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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2010-05-04T13:23:58+02:00 https://mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/7695 2010-05-04T13:23:58+02:00 2010-05-04T13:23:58+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=131006#p131006 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]> der Amtschimmel steht nicht nur auf dem Flur, sondern auf den Schreibtischen.

Dank für die Einladung auf Kanal 10 , und ich lade Dich auf Kanal 7 ein, mit dem Rufnamen "Undine".
Gruß an Deine Grew und Dich
Wilfried

Statistik: Verfasst von Wilfried.M — Di 4. Mai 2010, 13:23


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2010-05-04T13:00:19+02:00 2010-05-04T13:00:19+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=131001#p131001 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]> manchmal sind die Ausnahmen ja auch positiv. :mrgreen: Wenn es diese nicht gäbe, müßte ich auf so manches Binnengewässer zwei Binnengeräte auf meinem kleinen Yohurtbecher installiert haben. Eins auf Kanal 10 und eins auf der NIF Frequenz. Da wäre ein Dualscan wie auf See einfacher. Das wäre aber nicht erlaubt. Sind halt Gesetze. :mrgreen: :mrgreen:

Mach einfach Dein Gerät auf 10 an und rufe immer laut "Jacky". Hans könnte in der Nähe sein. :mrgreen:

Hans ;)

Statistik: Verfasst von Schlauchi — Di 4. Mai 2010, 13:00


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2010-05-04T12:01:07+02:00 2010-05-04T12:01:07+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=130991#p130991 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]> Dank für Deine Gesetzesdarlegungen.
Nun endlich ist auch die von mir irrig vertretene Meinung gesetzlich reguliert.

Du bekommst eine dicke 1 und einen pos. Eintrag für die Eltern.
Dankende Grüße
Wilfried

Statistik: Verfasst von Wilfried.M — Di 4. Mai 2010, 12:01


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2010-05-04T09:01:11+02:00 2010-05-04T09:01:11+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=130971#p130971 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]> wir sind doch Kleinfahrzeuge. Ich denke wir sind uns einig - bis 14,99999m :mrgreen:

