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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2008-11-04T11:08:37+01:00 https://mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/940 2008-11-04T11:08:37+01:00 2008-11-04T11:08:37+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=7006#p7006 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
Deine Ausage bezüglich des Drucks bestätigt ja meine Bemerkung. Auch mein Bootskollege prüft die 30mbar mit 150 mbar. Sogar mit einem Auswertegerät.

Er nannte mir auch das "Finden von schlechten Dichtungen".

Mache ich als Strippenzieher ja auch. Die Schutzleiterprüfung wird mit 200 mA vorgeschrieben. Ich nehme auch gerne 10 Ampere, dann bin ich mir auch sicherer. ;)

Gruß Hans

Statistik: Verfasst von Schlauchi — Di 4. Nov 2008, 11:08


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2008-11-03T23:55:37+01:00 2008-11-03T23:55:37+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6955#p6955 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
Hallöchen,

na, ich bin zwar kein Gasfachmann, aber in 10 Minuten und mit einem anderen in 3 Minuten finde ich also sehr fragwürdig. Man möchte doch Dichtheit überprüfen. Die Bauteile werden für einen Arbeitsdruck (30 oder 50mbar) ausgelegt und müssen aber gleichzeitig für einen Überdruck ausgelegt sein. So schreibt es auch die EU Richtlinie Richtlinie 90/396/EWG vor.
Deshalb geschieht die Prüfung ja auch nach meinem Wissen mit dreifachen Überdruck. Damit ggf. vorgeschädigte Dichtungen oder ähnliches gefunden werden.

Aber wie gesagt ich bin kein Gasfachmann, nur ein Nutzer der Bedienungsanleitungen liest und selbige steht dass das Arbeitsblatt DVGW G607 gilt.

ich bin wirklich nicht sicher, ob der TÜV Mann weiß was er tun sollte.

Gruß Hans
Ich kenne das nur in der Form, daß mit mindestens dem dreifachen Druck geprüft wird. Ich durfte einem Freund, der als Sachverständiger in seiner Werkstatt auch Gasprüfungen macht (neben Reparaturen und Ausbau von Wägen), oft genug assistieren. Und er prüft selbst 30er Anlagen mit 120 - 150 mBar, 50er mit 150 mBar und höher. Und das für mindestens 10 Minuten. Denn nur so fallen Dichtungen, die an der Grenze der Belastung sind, wirklich auf. Die Methode von Frank ist für Tests zwischen den 2-jährigen Prüfungen durchaus sinnvoll, ersetzen diese aber nicht.

Klaus

Statistik: Verfasst von bauhenkel — Mo 3. Nov 2008, 23:55


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2008-11-03T19:51:16+01:00 2008-11-03T19:51:16+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6882#p6882 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> Statistik: Verfasst von Urban — Mo 3. Nov 2008, 19:51


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2008-11-02T13:46:13+01:00 2008-11-02T13:46:13+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6569#p6569 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
na, ich bin zwar kein Gasfachmann, aber in 10 Minuten und mit einem anderen in 3 Minuten finde ich also sehr fragwürdig. Man möchte doch Dichtheit überprüfen. Die Bauteile werden für einen Arbeitsdruck (30 oder 50mbar) ausgelegt und müssen aber gleichzeitig für einen Überdruck ausgelegt sein. So schreibt es auch die EU Richtlinie Richtlinie 90/396/EWG vor.
Deshalb geschieht die Prüfung ja auch nach meinem Wissen mit dreifachen Überdruck. Damit ggf. vorgeschädigte Dichtungen oder ähnliches gefunden werden.

Aber wie gesagt ich bin kein Gasfachmann, nur ein Nutzer der Bedienungsanleitungen liest und selbige steht dass das Arbeitsblatt DVGW G607 gilt.

ich bin wirklich nicht sicher, ob der TÜV Mann weiß was er tun sollte.

Gruß Hans

Statistik: Verfasst von Schlauchi — So 2. Nov 2008, 13:46


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2008-11-02T13:01:57+01:00 2008-11-02T13:01:57+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6563#p6563 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> Orginalton Prüfer : Normalerweise reicht das....man sollte nur überprüfen ob der Druck 10 Minuten oder länger gehalten wird.
Mit der TÜV Druckpumpe kann man das schon nach 3 Minuten sagen.

