Jahrestreffen 2020

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Santana63
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Re: Jahrestreffen 2020

Beitrag von Santana63 »

Globalrider hat geschrieben: Mi 6. Mai 2020, 20:59 Ich verstehe es so: nach einer Belegung sind 7 Tage Sperre angesagt.

Ja deutsche Sprache schwere Sprache.

Wiederbelegung, nach einer Belegung eines Quartiers (zB. Hotelzimmer, Ferienwohnung, Bungalow, feste Wohnwagen usw) darf dieses 7Tage nicht wieder belegt werden!
Wir nutzen unsere eigenen Quartiere und nehmen die auch wieder mit!
Ich bezweifle das ein Stück Wiese auf nem CP ein Quartier als solches ist,
da kein geschlossener Raum.
Wie der Platzbetreiber daraus eine mindest Stehzeit für Wohnmobile daraus macht kann ich nicht nachvollziehen. :roll:

Ps. ich kann durchaus verstehen das man seine Quartiere bei einer Wiederbelegungsfrist von 7 Tage nicht an Tagesgäste vermieten will,
und er mit seine genannten 7 Tage eine wenigsten 50/50 Auslastung erreichen möchte, aber eben nicht bei Stellplätzen für Fahrzeuge die der Gast selber mitbringt und auch wieder mitnimmt


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Re: Jahrestreffen 2020

Beitrag von KAndy »

Hallo zusammen 

Kuschelcamper haben schlechte Karten 🤪😎🤠


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Re: Jahrestreffen 2020

Beitrag von KAndy »

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da steht das mit der Belegung genauer, aber lesen mauss man schon 😇
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Re: Jahrestreffen 2020

Beitrag von harcon »

Leute, wichtiger als die ganz unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern, Regionen, Städten und Gemeinden ist für uns die Situation auf dem Platz in Holzminden. Da steht nämlich jeden Tag was neues bzw. genaueres und genau das ist für uns entscheidend. Das mit dem deutlich eingerügten zitieren bekomme ich irgenwie nicht hin :?

Deshalb zusammengefasst: Wichtig für uns ist die Tatsache, dass der Platzbetreiber den Platz nur zu 50% belegen darf und jetzt planen muss, wer kommen kann oder darf. Er ist ja eigentlich komplett ausgebucht! Es kommen aber sicher alle die nicht, die auf die Toiletten und Duschen angewiesen sind. Und die die keine 7 Tage bleiben können oder wollen. Er bittet deshalb zeitnah um Rückmeldung und Bestätigung oder Absage der Reservierung. Ich nehme an, die MF-Orga hat von Donnerstag bis Sonntag für uns reserviert, dass müssten wir ggf. verlängern (wenn wir als Gruppe buchen). Achim wird sich das sicher auch überlegen.

Und wir müssten (jeder für sich) sich auch überlegen, wie lange wir können und wollen. Und natürlich abwarten, ob uns der Platzbetreiber zugunsten anderer Camper oder Dauercamper nicht sowieso absagt.


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Re: Jahrestreffen 2020

Beitrag von Cruiser »

harcon hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 09:52 Und die die keine 7 Tage bleiben können oder wollen. Er bittet deshalb zeitnah um Rückmeldung und Bestätigung oder Absage der Reservierung. Ich nehme an, die MF-Orga hat von Donnerstag bis Sonntag für uns reserviert, dass müssten wir ggf. verlängern (wenn wir als Gruppe buchen). Achim wird sich das sicher auch überlegen.

Ich denke, der Stellplatzbetreiber hat da etwas falsch verstanden. Ferienwohnungen, Wohnwagen- und Mobile, dürfen, nach der Belegung, erst wieder nach 7 Tagen neu belegt werden. Niemand muss zwangsweise sieben Tage dort bleiben. Das sagt schon der Name "Wieder"belegung.