Laut Rheinschiffahrtspolizeiverordnung gilt die Funkgeschichte nur für Schiffe und Kleinfahrzeuge sind ausgenommen. Wobei bei Nebel oder schlechter Sicht haben wir, nach meiner persönlichen Meinung, mit einem Kleinfahrzeug nichts auf dem Rhein verloren.
Zitat:
Abschnitt II. Sprechfunk
§ 4.05
Sprechfunk
1. Jede Sprechfunkanlage an Bord eines Fahrzeugs oder einer schwimmenden Anlage muss der
Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk entsprechen und gemäß den
Vorschriften dieser Vereinbarung betrieben werden. Diese Vorschriften sind im Handbuch
Binnenschifffahrtsfunk erläutert.
2. Bei Funkverbindungen zwischen Schiffsfunkstellen ist die Sprache des Landes zu verwenden, in
dem sich die Schiffsfunkstelle befindet, die das Funkgespräch beginnt. Bei Verständigungsschwierigkeiten
ist die deutsche Sprache zu benutzen.
3. Kanäle der Verkehrskreise öffentlicher Nachrichtenaustausch, Schiff-Schiff, Nautische Information
und Schiff-Hafenbehörde dürfen nur für Nachrichten benutzt werden, die von dieser Verordnung
vorgeschrieben oder zugelassen oder die aufgrund der Regionalen Vereinbarung über den
Binnenschifffahrtsfunk zugelassen sind.
4. Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Kleinfahrzeuge, dürfen nur fahren, wenn sie mit
einer Sprechfunkanlage für die Verkehrskreise Schiff-Schiff, Nautische Information und Schiff-Hafenbehörde
ausgerüstet sind und diese in gutem Betriebszustand ist.
Die Sprechfunkanlage muss die gleichzeitige Hörbereitschaft auf 2 dieser Verkehrskreise
gewährleisten.
5. Fahrzeuge mit Maschinenantrieb in Fahrt, ausgenommen Kleinfahrzeuge, müssen die Anlage auf
dem für den Verkehrskreis Schiff-Schiff zugewiesenen Kanal und nur in begründeten
Ausnahmefällen auf dem Kanal eines anderen Verkehrskreises auf Empfang geschaltet haben sowie
auf den für die Verkehrskreise Schiff-Schiff und Nautische Information zugewiesenen Kanälen die
für die Sicherheit der Schifffahrt notwendigen Nachrichten geben.
Die Fahrzeuge müssen die Verkehrskreise Schiff-Schiff und Nautische Information gleichzeitig auf
Empfang geschaltet haben.
6. Das Tafelzeichen B.11 (Anlage 7) weist auf eine von der zuständigen Behörde festgelegte
Verpflichtung hin, Sprechfunk zu benutzen.
1.1.2004
- 35 -
Abschnitt III. Navigationsgeräte1
§ 4.06
Radar
1. Fahrzeuge dürfen nur dann Radar benutzen, wenn
a) sie mit einem Radargerät und einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit des
Fahrzeugs nach § 7.06 Nr. 1 Rheinschiffsuntersuchungsordnung ausgerüstet sind. Das gilt auch
für Inland ECDIS Geräte, die unter Verwendung von Inland ECDIS beim Steuern des
Fahrzeuges mit überlagertem Radarbild betrieben werden können (Navigationsmodus). Die
Geräte müssen in gutem Betriebszustand sein und einem von der zuständigen Behörde eines
Rheinuferstaates oder Belgiens für den Rhein zugelassenen Baumuster entsprechen. Nicht frei
fahrende Fähren brauchen jedoch nicht mit einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit
ausgerüstet zu sein;
b) sich an Bord eine Person befindet, die das Radarpatent oder ein anderes nach der
Patentverordnung Rhein2 anerkanntes Zeugnis besitzt; bei guter Sicht kann jedoch Radar zu
Übungszwecken verwendet werden, auch wenn sich eine solche Person nicht an Bord befindet.
Kleinfahrzeuge müssen außerdem mit einer in gutem Betriebszustand befindlichen
Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff--Schiff ausgerüstet sein.
2. Bei Schubverbänden und gekuppelten Fahrzeugen gilt die Nummer 1 nur für das Fahrzeug, auf dem
sich der Führer des Verbandes oder der gekuppelten Fahrzeuge befindet.
3. Schnelle Schiffe in Fahrt müssen Radar benutzen.


Wer offiziellen Binnenfunk auf dem Kleinfahrzeug hat, für den gilt ja auch die komplette Binnenschifffahrtsfunkverordnung. Das heißt immer an, immer besetzt und immer funktionsbereit. Bei Nebel und schlechter Sicht habe ich es auch zu nutzen.
Ähnliches gilt auch für die Radaranlage.

Die Jungs der Waspo reden oft geschickt, so das man von einer Verpflichtung ausgehen könnte. Aber ich denke das ist oft Prävention und Wunsch. Siehe die Rettungsweste die in D nicht Pflicht für Kleinfahrzeuge ist und oft als Pflicht erklärt wird. Was ich wieder nach persönlicher Meinung als wichtig ansehen würde.

Hans

Statistik: Verfasst von Schlauchi — Di 4. Mai 2010, 09:01


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2010-05-03T22:54:36+02:00 2010-05-03T22:54:36+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=130945#p130945 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]> Diese Veranstaltungen wurden ja von der WAPO getragen, jedoch wenn Ihr alten Hasen vom Rhein diese Festlegung verneint, dann glaube ich dies und werde es mir merken.
Dank und Gruß
Wilfried
PS.: Ich ziehe meine schriftliche Darlegung zu Binnenfunkzwang auf dem Rhein zurück.
Wilfried

Statistik: Verfasst von Wilfried.M — Mo 3. Mai 2010, 22:54


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2010-05-03T22:17:37+02:00 2010-05-03T22:17:37+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=130940#p130940 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]> erkundig dich doch mal bei der WAPO!