Statistik: Verfasst von Urban — So 2. Nov 2008, 13:01


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2008-11-01T08:53:26+01:00 2008-11-01T08:53:26+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6352#p6352 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
S Es wird lediglich geprüft ob die Anlage den Druck hält.
Diese Prüfung führe ich selber mehrmals im Jahr durch.
Bitte jetzt nicht falsch verstehen.

Womit prüf(s)t Ihr/Du den Druck ? Eine Prüfung sollte doch mit dem 3fachen Druck (glaube ich zu mindestens) geprüft werden. Nur die Flasche auf, Manometer einstellen, Flasche zu drehen, 10min abwarten und Kontrolle ist für mich eine Kontrolle und keine Prüfung.

Es mag ja sein, dass der TÜV gewinnorientierte Geschichten auftischt und das nicht nur in diesem Sektor so, aber es ist leider so, dass der Mensch es (selten) nicht freiwillig macht, wenn keine Regel dahinter steht.
Oder welcher Vermieter lässt sein Mietshaus alle zwei Jahre via E-Check prüfen. Das ist auch nur die Erfindung von zwei Vereinen (VDE und Elektrohandwerk). Solltet ihr Vermieter sein, dann sprecht mal mit eurer Versicherung. ;)
Ich nenne frechweg noch ein Beispiel. Welcher kleine Unternehmer (Beispiele: der kleine Campingladen mit Angestellter, das Versicherungsbüro mit Angestellte, die Pommesbude mit Angestellte, .............................) lässt schon jährlich seine elektrischen Betriebsmittel entsprechend der BGV A3 oder/und VDE 0701/702 prüfen ? Auch diese Regeln sind im weitesten Sinne von Vereine. Nur vor dem Richter werden sie als anerkannte Regel der Technik anerkannt und wehe man hat sie nicht eingehalten.

Meine Meinung. Neben schönen Reisen, schönen Treffen gibt es auch noch die Sicherheit und die Haftung.

Gruß Hans

Statistik: Verfasst von Schlauchi — Sa 1. Nov 2008, 08:53


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2008-11-01T08:13:01+01:00 2008-11-01T08:13:01+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6350#p6350 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/c014.gif

Geht es hier nicht um unser Leben?
Und wenn nicht um sein eigenes, dann doch um das der neben einem stehenden?

Und wenn dann was passiert und die Versicherung nicht zahlt, dann ist das Geschrei und Gejammere groß. Vor allen Dingen, wenn man dann evt. ein Leben lang für den Schaden zahlen darf. Abgesehen vom Leid anderer Menschen.

Und das alles für die "paar" Euros. Für ein teures Womo hat man Geld, für die Sicherheit nicht. :shock:
http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c011.gif

Statistik: Verfasst von Gimli — Sa 1. Nov 2008, 08:13


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2008-10-31T22:57:42+01:00 2008-10-31T22:57:42+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6336#p6336 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> die grundsätzliche Verpflichtung zur Gasprüfung wird von mir ja nicht bestritten.
Desweiteren auch nicht die Sinnhaftigkeit dieser Prüfung.

Aber, ich weiß jetzt den Unterscheid zwischen WoWa und WoMo.
Im einen Fall (beim WoMo) ist es wegen der höheren Gefährdung für mitreisende Personen ein "erheblicher Mangel" im WoWa Fall eben nur ein geringer Mangel.

Siehe auch hier:
Unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Gefährdungspotentials in Verbindung mit § 30 StVZO wird bei nicht nachgewiesener Gasprüfung wie folgt verfahren:
* Wohnmobile: Kein positiver Abschluss der Begutachtung, erheblicher Mangel, Plakette wird nicht vergeben.
* Wohnwagen: Bei positiven Abschluss der Begutachtung schriftlicher Hinweis auf nicht nachgewiesene Gasprüfung, Plakette wird erteilt.
Dieses Verfahren gilt bundeseinheitlich.
Quelle: VdTÜV, Arbeitskreis Begutachtung von Fahrzeugen.

Statistik: Verfasst von dm — Fr 31. Okt 2008, 22:57


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2008-10-31T22:46:45+01:00 2008-10-31T22:46:45+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6335#p6335 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
Gruß

Anke und Jörg

Statistik: Verfasst von joey39 — Fr 31. Okt 2008, 22:46


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2008-10-31T21:35:26+01:00 2008-10-31T21:35:26+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6331#p6331 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> Diese Prüfung führe ich selber mehrmals im Jahr durch. Nichtdestotrotz lasse ich die Prüfung mit Bescheinigung und Aufkleber alle 2 Jahre machen...eben wegen der Haftung/Versicherung....

