Fahrtenschreiber für das Womo

Herzlich Willkommen im Reisemobil und Campingforum.
Hier ist Platz für tagesaktuelle Themen .

In den Scene News bekommst du Infos aus der Campingscene basierend auf dem Feed von Promobil
Germany
RainerBork
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 1667
Registriert: Sa 14. Feb 2009, 15:47
Wohnmobil: Carthago C-Line XL5.5
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 223 Mal
Kontaktdaten:

Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von RainerBork »

Hallo Michael,
bist du auch Jurist?
Ich würde mich gerne informieren, wessen Aussage ich mehr Gewicht gebe.
Gruß Rainer
Ukraine
Speedy
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 1412
Registriert: So 19. Jun 2011, 09:51
Wohnmobil: Rapido 8086dF
Hat sich bedankt: 458 Mal
Danksagung erhalten: 877 Mal

Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von Speedy »

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der VO(EG)561/2006 sowie VO(EWG)3821/85 im vollem Umfang, das heißt, es müssen die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten, sowie ein EG-Kontrollgerät betrieben werden

Um diesen Satz zu verstehen muss ich kein Jurist sein!
Germany
camperfan
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 2686
Registriert: Mo 7. Jul 2008, 21:02
Wohnmobil: Vario Mobil Star MB 800
Hat sich bedankt: 70 Mal
Danksagung erhalten: 16 Mal

Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von camperfan »

:umnik2:
Speedy hat geschrieben: Do 2. Jan 2025, 17:46
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der VO(EG)561/2006 sowie VO(EWG)3821/85 im vollem Umfang, das heißt, es müssen die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten, sowie ein EG-Kontrollgerät betrieben werden

Um diesen Satz zu verstehen muss ich kein Jurist sein!

... ist dass denn überhaupt die aktuelle Verordnung? ... 2006?
Germany
RainerBork
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 1667
Registriert: Sa 14. Feb 2009, 15:47
Wohnmobil: Carthago C-Line XL5.5
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 223 Mal
Kontaktdaten:

Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von RainerBork »

Speedy hat geschrieben: Do 2. Jan 2025, 17:46

Um diesen Satz zu verstehen muss ich kein Jurist sein!
Ich denke aber, dass der Jurist auch lesen kann und auch weiß, was er schreibt.
Aus diesem Grund vertraue ich doch mehr der Aussage eines Juristen.
Es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass in Foren viel Halbwissen verbreitet wird.
Rainer
Ukraine
Speedy
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 1412
Registriert: So 19. Jun 2011, 09:51
Wohnmobil: Rapido 8086dF
Hat sich bedankt: 458 Mal
Danksagung erhalten: 877 Mal

Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von Speedy »

...wobei noch gar nicht erwiesen ist ob diese Zeilen überhaupt von diesem Rechtsanwalt stammen.

Wenn ich mir diese Zeilen genau ansehen bin ich mir nicht sicher ob diese von einem Akademiker stammen.
Stichwort Fake News, nicht alles für bare Münze nehmen.
Germany
mpetrus
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 1562
Registriert: So 12. Okt 2008, 14:39
Wohnmobil: ML-T 560
Hat sich bedankt: 52 Mal
Danksagung erhalten: 136 Mal

Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von mpetrus »

RainerBork hat geschrieben: Do 2. Jan 2025, 20:19
Speedy hat geschrieben: Do 2. Jan 2025, 17:46

Um diesen Satz zu verstehen muss ich kein Jurist sein!
Ich denke aber, dass der Jurist auch lesen kann und auch weiß, was er schreibt.
Aus diesem Grund vertraue ich doch mehr der Aussage eines Juristen.
Es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass in Foren viel Halbwissen verbreitet wird.
Rainer


Zu deiner Frage ob ich Jurist bin:
Nein bin ich nicht.

Aber dein vertrauenswürdiger Jurist hat in seiner ganzen Stellungnahme nur Fahrzeuge/Gespanne unter 7,5t betrachtet.
Auch frag ich mich warum der auf den, noch im Amt befindlichen, Herr Heil rum hackt. Ist das Polemik, Satire, Ironie oder Populismus? Bei der Erstellung der Verordnung war der weder im EU Parlament noch als Sozialminister tätig.
Dann sollte ein Rechtsanwalt wissen das Verordnungen nicht in kürzester Zeit in jeweilige Landesgesetze umgewandelt/eingearbeitet werden. Da gibt es Übergangsfristen.
Auf alle Fälle für ein Anwalt eher kein gutes seriöses Zeichen/Verhalten.
 
Das ist kein Thema bei Privatfahrer und Gespanne unter der 7,5t Grenze.

Das Problem beginnt wenn ich ein Fahrzeug besitze, welches ein zulässiges Gespanngewicht (Auto plus Anhänger) über 7,5t hat.
Das Zug-Fahrzeug liegt im Solobetrieb unter den 7,5t Gewicht und braucht noch kein Fahrtenschreiber.
Wenn die AHK Werkseitig montiert wurde, somit das zulässige Gespanngewicht über 7,5t erreicht wird, muss (oder hätte) der Hersteller auch den notwendigen Fahrtenschreiber ins Fahrzeug verbauen (müssen). Denn wenn werkseitig das Fahrzeug mit AHK ausgeliefert wird, erstellt der Hersteller die entsprechende Zulassungspapiere und muss auch wissen welche Vorschriften dazu eingehalten werden müssen.
Wer nachträglich eine AHK ans Fahrzeug baut, oder lässt, ist verantwortlich dafür das alle Vorschriften eingehalten werden.
Das ganze wird ja noch komplizierter.
Fährst du das Fahrzeug mit verbauter AHK im Solbetrieb brauchst du keine Lenkzeiten erfassen, aber der Fahrtenschreiber muss verbaut sein.
Ist die AHK fest als Fahrradträger umgerüstet, brauchst du wiederum kein Fahrtenschreiber mehr.
(wenn du die 7,5t Gewichtsklasse im Solobetrieb nicht überschreitest)

