Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

für alles, was woanders nicht rein passt
schienbein
Campomane ;)
Campomane ;)
Beiträge: 6738
Registriert: Di 19. Jan 2010, 14:13
Wohnmobil: B 524
Campingart: Wohnmobil
Hat sich bedankt: 746 Mal
Danksagung erhalten: 2184 Mal

Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von schienbein »

Tach @tuppes

Unser Hymer hat ja nur 3,5 t , incl. Antenne 3,2 m Höhe ... insoweit betrifft uns das nicht :!: ... aber wir haben ja noch den Anhänger :!:

Bei unserer Panne incl.Abschleppen im Mai hat uns der ADAC sehr unkompliziert (wohl mit zeitlicher Verögerung ) geholfen .

Der Abschleppdienst hat den Anhänger aufgeladen und unser Womo hinten mit den Vorderräder auf einer Rampe angehängt .

Nur soviel zum ADAC ! :D


Achim_53
Dauercamper
Dauercamper
Beiträge: 1235
Registriert: Do 12. Mär 2009, 17:30
Wohnmobil: Hymer
Hat sich bedankt: 51 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Achim_53 »

Also bis jetzt hat sich meine WoMo-Versicherung noch nicht gemeldet! (Helvetia)
Habe aber auch noch eine Zusatz-Versicherung für das Abschleppen, da WoMo über 3,5to. (ca. 95€)
ADAC schleppt nur bis 3,5to ab, wenn nicht kann es richtig teuer werden. 

Achim


Gitte
Campomane ;)
Campomane ;)
Beiträge: 13474
Registriert: Mi 11. Feb 2009, 20:00
Wohnmobil: PX
Campingart: Wohnmobil
Hat sich bedankt: 747 Mal
Danksagung erhalten: 154 Mal

Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Gitte »

Achim, das stimmt so nicht......eingetragene Wohnmobile werden bis 3,20 h und 7,5 t vom ADAC abgeschleppt.


Europa
Tuppes
Campomane ;)
Campomane ;)
Beiträge: 1691
Registriert: So 16. Aug 2009, 11:56
Wohnmobil: Hymer Duomobil 534 DL
Campingart: Wohnmobil
Hat sich bedankt: 231 Mal
Danksagung erhalten: 644 Mal

Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Tuppes »

Achim_53 hat geschrieben: Mi 17. Nov 2021, 17:59 ...
ADAC schleppt nur bis 3,5to ab, wenn nicht kann es richtig teuer werden. 

Achim

Hallo Achim,
da habe ich andere Informationen. Hier ein Auszug:
"... Geschützt sind Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrerplatz), bis zu 2,55m Breite, insgesamt bis

zu 10m Länge, bis zu 3m Höhe und bis zu 3,5t zulässigem Gesamt gewicht, in der Zulassungsbescheinigung I
(Kfz-Schein) eingetragene Wohnmobile bis zu 3,20m Höhe und bis zu 7,5t. Alle angegebenen Maße gelten ein-

schließlich Ladung. ..."

Somit gilt als Gewichtsobergrenze (für Wohnmobile!) 7,5t. Wer schwerer ist, benötigt die "Truck-Version".

Erhard (Tuppes)


Europa
Tuppes
Campomane ;)
Campomane ;)
Beiträge: 1691
Registriert: So 16. Aug 2009, 11:56
Wohnmobil: Hymer Duomobil 534 DL
Campingart: Wohnmobil
Hat sich bedankt: 231 Mal
Danksagung erhalten: 644 Mal

Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Tuppes »

schienbein hat geschrieben: Mi 17. Nov 2021, 16:20 Tach @tuppes

...

Der Abschleppdienst hat den Anhänger aufgeladen und unser Womo hinten mit den Vorderräder auf einer Rampe angehängt .

Nur soviel zum ADAC ! :D
Tach schienbein :hi: ,

ich "fuchse" mich z.Zt. durch das Kleingedruckte der verschiedenen Anbieter - und wenn ich es richtig verstehe, gehört auch ein (einachsiger bzw. eine Tandemachse mit unter 1m Radabstand) Anhänger zum Leistungsumfang.

Beim ACE hatte ich vor Jahren einmal nachgefragt, ob unser damaliger RMB (4,9t) + Anhänger mit Smart als Ladung insgesamt durch den Schutzbrief abgedeckt sei. Das hatte man mir "damals" bestätigt. - Aber das dürfte wohl "Geschichte" sein - jedenfalls im Basistarif ab 2022.

Am besten ist es natürlich, wenn man den Schutzbrief überhaupt nicht in Anspruch nehmen muss - dann freuen sich sowohl die Versicherer als auch die Versicherten.
Erhard (Tuppes)
 


schienbein
Campomane ;)
Campomane ;)
Beiträge: 6738
Registriert: Di 19. Jan 2010, 14:13
Wohnmobil: B 524
Campingart: Wohnmobil
Hat sich bedankt: 746 Mal
Danksagung erhalten: 2184 Mal

Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von schienbein »

tuppes hat geschrieben: Mi 17. Nov 2021, 18:56
Am besten ist es natürlich, wenn man den Schutzbrief überhaupt nicht in Anspruch nehmen muss - dann freuen sich sowohl die Versicherer als auch die Versicherten.
Erhard (Tuppes)
 

.... jooo :!: , so issset wohl . :lol:

Wir haben persönlich gemerkt , wie gut es für die Nerven ist, wenn man im Pannenfall weiß, wie sich die Versicherung dabei verhält.