Außerdem sollte überprüft werden ob die Sicherheitseinrichtungen am Herd/ Kühlschrank/Boiler und Heizung funktionieren. Ich kann das auch selber...midestens so gut wie ein TÜV Prüfer ...aber ich kann mir halt keine Prüfbescheinigung ausstellen.
Für nächste Saison kaufe ich mir eine neue Duomatik..da meine 15 Jahre alt ist und deshalb seit 5 Jahren eigentlich nicht mehr in Betrieb sein dürfte...das hat übrigens der Tüv Prüfer nicht bemerkt und mir trotz überalterter Duomatik die Plaketten erteilt.
Da ich selber aber aufpasse wechsel ich diese im eigenen Intresse.
Bin also besser als der TÜV :mrgreen: :mrgreen:

Statistik: Verfasst von Urban — Fr 31. Okt 2008, 21:35


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2008-10-31T21:09:37+01:00 2008-10-31T21:09:37+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6328#p6328 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
Gasprüfungen
Automobilclubs
Campingplätzen
Wohnmobilen
Diesel
Strom
Frischwasser
usw.

ich spare auch wo ich kann ............
die Gasprüfung leiste ich mir noch

Statistik: Verfasst von Karl0097 — Fr 31. Okt 2008, 21:09


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2008-10-31T19:45:59+01:00 2008-10-31T19:45:59+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6318#p6318 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/c014.gif

Geht es hier nicht um unser Leben?
Und wenn nicht um sein eigenes, dann doch um das der neben einem stehenden?

Und wenn dann was passiert und die Versicherung nicht zahlt, dann ist das Geschrei und Gejammere groß. Vor allen Dingen, wenn man dann evt. ein Leben lang für den Schaden zahlen darf. Abgesehen vom Leid anderer Menschen.

Und das alles für die "paar" Euros. Für ein teures Womo hat man Geld, für die Sicherheit nicht. :shock:
Dazu gibt es nichts weiter zu sagen, außer "traurig, aber wahr!" Meine eigene und die Sicherheit derer, die mitfahren, ist mir sehr wichtig! Und die Sicherheit derer, die am SP neben mir stehen, genauso!

Klaus

Statistik: Verfasst von bauhenkel — Fr 31. Okt 2008, 19:45


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2008-10-31T19:13:06+01:00 2008-10-31T19:13:06+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6307#p6307 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/c014.gif

Geht es hier nicht um unser Leben?
Und wenn nicht um sein eigenes, dann doch um das der neben einem stehenden?

Und wenn dann was passiert und die Versicherung nicht zahlt, dann ist das Geschrei und Gejammere groß. Vor allen Dingen, wenn man dann evt. ein Leben lang für den Schaden zahlen darf. Abgesehen vom Leid anderer Menschen.

Und das alles für die "paar" Euros. Für ein teures Womo hat man Geld, für die Sicherheit nicht. :shock:

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 31. Okt 2008, 19:13


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2008-10-31T19:11:10+01:00 2008-10-31T19:11:10+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6306#p6306 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
Wer keinen Streß haben will sagt, das die Gasprüfung gerade beim Reisemobilhändler gemacht worden ist und das Prüfheft hat er Dir in der Hektik nicht ausgehändigt. Geht auch, habe ich schon so gemacht.
was habe ich davon? Außer dass ich 20, 25 oder 30 Euro gespart habe?
Die G607 ist
anerkannte Regel der Technik
Wenn was passiert und man hat gegen diese so genannten "anerkannten Regeln der TEchnik verstoßen, ist das meines Erachtens mindestens grobe Fahrlässigkeit. Und wie das dann rechtlich behandelt wird, kann sich wohl jeder vorstellen ohne ins Strafgesetzbuch schauen zu müssen.
Gruß
Willy, der weder Jurist noch TÜV-Sachverständiger ist, aber dem die eigene Sicherheit und die seiner Mitmenschen nicht gleichgültig ist.

