Fahrtenschreiber für das Womo

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mpetrus
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von mpetrus »

Noch eine kleine Erklärung warum das Problem jetzt besteht.

Es gibt ja diese "Polentransporter" die mit den 3,5t Pritschen/Planwagen quer durch Deutschland (Europa) kutschen und Güter transportieren.
Das war den "großen" Speditionen ein Dorn im Auge, weil die bisher kein digitalen fest eingebauten Fahrtenschreiber brauchten.
Die hatten teilweise auch Hänger an den "Sprinter" gehabt.
Ergo: Da sind viele Tag und Nacht über die Autobahnen gefahren und haben keine Lenk/Ruhezeiten eingehalten.

Also wurde in der EU an entsprechende Vorschriften gearbeitet.
Die Sache/Verordnung mit der LKW Maut ab 3,5t in ganz Europa, die im Frühjahr 2024 aufgepoppt ist, kennt ihr ja.
Damit sich die Cleveren Herrschaften jetzt nicht einfach ein Pick Up mit Sattelauflieger (also PKW bis 3,5t mit Einachsanhänger) anschaffen um wieder die Lenk/Ruhezeiten zu umgehen, wurde auch an weitere Vorschriften gearbeitet.

Ihr seht, auch wenn der @Tuppes jetzt ein Thema für seine guten Aprilscherze gefunden hat, so hat das ganze doch einen Sinn.
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RainerBork
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von RainerBork »

Speedy hat geschrieben: Do 2. Jan 2025, 20:53 ...wobei noch gar nicht erwiesen ist ob diese Zeilen überhaupt von diesem Rechtsanwalt stammen.

Wenn ich mir diese Zeilen genau ansehen bin ich mir nicht sicher ob diese von einem Akademiker stammen.
Stichwort Fake News, nicht alles für bare Münze nehmen.

Doch, diese Zeilen sind von diesem RA.
Ich äußere mich später noch dazu.
Gruß Rainer
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RainerBork
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von RainerBork »

mpetrus hat geschrieben: Do 2. Jan 2025, 21:02
Zu deiner Frage ob ich Jurist bin:
Nein bin ich nicht.

Aber dein vertrauenswürdiger Jurist hat in seiner ganzen Stellungnahme nur Fahrzeuge/Gespanne unter 7,5t betrachtet.
Auch frag ich mich warum der auf den, noch im Amt befindlichen, Herr Heil rum hackt. Ist das Polemik, Satire, Ironie oder Populismus? Bei der Erstellung der Verordnung war der weder im EU Parlament noch als Sozialminister tätig.
Dann sollte ein Rechtsanwalt wissen das Verordnungen nicht in kürzester Zeit in jeweilige Landesgesetze umgewandelt/eingearbeitet werden. Da gibt es Übergangsfristen.
Auf alle Fälle für ein Anwalt eher kein gutes seriöses Zeichen/Verhalten.
 
Das ist kein Thema bei Privatfahrer und Gespanne unter der 7,5t Grenze.

Das Problem beginnt wenn ich ein Fahrzeug besitze, welches ein zulässiges Gespanngewicht (Auto plus Anhänger) über 7,5t hat.
Das Zug-Fahrzeug liegt im Solobetrieb unter den 7,5t Gewicht und braucht noch kein Fahrtenschreiber.
Wenn die AHK Werkseitig montiert wurde, somit das zulässige Gespanngewicht über 7,5t erreicht wird, muss (oder hätte) der Hersteller auch den notwendigen Fahrtenschreiber ins Fahrzeug verbauen (müssen). Denn wenn werkseitig das Fahrzeug mit AHK ausgeliefert wird, erstellt der Hersteller die entsprechende Zulassungspapiere und muss auch wissen welche Vorschriften dazu eingehalten werden müssen.
Wer nachträglich eine AHK ans Fahrzeug baut, oder lässt, ist verantwortlich dafür das alle Vorschriften eingehalten werden.
Das ganze wird ja noch komplizierter.
Fährst du das Fahrzeug mit verbauter AHK im Solbetrieb brauchst du keine Lenkzeiten erfassen, aber der Fahrtenschreiber muss verbaut sein.
Ist die AHK fest als Fahrradträger umgerüstet, brauchst du wiederum kein Fahrtenschreiber mehr.
(wenn du die 7,5t Gewichtsklasse im Solobetrieb nicht überschreitest)

Deshalb hatte ich ja weiter oben schon geschrieben, einfach das zulässige Gespanngewicht auf unter 7,5t ablasten.
Also max. Anhängelast, Fahrzeuggewicht bleibt alles, nur das Gespanngewicht wird reduziert.
Natürlich muss man dann auch wissen was Hänger plus Fahrzeug im "Reisetrimm" wiegt.

 
Hallo Michael,
wo hast du in dem Schreiben von RA Zipper die Gewichtsangabe 7,5to gelesen?
Es wurde keine einzige Gewichrsangabe in dem Schreiben gemacht.
Gruß Rainer
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RainerBork
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Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von RainerBork »

Ich habe mir die Mühe gemacht und diese Rechtsanwaltskanzlei im Internet gesucht.
Die dort angegebene Mailadresse habe ich genutzt um den Sachverhalt zu klären.
Die Antwort von RA Rüdiger Zipper sieht so aus:

:Sehr geehrter Herr Bork,
zur Klarstellung vorab: Das „info@wohnmobil-recht“ gehört meinem Sohn, Herrn Rechtsanwalt, Fachanwalt Manfred Zipper mit Firmensitz in Wildemannstrasse 3, 68723 Schwetzingen, der die von mir gegründete RA Firma sehr erfolgreich fortführt. Ich bin nominal noch dabei.
Es trifft zu, dass die von Ihnen angesprochenen Ausführungen zum Thema „ Fahrtenschreiber in privat betriebenen und geführten Wohnmobilen“ von mir, Rechtsanwalt Rüdiger Zipper stammen. Das da Niedergelegte ist also echt.
Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland habe ich zur Verdeutlichung in meinen Ausführungen genannt, um einem Jeden klarzumachen, dass die EG Verordnung Nr. 561/2006 erlassen wurde, um die Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im STRASSENGÜTER- UND PERSONENVERKEHR festzulegen. Alles Themen, die dem Sozialrecht, nicht dem Strassenverkehrsrecht zuzuordnen sind. Aus eben diesem Grund habe ich - anders als Sie es darstellen - mit keinem Wort in meinen Ausführungen die zulässigen Massen der Fahrzeuge angesprochen noch von Anhängevorrichtungen an ein Fahrzeug montiert oder nicht geschrieben. Sie holen in meine Darstellung augenscheinlich Elemente aus fremden Federn herein. Das verbitte ich mir nachdrücklich.
Um es nocheinmal auf den Punkt zu bringen: Wir mit privat genutzten Wohnmobilen gleich welcher Achszahl, welchen Gewichts und welcher Aufbauform unterliegen der EG VO Nr. 561/2006  NICHT.

Mit freundlichen Grüßen
RA Rüdiger Zipper"
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