich noch Links um die Ohrrn hauen noch und nöcher.
Wenn man im Netz sucht, findet man für fast alles was.
Fakt ist, in Italien betankt meist der Tankwart und der meist nur bei Aussenbetankung.
Und nein, man muss die Flaschen beim Tanken nicht jedes Mal zudrehen.
Ich dachte das Netz würde mir Tipps geben, in Punkto Gas hat es mich eher verwirrt.
Einige sind hier schon länger mit Glasflaschen unterwegs, Schienbein, Nadja.
Bei denen klappt alles wunderbar.
Ich freu mich jetzt auf die neue Unabhängigkeit.