Globalrider hat geschrieben: ↑Mi 6. Mai 2020, 20:59 Ich verstehe es so: nach einer Belegung sind 7 Tage Sperre angesagt.
Ja deutsche Sprache schwere Sprache.
Wiederbelegung, nach einer Belegung eines Quartiers (zB. Hotelzimmer, Ferienwohnung, Bungalow, feste Wohnwagen usw) darf dieses 7Tage nicht wieder belegt werden!
Wir nutzen unsere eigenen Quartiere und nehmen die auch wieder mit!
Ich bezweifle das ein Stück Wiese auf nem CP ein Quartier als solches ist,
da kein geschlossener Raum.
Wie der Platzbetreiber daraus eine mindest Stehzeit für Wohnmobile daraus macht kann ich nicht nachvollziehen.
Ps. ich kann durchaus verstehen das man seine Quartiere bei einer Wiederbelegungsfrist von 7 Tage nicht an Tagesgäste vermieten will,
und er mit seine genannten 7 Tage eine wenigsten 50/50 Auslastung erreichen möchte, aber eben nicht bei Stellplätzen für Fahrzeuge die der Gast selber mitbringt und auch wieder mitnimmt