Wiegebericht....

Motor, Getriebe, Fahrwerk, Basisfahrzeug allgemein
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camperfan
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Re: Wiegebericht....

Beitrag von camperfan »

Der Preisunterschied zwischen zwei verschiedenen Chassis zum GEwicht ist so goß nun wirklich nicht.

Schaut mal hier auf Seite 8-9, IVECO Daily Normalkabine,
ähnliche Längen vom Daily 50 C auf den 65 C, ca. 1.720,00 €.

[clicklink=]http://www.iveco.com/Germany/Products/D ... _01_10.pdf[/clicklink]

Wenn dann der Aufbauer im Grossen bestellt .....

Dieser Preisunterschied hat ungefähr die Umrüstaktion von Hobby bei dem Modell Sphinx (zur Zeit noch auf 50 C verbaut), die Umrüstaktion von einer Sphinx gekostet (bei Goldschmitt), abgesehen von der ganzen Aufregung.

Am Rande bemerkt, Hobby hat einzig und allein nur den 50 C angeboten! Das 65er Fahrgestell stand nie zur Verfügung.
Aber man verblendete die Kunden, indem man vollmundig warb: Zuladung über 1 Tonne! :?


Adler
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Re: Wiegebericht....

Beitrag von Adler »

Andy hat geschrieben:
Adler hat geschrieben:Wenn man sich einen 4t ablasten lässt auf 3,5t und dann mit 3,7t in einen Unfall verwickelt wird... kann dann die Versicherung die Zahlung verweigern wegen Überladung?
Die Kiste war doch Bremsen und Fahrwerkstechnisch absolut für dieses Gewicht ausgelegt und die Prämie geht ja auch nicht nach Gewicht sondern nach Neuwert...
In diesem Fall denke ich nein, da der Unfall technisch bedigt nicht vermieden werden konnte.

Aber vielleicht wird sich die Versicherung bei der Regulierung wieder an Dich wenden, da Du vorsätzlich gehandelt hast - trotz Wissens der Überladung abgelastet. Ich denke, da werden sich die Versicherungen ein Stück vom Kuchen wieder von Dir zurückholen. Und meiner Meinung nach mit Recht :!:
Nicht falsch verstehen.... Ich würde das Nie tun... ich komme gut klar mit Tempo 100km/h und den anderen Nebensächlichkeiten.

Aber den Vorsatz nachzuweisen würde der Versicherung wohl auch schwer fallen, wenn beim Ablasten beispielsweise 200kg Luft bleiben würden und für die Urlaubsreise durch Einladen der (Elektrofahrräder und ähnlicher Sachen) einmalig 200kg Überladen würde.
Und nachdem weder die Bremsen überlastet wären (da Fahrzeug ja für höheres Gewicht gebaut) noch die Versicherung um Einnahmen betrogen wurde (Versicherungsprämie nicht abhängig von Gewicht) sondern lediglich der Staat um ein paar Euro Steuern käme... kann ich mir nicht wirklich vorstellen, mit welchen Argument die Versicherung hier kommen sollte.

Es war auch nur als Anregung gedacht, für die , die unbedingt unter 3,5t fahren wollen.

Rechtlich ist das sicher immer noch die bessere Möglichkeit als ihren Verkäufern die blumigsten Versprechungen abzunehmen und dann nur mit 20l Wasservorrat oder ohne Beifahrer starten müssen um legal fahren zu können.


Turboarrow4
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Re: Wiegebericht....

Beitrag von Turboarrow4 »

Adler hat geschrieben:kann ich mir nicht wirklich vorstellen, mit welchen Argument die Versicherung hier kommen sollte.
Moin Adler,

ganz einfach: Mit den AVB's und dem Hinweis, dass Du ohne gültige ABE unterwegs bist - die Versicherung wird erstmal gar nichts bezahlen und sich nach diversen Anwaltsschreiben möglicherweise auf einen Vergleich einlassen.

Vor Gericht kommst Du m.E. auf keinen Fall durch, denn auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und der Richter würde im Falle einer Ablastung, die durch den aktuellen Besitzer durchgeführt wurde, mit Sicherheit kein Augenblicksversagen anerkennen, da Du Dich ja im Zuge der Ablastung mit der Materie befasst hattest.... Auf einer Teilschuld wird man gewiß sitzbleiben....

Also ich würde das nicht riskieren..... :mrgreen:


Adler
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Re: Wiegebericht....

Beitrag von Adler »

Turboarrow4 hat geschrieben:
Adler hat geschrieben:kann ich mir nicht wirklich vorstellen, mit welchen Argument die Versicherung hier kommen sollte.
Moin Adler,

ganz einfach: Mit den AVB's und dem Hinweis, dass Du ohne gültige ABE unterwegs bist - die Versicherung wird erstmal gar nichts bezahlen und sich nach diversen Anwaltsschreiben möglicherweise auf einen Vergleich einlassen.

Vor Gericht kommst Du m.E. auf keinen Fall durch, denn auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und der Richter würde im Falle einer Ablastung, die durch den aktuellen Besitzer durchgeführt wurde, mit Sicherheit kein Augenblicksversagen anerkennen, da Du Dich ja im Zuge der Ablastung mit der Materie befasst hattest.... Auf einer Teilschuld wird man gewiß sitzbleiben....