Deshalb hatte ich ja weiter oben schon geschrieben, einfach das zulässige Gespanngewicht auf unter 7,5t ablasten.
Also max. Anhängelast, Fahrzeuggewicht bleibt alles, nur das Gespanngewicht wird reduziert.
Natürlich muss man dann auch wissen was Hänger plus Fahrzeug im "Reisetrimm" wiegt.

 
Zuletzt geändert von mpetrus am Do 2. Jan 2025, 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
Germany
RainerBork
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 1667
Registriert: Sa 14. Feb 2009, 15:47
Wohnmobil: Carthago C-Line XL5.5
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 223 Mal
Kontaktdaten:

Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von RainerBork »

Danke für deine Antwort Michael.
Mich verwirrt dieses Thema immer mehr.
So viele unterschiedliche Infos und Meinungen.
Hätte nicht gedacht, dass sich aus meinem Beitrag eine solche Debatte entwickelt.
Tuppes und ich waren ja der Meinung, dass wenig Interesse an dem Thema besteht.
Ich bin froh, dass das mein Womo mit einer max. Zuggesamtmasse von 6000kg nicht betrifft.
Rainer
Germany
Tschuringa
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 995
Registriert: Mo 6. Okt 2008, 13:43
Wohnmobil: Laika Kreos 5009
Hat sich bedankt: 41 Mal
Danksagung erhalten: 141 Mal
Kontaktdaten:

Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von Tschuringa »

Frage: Was ist denn eine NICHTgewerbliche Güterbeförderung?

Gehören Inhalte der Heckgarage wie Fahrräder, Stühle usw. schon zu NICHTgewerblichen Gütern?
Germany
mpetrus
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 1562
Registriert: So 12. Okt 2008, 14:39
Wohnmobil: ML-T 560
Hat sich bedankt: 52 Mal
Danksagung erhalten: 136 Mal

Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von mpetrus »

Im Grunde ist der Knackpunkt die verbaute AHK.
(Vorausgesetzt wir überschreiten die 7,5t Gespanngrenze)
Weil wenn diese verbaut ist, besteht die Möglichkeit Sachen (In Amtssprache "Güter") mit dem WoMo zu transportieren.
Ab 7,5t sind die Fahrtenschreiber in Fahrzeuge grundsätzlich Vorschrift.
Also muss das Zugfahrzeug, auch wenn dieses im Solobetrieb unter die 7,5t liegt, mit dem Fahrtenschreiber ausgerüstet werden.

Jetzt beginnt die Sache mit der Auslegung, ob bzw. wie die Fahrtzeit erfasst werden muss:

Privat/Gewerbe (Privat kann Fahrtzeit auch anders erfasst werden/Gewerbe muss der Fahrtenschreiber aktiviert sein)
Solo/Hängerbetrieb (Liege ich über oder unter der 7,5t Grenze.)  
AHK für Anhänger nutzbar oder zum Fahrradträger umgebaut (Kann ich ein Hänger für Güterbeförderung anhängen oder nicht)


 
Germany
mpetrus
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 1562
Registriert: So 12. Okt 2008, 14:39
Wohnmobil: ML-T 560
Hat sich bedankt: 52 Mal
Danksagung erhalten: 136 Mal

Re: Fahrtenschreiber für das Womo

Beitrag von mpetrus »

Tschuringa hat geschrieben: Do 2. Jan 2025, 21:18 Frage: Was ist denn eine NICHTgewerbliche Güterbeförderung?

Gehören Inhalte der Heckgarage wie Fahrräder, Stühle usw. schon zu NICHTgewerblichen Gütern?

Alle Güter die zum täglichen Leben benötigt werden, sind nicht gewerblich.

Dein Auto auf dem Anhänger beim WoMo nicht, da keine typische Camper Ausstattung.
Auch das Motorboot, oder die Motorräder werden auf Urlaubsfahrten nicht als Güter des täglichen Lebens betrachtet.
Diese werden von Punkt "A" nach "B" befördert um dort zu nutzen.
Somit wenn eine Privatperson irgend etwas von "A" nach "B" transportiert, was nicht zu täglichen Leben gehört, ist das eine Nicht gewerbliche Güterbeförderung. Im Herbst den Grünschnitt zur Deponie, Möbel beim Umzug, usw.

Dann ist die Sache der Güterbeförderung noch etwas undurchsichtiger.
Das Wohnmobil wird betrachtet, Wohnraum und Nutzraum werden in einem Verhältnis gesetzt. Ist der Wohnraum bedeutend größer als der verfügbare Nutzraum (Heckgarage) dann wird das Fahrzeug nicht als/zur Güterbeförderung eingestuft.
Dein Hänger allerdings hat eine Ladefläche die bestimmt an die Wohnraumfläche des WoMo ran kommt.
Da kann es wegen der Güterbeförderung zur Kontrolle kommen, weil die Ordnungshüter das Gespann komplett betrachten.
Das WoMo wird, wie beim LKW, zur Zugmaschine für den Hänger.
Antworten

Zurück zu „Aktuelles“