Uups, ok, dann hatte ich davon ein falsches Verständnis... Abba 5 TEuro für eine Owi brauch ich auch nicht wirklich....Gimli hat geschrieben: wenn bei einem Unfall das tatsächliche Gewicht des Fzg. über dem zGG liegt, erlischt die ABE nicht !
Es handelt sich dabei schlichtweg um eine Ordnungswirdrigkeit.
Inwieweit diese dann evtl. kausal zum Unfallgeschehen stehen könnte, wird die Versicherung sicherlich prüfen lassen. Mehr als eine Inregressnahme bis zur üblichen Schmerzgrenze von € 5.000,00 dürfte da nicht bei herauskommen - aber das muss man ja auch nicht unbedingt haben
Wiegebericht....
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Re: Wiegebericht....
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Re: Wiegebericht....
Danke für die Auflistung.Gimli hat geschrieben: Folgen bei Fzg. bis 7,5 t zGG:
Überladung mehr als 5% bis 10% - 10 €
Überladung mehr als 10% bis 15% - 30 €
Überladung mehr als 15% bis 20% - 35 €
Überladung mehr als 20% bis 25% - 50 € - 3 Punkte
Überladung mehr als 25% bis 30% - 75 € - 3 Punkte
mehr als 30% - 125 € - 3 Punkte
jeweils für Fahrzeugführer und-halter, wenn es sich um unterschiedliche Personen handelt.
Dann kann ein 7,5-Tonner um 1875 to überladen sein für 35,-€ ohne Punkte.
Mein Fahrzeug ist von 8400 auf 7490kg abgelastet. Technisch liege ich mit ca. 12% Überladung im grünen Bereich.
Anders scheint es im Ausland auszusehen, da soll (angeblich) bis zum eingetragenen Gewicht ausgeladen werden.
Ich wurde mal an der Grenze A gewogen -8100kg-. Zum Glück ließ mich der Zöllner weiter fahren.
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Re: Wiegebericht....
Wenn der gewusst hätte, wie sich dein Übergewicht zusammen setzt... hätte er Dich ausladen lassen und seine Kollegen zu einer spontanen Party eingeladenthomasd hat geschrieben: Ich wurde mal an der Grenze A gewogen -8100kg-. Zum Glück ließ mich der Zöllner weiter fahren.
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Re: Wiegebericht....
ähm ... kannst Du mir bitte hierzu kurz einmal Deinen Rechenweg erklärenthomasd hat geschrieben: Danke für die Auflistung.
Dann kann ein 7,5-Tonner um 1875 to überladen sein für 35,-€ ohne Punkte.
Bei mir sieht das so aus:
- Fzg mit einem zGG von 7.500 kg
- Überladung von 20% = 1.500 kg
- tatsächliches GG = 9.000 kg
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Re: Wiegebericht....
mein Fehler, hatte mit 25% gerechnet.Gimli hat geschrieben: ähm ... kannst Du mir bitte hierzu kurz einmal Deinen Rechenweg erklären
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Re: Wiegebericht....
Macht ja nüschtthomasd hat geschrieben:mein Fehler, hatte mit 25% gerechnet.Gimli hat geschrieben: ähm ... kannst Du mir bitte hierzu kurz einmal Deinen Rechenweg erklären
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Re: Wiegebericht....
Losgelöst von der ja bereits diskutierten Frage, ob man diesen Weg wirklich gehen sollte, kann es möglicherweise bei einer Ablastung ganz andere Probs geben. So kann es sein, dass der TÜV - oder die anderen Prüforganisationen - möglicherweise eine Ablastung nur dann durchführt, wenn die Zahl der Sitzplätze reduziert wird. Geht es z.B. dann von 4 auf 3 Sitzplätze, hat eine 4-Personen Familie auf einmal gar kein Überladungsproblem mehr da 1 Familienmitglied samt Gepäck und Co Daheim bleiben darf.Adler hat geschrieben:cmw hat geschrieben: ...Wenn man sich einen 4t ablasten lässt auf 3,5t ...
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Re: Wiegebericht....
Diese Überlegung ist vielleicht gar nicht so weit hergeholt ....64ersnoopy hat geschrieben:...So kann es sein, dass der TÜV - oder die anderen Prüforganisationen - möglicherweise eine Ablastung nur dann durchführt, wenn die Zahl der Sitzplätze reduziert wird...
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Re: Wiegebericht....
Ist denn von unserenWohnmobil Kollegen schon jemand im Ausland, Italien,Spanien Österreich oder der Schweiz gewogen worden ? Z.T. keine Toleranz und hohe Strafen. Fast alle 3,5 Tonner sind doch überladen. Würde mich über Informationen freuen.
Re: Wiegebericht....
Mit europa kann ich nicht dienen, auch haben wir andere gewichtsgrenzen pro bundesstaat.
Als wir unsere fahrzeuge in Texas registriert haben mussten wir fuers wohnmobil unter anderem eine gewichts certificate haben
Man kann das furr $12 oder so an gewissen truckstops bekommen.
https://live.staticflickr.com/65535/482 ... 838e_c.jpg
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