Statistik: Verfasst von verrazzano — Fr 31. Okt 2008, 19:11


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2008-10-31T18:38:09+01:00 2008-10-31T18:38:09+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6302#p6302 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
Wo steht denn bitteschön, daß WW mit Gasanlage nicht zur Gas-Prüfung müssen?
Hallo TecTom,

genau das ist die Diskussion. Meine Version: Ein Verein und eine Aktiengesellschaft meinen, das es gemacht werden muß.
Warum der TÜV das behauptet ist wohl klar :roll:
500.000 zugelassene Reisemobile in D alle 2 Jahre eine Gasprüfung zu 35€ = 8,75 Mio€ Mehreinnahmen pro Jahr ;) ohne mehr Personal und mehr Ausstattung. Ist doch toll oder :?:
In der Satzung von meinem Reisemobilclub e. V. steht, das Du mir täglich einen ausgeben mußt :mrgreen: genau :1sauer

Wer Konfrontation mit dem TÜV haben will fragt nach der gesetzlichen Grundlage, welche der TÜV-Mann nicht vorweisen kann. Eintrag im TÜV-Bericht - Gasprüfung nicht durchgeführt - Habe ich selbst so gemacht. Regt aber jedes Mal ordentlich auf, mach ich nicht mehr so.

Wer keinen Streß haben will sagt, das die Gasprüfung gerade beim Reisemobilhändler gemacht worden ist und das Prüfheft hat er Dir in der Hektik nicht ausgehändigt. Geht auch, habe ich schon so gemacht.

Statistik: Verfasst von kmfrank — Fr 31. Okt 2008, 18:38


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2008-10-31T18:22:01+01:00 2008-10-31T18:22:01+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6299#p6299 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> TecTom

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 31. Okt 2008, 18:22


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2008-10-31T18:16:45+01:00 2008-10-31T18:16:45+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6297#p6297 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
Wo steht denn bitteschön, daß WW mit Gasanlage nicht zur Gas-Prüfung müssen? Zumindest hier in NRW müssen alle Fahrzeuge mit einer Gasanlage zur TÜV-Prüfung den gültigen Prüfausweis vorlegen. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß das nicht BRD-einheitlich geregelt ist.
TecTom
Wohnwagen müssen genauso zur Gasprüfung, wie weiter oben bereits gepostet:
...
Verpflichtung zur Gasprüfung nach EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG, DVGW Arbeitsblatt G607 und DIN EN 1949 für Gasanlagen in Fahrzeugen

- Geltungsbereich: Flüssiggasanlagen in Wohnwagen / Wohnmobilen, Falt und Klappanhängern...

Statistik: Verfasst von Gimli — Fr 31. Okt 2008, 18:16


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2008-10-31T18:09:48+01:00 2008-10-31T18:09:48+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6294#p6294 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> TecTom

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 31. Okt 2008, 18:09


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2008-10-31T17:58:54+01:00 2008-10-31T17:58:54+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6293#p6293 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> und die Pflicht kommt aus verschiedenen Verordnungen und am Ende kommt bei Kraftfahrzeugen das muß raus.

Ich gehöre zu den Menschen, die sogar mit Lecksuchspray nach Flaschenwechsel das ganze checken. Für den einen ist es übertrieben, für mich ist es Sicherheit. In diesem Jahr hat ein Bootskumpel ( Prüfer nach G607 und Installateurmeister) die Prüfung bei mir erledigt. War sehr günstig. :good: Ansonsten haben wir bislang zwischen 20 und 35 Euro gezahlt.

Gruß Hans

Statistik: Verfasst von Schlauchi — Fr 31. Okt 2008, 17:58


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2008-10-31T07:44:43+01:00 2008-10-31T07:44:43+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6164#p6164 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
ich lasse die Gasprüfung auch ganz regulär durchführen. Die Gasanlage behalte ich ohnehin immer selbst im Auge und so bekommt man halt eine Bestätigung der eigenen Arbeit. Ach ja, das macht bei uns 25 €, bittesehr... :roll:

Statistik: Verfasst von frigo — Fr 31. Okt 2008, 07:44


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2008-10-30T18:24:20+01:00 2008-10-30T18:24:20+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=6062#p6062 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> über eine wilde Kette von Rechtsverordnungen und am Ende Gesetzen kann der Technische Überwachungs Verein am Ende die Gasprüfung verlangen.
Sinnigerweise nur bei Kraftfahrzeugen = Wohnmobile.

Nichtsdestowenigertrotz muss ich bei Wohnwagen (= Fahrzeuge) auch eine Gasprüfung haben. Nur hier darf der TüV nicht nach dem Zettel verlangen.


Es gibt übrigens viele derartige Rechtskonstrukte. Bei kaum einer Sache steht direkt und unmittelbar in einem Gesetz, was verboten ist und wie die Strafe aussieht.

