GO207 hat geschrieben: ↑Di 26. Mai 2020, 15:04 Hallo,
ich hätte da mal noch eine Frage:
An einigen Straßen und Plätzen, besonders in bewaldeten Gebieten, stehen Wohnwagen.
Oft leuchtet aus diesen Wohnwagen rötliches Licht, bewacht werde die Gefährte von Damen,
die auf Campinghockern vor den Wagen sitzen, Markisen und SAT-Antennen sind nicht zu sehen.
Ist dieses Verhalten Camping oder übernachten zur Erlangung der Fahr- oder anderer Tüchtigkeit. Welche der
dargestellten Regelungen greift hier?
Ich kann mir auch kaum vorstellen, daß dieses Verhalten als durchgängiges "Freies Stehen" angesehen
wird.
Gruß
Horst
Ich habe mal gehört, dass das Privatwege / Grundstücke sind, und dass die dort gegen entsprechendes Entgelt stehen.
Ob das tatsächlich so ist, keine Ahnung!