Also , mach dich (besser ausschließlich) beim Versicherer klug :!:
.... und ich wünsche dir viel Glück und beruhigende Hilfe im Schadensfall. ;)
Zuletzt geändert von schienbein am Do 18. Nov 2021, 09:12, insgesamt 1-mal geändert.


Achim_53
Dauercamper
Dauercamper
Beiträge: 1235
Registriert: Do 12. Mär 2009, 17:30
Wohnmobil: Hymer
Hat sich bedankt: 51 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Achim_53 »

@Erhard & Gitte, 
ich habe beim ADAC angefragt, ob ich im Pannenfall abgeschleppt werde.
Mein WoMo ist über 7to und 3,40m hoch und damit müsste ich die ADAC Truck abschließen.
Diese ADAC Zusatz-Versicherung war mir einfach zuteuer, deshalb habe ich eiine günstigere Zusatz-Versicherung abgeschlossen.
So bin ich mal auf der sicheren Seite, sollte ich mal abgeschleppt werden. Nicht das ein Abschlepper mit dem Maßband genau die Höhe nachmisst, und dann könnte es sehr teuer werden....

Achim
 


Ukraine
worldtraveller
Campomane ;)
Campomane ;)
Beiträge: 1906
Registriert: Fr 1. Jan 2021, 18:42
Wohnmobil: Concorde Liner Plus 1060 GMAX
Campingart: Wohnmobil
Hat sich bedankt: 310 Mal
Danksagung erhalten: 67 Mal

Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von worldtraveller »

Hallo Achim, welche Zusatzversicherung hast du abgeschlossen? Ich habe leider nur diese teure Truck-Versicherung gefunden.

VG, Thomas


Europa
Tuppes
Campomane ;)
Campomane ;)
Beiträge: 1691
Registriert: So 16. Aug 2009, 11:56
Wohnmobil: Hymer Duomobil 534 DL
Campingart: Wohnmobil
Hat sich bedankt: 231 Mal
Danksagung erhalten: 644 Mal

Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Tuppes »

Der Wahnsinn nimmt kein Ende! - Ich habe meine Mitgliedschaft im ACE (schriftlich zum 1.1.2022) gekündigt und bisher keine Antwort darauf bekommen. Daraufhin habe ich heute dort angerufen und mir wurde mündlich mitgeteilt, dass ich kein Sonderkündigungsrecht hätte - ich hätte 3 Monate vor Jahresende kündigen müssen.
Mein Einwand, dass zu dieser Zeit die Änderung der Tarifstruktur (und damit verbundene Wegfall meines Wohnmobils aus den Leistungen) nicht bekannt war, wollte man nicht annehmen - ich könnte ja weiterhin die Leistungen mit einem PKW nutzen. Auch der Hinweis, dass sich die "neuen" Bedingungen immer noch im Druck befinden und noch nicht an die Mitglieder gesandt wurden (habe ich schriftlich bestätigt bekommen), lies man nicht gelten. - Sie seien ein Club - und da gäbe es kein Sonderkündigungsrecht.
Jetzt hab´ ich "Blutdruck", denn das widerspricht meiner Meinung nach jedem Rechtsverständnis. Ich werde nun einmal die schriftliche Bestätigung der Nichtannahme meiner Kündigung abwarten, um dann ggf. die Verbraucherzentrale einzuschalten. Ich bin fassungslos.
Erhard (Tuppes)


Germany
GO207
Dauercamper
Dauercamper
Beiträge: 1015
Registriert: Mo 6. Okt 2008, 15:07
Wohnmobil: Phoenix 7200 RSL
Campingart: Wohnmobil
Hat sich bedankt: 193 Mal
Danksagung erhalten: 135 Mal

Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von GO207 »

Hallo Tuppes,

tief durchatmen, keine Versicherung ist "Bluthochdruck" wert.

Solltes du einen Tarif haben, in dem die Kennzeichen der Fahrzeuge nicht genannt werden,
so hast du durch die Veränderung der Tarifstruktur kein Sonderkündigungsrecht.
Im Schutzbrief des ADAC sind ja alle Fahrzeuge, die auf deinen Namen zugelassen sind,
mitversichert. In Schutzbriefen, die Vertragsbestandteil einer Haftpflicht- und/oder
Kaskoversicherung sind, wird das Kennzeichen genannt. Ändert sich bei diesen Verträgen
der Vertragsinhalt, besteht das Sonderkündigungsrecht.
Das Sonderkündigungsrecht greift in deinem Fall nur, wenn sich die Prämien erhöhen würden.
Ansonsten gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.

Die Gesellschaft hat in diesem Fall Recht und du mußt mindestens noch 3 Monate den
Beitrag zahlen. Schlimm, aber du wirst vermutlich das Weihnachtsgeld von 2002 angreifen müssen. (Grins)

Um dich vor weiterem "Bluthochdruck" zu schützen, hier schon mal der Hinweis, daß die Kündigungsfrist
von 3 Monaten vermutlich zur Hauptfälligkeit bzw. zum Ablauf des Vertrages, gilt; also nicht ab Datum der schriftlichen Kündigung. Ist der Ablauf deines Vertrages der 1.1.2022, also in etwa 6 Wochen............ich mag den Satz nicht zu Ende schreiben.

Gruß
Horst

 


Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Zurück zu „Sonstiges“