Prominentestes Beispiel dafür ist die Straßenverkehrsordnung = kein Gesetz !!!

--dm--

Statistik: Verfasst von dm — Do 30. Okt 2008, 18:24


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2008-10-30T12:05:44+01:00 2008-10-30T12:05:44+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5994#p5994 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
Inkl. netter Unterhaltung mit dem älteren Herrn der damit etwas seine Rente aufbessert.

:!: Darfür kann ich das nicht selber machen :mrgreen:

Statistik: Verfasst von FCC — Do 30. Okt 2008, 12:05


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2008-10-30T11:51:12+01:00 2008-10-30T11:51:12+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5991#p5991 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>

Bei meinem Fahrzeug wurde gerade die Gasprüfung für 20 Euro durchgeführt. Ich war dabei. Es wurden alle Gasgeräte auf Funktion der Zündsicherung und die Dichtigkeit der Leitung geprüft.
Den Preis fand ich für den Aufwand incl. der Dokumentation ok.

Gruß vom Condor

Statistik: Verfasst von Condor — Do 30. Okt 2008, 11:51


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2008-10-30T07:15:48+01:00 2008-10-30T07:15:48+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5964#p5964 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>

Statistik: Verfasst von camperfan — Do 30. Okt 2008, 07:15


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2008-10-30T07:07:40+01:00 2008-10-30T07:07:40+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5962#p5962 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
ich bin da ganz Willy's und Andy's Meinung !

Abgesehen davon, dass mir keiner erzählen kann, er habe die gleiche Ausbildung wie ein entsprechend geprüfter Mitarbeiter, der einen Sachkundelehrgang zur G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen - Wohnwagen, Wohnmobilen etc.) abgelegt hat und man hier von man gerade so um die 30.00 € redet, dürfte die versicherungsrechtliche Frage im Fall der Fälle sicherlich höchst interessant sein.

Die Gasanlagen in Straßenfahrzeugen die zu Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen, dürfen nur von anerkannten Sachkundigen nach G 607 oder DIN EN 1949 geprüft werden.

Schäden die durch Gasunfälle entstehen, dürften von den Versicherungen nur dann im vollen Umfang reguliert werden, wenn der Halter eine gültige Prüfbescheinigung nachweisen kann.

--

- Verpflichtung zur Gasprüfung nach EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG, DVGW Arbeitsblatt G607 und DIN EN 1949 für Gasanlagen in Fahrzeugen

- Geltungsbereich: Flüssiggasanlagen in Wohnwagen / Wohnmobilen, Falt und Klappanhängern

- Installation (DIN EN1949)
- Änderungen(DIN EN 1949 und G607)
- Betrieb, Instandhaltung (G607)
- Prüfung (G607)


- § 19 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
- § 20 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen
- § 22a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
- § 29 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
- § 30 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Beschaffenheit der Fahrzeuge
- § 41a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Druckgasanlagen und Druckbehälter

Aus diesem Konglumerat von Vorschriften ergibt sich Verpflichtung der regelmäßigen Nachprüfung der Gasanlagen.
...Der TÜV, welcher die Gasprüfung bei der HU verlangt, konnte mir bisher keine gesetzliche Grundlage zeigen, nachdem die Gasprüfung durchzuführen ist....
Weshalb der TÜV-Mitarbeiter nicht wissen will, woher sich diese Rechtsverpflichtung herleitet, ist mir schleierhaft ....

Statistik: Verfasst von Gimli — Do 30. Okt 2008, 07:07


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2008-10-30T06:21:38+01:00 2008-10-30T06:21:38+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5960#p5960 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
Es gibt Vorschriften, die müssen eingehalten werde. Das ist hier auch gut so.
Vor ein paar Jahren ist in Datteln eine Yacht explodiert. Hier stellte man fest, dass diese Yacht eine nicht vorschriftsmäßige Gasanlage hatte. Es ist Gott sei Dank nur großer Sachschaden im Umkreis von mehreren hundert Metern entstanden. Das hat jetzt der Eigner selber zu tragen, da die Versicherung nicht zahlt.

Und redet man noch von 29€ für 2 Jahre Gasabnahme?