Also ich würde das nicht riskieren..... :mrgreen:
Ich auch nicht... allerdings erst Recht nicht ein Fahrzeug zu steuern mit 3,7t, dass von vornherein nur für 3,5t ausgelegt ist... und davon sind tausende unterwegs .

Wir gehen ja bewusst eher an die 7,5t Grenze weil wir uns um solche Sachen keine Gedanken machen wollen :mrgreen:


Andy

Re: Wiegebericht....

Beitrag von Andy »

Adler hat geschrieben:Nicht falsch verstehen.... Ich würde das Nie tun... ich komme gut klar mit Tempo 100km/h und den anderen Nebensächlichkeiten.
Na dann ist ja gut. :lol:
Adler hat geschrieben:Es war auch nur als Anregung gedacht, für die , die unbedingt unter 3,5t fahren wollen.
Aber gerade das ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Warum muss man sich unbedingt in einer rechtlich sehr zweifelhafte und m.E. auch noch unmoralische Situation begeben. Wenn jemand unbedingt mit max. 3,5t unterwegs sein will, dann soll es dies so tun, dass es auch rechtlich funktioniert. Somit soll er ein Womo fahren, dass diesen Ansprüchen gerecht wird. Ansonsten ist er halt mit >3,5t dabei - mit allen ach so schlimmen Konsequenzen ;) .


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Re: Wiegebericht....

Beitrag von thomasd »

Adler hat geschrieben: Wir gehen ja bewusst eher an die 7,5t Grenze weil wir uns um solche Sachen keine Gedanken machen wollen :mrgreen:
Es ist doch egal, ob ein 3,5-Tonner oder ein 7,5-Tonner nur noch 150kg offizielle Zuladungsmöglichkeit haben. ;)
Bei grosser LKW-Basis die ohne technische Veränderungen abgelastet wurde, ist man technisch zwar auf der sicheren Seite, aber durch das hohe Eigengewicht bleibt nicht mehr viel Zuladung übrig.
Sicher weiss es aber erst, wenn man mit Urlaubsgepäck und befüllt auf die Waage fährt. :mrgreen:


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Re: Wiegebericht....

Beitrag von Gimli »

Adler hat geschrieben: Nicht falsch verstehen.... Ich würde das Nie tun... ich komme gut klar mit Tempo 100km/h und den anderen Nebensächlichkeiten.
http://sourceserver.info/images/smilies/big-lol.gif


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Re: Wiegebericht....

Beitrag von Gimli »

Turboarrow4 hat geschrieben: ganz einfach: Mit den AVB's und dem Hinweis, dass Du ohne gültige ABE unterwegs bist - die Versicherung wird erstmal gar nichts bezahlen und sich nach diversen Anwaltsschreiben möglicherweise auf einen Vergleich einlassen.

Vor Gericht kommst Du m.E. auf keinen Fall durch, denn auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und der Richter würde im Falle einer Ablastung, die durch den aktuellen Besitzer durchgeführt wurde, mit Sicherheit kein Augenblicksversagen anerkennen, da Du Dich ja im Zuge der Ablastung mit der Materie befasst hattest.... Auf einer Teilschuld wird man gewiß sitzbleiben....

Also ich würde das nicht riskieren..... :mrgreen:
Moinmoin,

wenn bei einem Unfall das tatsächliche Gewicht des Fzg. über dem zGG liegt, erlischt die ABE nicht !

Es handelt sich dabei schlichtweg um eine Ordnungswirdrigkeit.

Inwieweit diese dann evtl. kausal zum Unfallgeschehen stehen könnte, wird die Versicherung sicherlich prüfen lassen. Mehr als eine Inregressnahme bis zur üblichen Schmerzgrenze von € 5.000,00 dürfte da nicht bei herauskommen - aber das muss man ja auch nicht unbedingt haben ;)


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Re: Wiegebericht....

Beitrag von thomasd »

Gimli hat geschrieben: Es handelt sich dabei schlichtweg um eine Ordnungswirdrigkeit.
gilt das generell oder bis zu einem bestimmten Prozentsatz?


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Re: Wiegebericht....

Beitrag von Gimli »

thomasd hat geschrieben:
Gimli hat geschrieben: Es handelt sich dabei schlichtweg um eine Ordnungswirdrigkeit.
gilt das generell oder bis zu einem bestimmten Prozentsatz?
Wenn eine Überladung vorliegt, ist das generell eine OWi gem. § 34 StVZO (Achslast und Gesamtgewicht). Dabei wird jedoch i.d.R. eine Weiterfahrt toleriert, wenn die Überladung bis zu 5% beträgt - bis dorthin ist es auch "kostenfrei".

Folgen bei Fzg. bis 7,5 t zGG:

Überladung mehr als 5% bis 10% - 10 €
Überladung mehr als 10% bis 15% - 30 €
Überladung mehr als 15% bis 20% - 35 €
Überladung mehr als 20% bis 25% - 50 € - 3 Punkte
Überladung mehr als 25% bis 30% - 75 € - 3 Punkte
mehr als 30% - 125 € - 3 Punkte

jeweils für Fahrzeugführer und-halter, wenn es sich um unterschiedliche Personen handelt.


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