Für Übernachtungsangebote gilt eine Wiederbelegungsfrist von mindestens sieben Tagen. Das bedeutet, dass eine Unterkunft frühestens nach sieben Tagen wieder neu vergeben werden darf. Bleibt ein Gast drei Tage, muss das Zimmer oder die Wohnung damit vier weitere Tage leer stehen. Bleibt er sieben Tage, kann direkt danach der nächste Gast kommen. „Das Ziel ist, die Gästezahl zu reduzieren“, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums.Quelle


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Re: Jahrestreffen 2020

Beitrag von Tschuringa »

Bleibt aber die Frage, ob das auch wirklich für Stellplätze gilt???

Bei Zimmern ist das okay. Es geht ja auch darum, dass evtl. Viren usw. Zeit haben um abzusterben.

Aber was sollte bei Stellplätzen absterben können. Ist alles draußen und die wenigsten Stellplatznutzer rutschen auf dem Boden rum. :mrgreen:


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Re: Jahrestreffen 2020

Beitrag von Cruiser »

Tschuringa hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 16:35 Bleibt aber die Frage, ob das auch wirklich für Stellplätze gilt???

Bei Zimmern ist das okay. Es geht ja auch darum, dass evtl. Viren usw. Zeit haben um abzusterben.

Aber was sollte bei Stellplätzen absterben können. Ist alles draußen und die wenigsten Stellplatznutzer rutschen auf dem Boden rum. :mrgreen:

Nö, das hat nix mit dem Absterben der Viren zu tun, sondern mit der Anzahl der Gäste.


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Re: Jahrestreffen 2020

Beitrag von harcon »

Es gibt schon wieder etwas Neues, ganz anderes, auf der Platzhomepage:
 
Wichtiges Update zur Öffnung des Platzes
Liebe Wohnmobilisten,
 nach Rücksprache mit dem Landkreis Holzminden kann ich die endgültige Entscheidung über die Rahmenbedingungen, unter denen ich das Mobilcamping wieder eröffnen kann, [b]frühestens am Dienstag, dem 12. Mai 2020 bekannt geben. [/b]
 Leider fehlen mir immer noch die entscheidenden Ausführungsbestimmungen über die Zahl der Standplätze, die ich zur Verfügung stellen darf, über die Mindestaufenthaltsdauer, die Wiederbelegungsauflagen sowie eine Information, ob wir unsere Sanitäranlagen öffnen dürfen oder nicht.
 Daher bitte ich Euch, [b]mit Anreisen und Anrufen bei mir bis zu diesem Termin zu warten.[/b] Jede Neuigkeit werde ich natürlich zeitnah hier posten.
----

Dann ist es noch eine gute Woche bis zum Treffen. Wie war das mit Wolfsburg? Wäre das vielleicht tatsächlich eine Überlegung wert?


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Re: Jahrestreffen 2020

Beitrag von Tschuringa »

Cruiser hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 19:06 Nö, das hat nix mit dem Absterben der Viren zu tun, sondern mit der Anzahl der Gäste.

Achim, irgendwie sitz ich auf der Leitung.

Wieso was mit der Anzahl der Gäste?
Wenn ein Womo mit 2 Personen wegfährt und das nächste mit 2 Personen kommt, dann ändert sich an der Anzahl doch nichts.... *grübel*

Wenn alle Womos am selben Tag wieder fahren würden, dann muss der den Platz sieben Tage leer stehen lassen???
Also das will mir in den Kopp nicht rein, was das bringen soll.


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Re: Jahrestreffen 2020

Beitrag von Cruiser »

Tschuringa hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 22:24
Achim, irgendwie sitz ich auf der Leitung.

Wieso was mit der Anzahl der Gäste?


Also, der Stellplatzbetreiber darf den einzelnen Stellplatz für 7 Tage vergeben, verlässt das Wohnmobil den Platz bereits nach 3 Tagen wieder, darf der Platz erst nach weiteren 4 Tagen neu belegt werden. Das soll verhindern, dass zu viele Wohnmobile den Platz besuchen.


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