Statistik: Verfasst von Gast — Do 30. Okt 2008, 06:21


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2008-10-29T22:25:13+01:00 2008-10-29T22:25:13+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5948#p5948 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, ob die Versicherung im Fall des Falles, dass in Zusammenhang mit der Gasanlage etwas passiert, auch dann noch haftet, wenn ich keine Gasprüfung nachweisen kann. Und da kann der Schaden immens sein.
Da investiere ich lieber die paar Euro in eine Gasprüfung beim anerkannten Fachbetrieb anstatt ein unnötiges Risiko einzugehen.
Gruß
Willy

Statistik: Verfasst von verrazzano — Mi 29. Okt 2008, 22:25


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2008-10-29T20:16:38+01:00 2008-10-29T20:16:38+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5913#p5913 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
die Gasprüfung ist einfach zu machen wenn man eine Duomatik hat.

Gasflasche aufdrehen, Zeiger am Manometer kennzeichnen wo er steht (Klebeband). Flasche zu drehen. Nach einer 1/4 - 1/2 Stunde schauen ob der Zeiger abgefallen ist. Wenn ja, dann undicht. Dann mit Prilwasser und Pinsel alle Verschraubungen einpinseln und auf Blasen achten. Verschraubung nachziehen und erneut prüfen. Fertig.

Statistik: Verfasst von kmfrank — Mi 29. Okt 2008, 20:16


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2008-10-29T20:15:22+01:00 2008-10-29T20:15:22+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5912#p5912 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
Seh ich als sinnvoll an, wenn die Wohnwagen dicht an dicht stehen (auch auf Stellplätzen). Früher hatten wir einen Dauerplatz. Unser Wohnwagen war über 20 Jahre alt. Der Campingplatzbetreiber hat genau drauf geachtet, dass die Prüfungen regelmäßig durchgeführt wurden.

Damit ich ruhig schlafen kann, lass ich diese Prüfung gern durchführen.

Statistik: Verfasst von Susanne — Mi 29. Okt 2008, 20:15


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2008-10-29T20:07:57+01:00 2008-10-29T20:07:57+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5910#p5910 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> Statistik: Verfasst von frieda — Mi 29. Okt 2008, 20:07


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2008-10-29T20:04:54+01:00 2008-10-29T20:04:54+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5907#p5907 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>

Du bist ein Schlitzohr (anerkennendverbeug) ;)

Statistik: Verfasst von camperfan — Mi 29. Okt 2008, 20:04


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2008-10-29T19:59:38+01:00 2008-10-29T19:59:38+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5904#p5904 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]>
ich zahle nichts, weil ich die Gasprüfung selber mache ;)

Der TÜV, welcher die Gasprüfung bei der HU verlangt, konnte mir bisher keine gesetzliche Grundlage zeigen, nachdem die Gasprüfung durchzuführen ist. Lediglich eine interne TÜV Anweisung an seine Mitarbeiter.

Nun kommt das Argument, das Arbeitsblatt G 607 schreibt die Prüfung vor. Das Arbeitsblatt ist vom Verein, Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. kurz DGVW veröffentlicht.
Vereine erlassen keine Gesetze!
Bei Wohnwagen ist die Prüfung nicht vorgeschrieben, wo ist der Unterschied?

Der TÜV war auch mal ein Verein, ist zwischenzeitlich eine AG, natürlich mit Gewinnerzielungsabsichten ;)

Wer sich nicht zutraut die Gasanlage sebst zu prüfen, sollte es machen lassen.
Eine undichte Gasanlage habe ich in meiner über 20 jährigen Reisemobilerfahrung nicht erlebt.

Statistik: Verfasst von kmfrank — Mi 29. Okt 2008, 19:59


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2008-10-29T19:45:36+01:00 2008-10-29T19:45:36+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5889#p5889 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> Statistik: Verfasst von Sedat — Mi 29. Okt 2008, 19:45


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2008-10-29T18:26:33+01:00 2008-10-29T18:26:33+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5836#p5836 <![CDATA[Re: Gasprüfung]]> habe auch 36 €bez.ist auch nach hause gekommen, ist der normale satz.

Statistik: Verfasst von lufti — Mi 29. Okt 2008, 18:26


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2008-10-29T18:19:20+01:00 2008-10-29T18:19:20+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=5832#p5832 <![CDATA[Gasprüfung]]>
hab mal ne Frage in die Runde. Heute habe ich von einem Mobilen Gasprüfer die Gasprüfung vornehmen lassen, hab dafür 28 Teuros Prüfgebühr und 10 Eurp für die Anfaht bezahlt. Sind die Preise einheitlich, oder was zahlt man da sonst so?

Gruß

Jion

Statistik: Verfasst von jion — Mi 29. Okt 2008, 18:19


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