Statistik: Verfasst von pilote600 — Mo 3. Mai 2010, 22:17


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2010-05-03T22:14:16+02:00 2010-05-03T22:14:16+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=130938#p130938 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]> ich habe jetzt versucht die genaue Gesetzlichkeit über Rhein, als Fahrtgebiet, herauszufinden.
Leider kein Erfolg, oder ich bin zu doooof.
Aber , als ich 1990 an den Schulungen zur doch nun geänderten Binnenwasserstraßen-Verordnung und Sportbootverordnung und
der anderen Nachfolgeverordnungen, teilnahm, wurde auch der Rhein als Revier mit besondern Bestimmungen aufgezeigt.
Dort kam z.B. auch die Festlegung, daß´Schiffe oder Boote mit einer Gesamtlänge von über 7 Meter , bei Nutzung des Rheinreviers eine Binnen Funkstation , mit Eignung für Rheinfunk, aktiv sein muß.
Mich interessierte diese Forderung, da mein Boot über 7 Meter ist.

Nun brat mir einer einen Storch oder sagt was richtig ist. :roll:
Gruß
Wilfried

Statistik: Verfasst von Wilfried.M — Mo 3. Mai 2010, 22:14


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2010-05-03T21:18:53+02:00 2010-05-03T21:18:53+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=130907#p130907 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]> Widerspruch, oder nicht ?
Habe ich keinen Binnenfunk , ist gut und fahre trotzdem,
Habe ich Binnenfunk , darf ich nur fahren wenn dieser eingeschaltet ist, obwohl auch ohne gefahrenwerden darf.
Für mich nicht nachvollziehbar.
Gruß
Wilfried

Statistik: Verfasst von Wilfried.M — Mo 3. Mai 2010, 21:18


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2010-05-02T12:38:04+02:00 2010-05-02T12:38:04+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=130604#p130604 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]>
Der für Binnen ist zum Beispiel zwingend im Rheinbereich vorgeschrieben, da sich dort auf dem Gewässer die Binnenwasserstraßenordnung verändert und sich demzufolge andere Verfahrensregelungen ergeben.
Hallo Wilfried,

sorry, dem muss ich widersprechen. In D gibt es dazu keine Pflicht. Die meisten Sportboote- auch am Rhein haben keinen Funk! Richtig ist: Wer allerdings Binnenfunk hat ist verpflichtet sein Gerät auch einzuschalten. Bei bestrimmten Witterungsverhältnissen darf man nur dann fahren, wenn man Binnenfunk hat und wenn der Neben noch dicker wird, ist dann Radar erforderlich........


Deckt sich mit meinem Kenntnissstand (seit 30 Jahren im Bereich Iffezheim / Gambsheim auf dem Rhein unterwegs)

Statistik: Verfasst von pilote600 — So 2. Mai 2010, 12:38


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2010-04-25T21:09:50+02:00 2010-04-25T21:09:50+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=129696#p129696 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]>
Der für Binnen ist zum Beispiel zwingend im Rheinbereich vorgeschrieben, da sich dort auf dem Gewässer die Binnenwasserstraßenordnung verändert und sich demzufolge andere Verfahrensregelungen ergeben.
Hallo Wilfried,

sorry, dem muss ich widersprechen. In D gibt es dazu keine Pflicht. Die meisten Sportboote- auch am Rhein haben keinen Funk! Richtig ist: Wer allerdings Binnenfunk hat ist verpflichtet sein Gerät auch einzuschalten. Bei bestrimmten Witterungsverhältnissen darf man nur dann fahren, wenn man Binnenfunk hat und wenn der Neben noch dicker wird, ist dann Radar erforderlich........

Statistik: Verfasst von ereus — So 25. Apr 2010, 21:09


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2010-04-25T18:17:29+02:00 2010-04-25T18:17:29+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=129679#p129679 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]> mit Deiner letzten Meinung hast Du Recht, daß für die CB-Funk Bettreibung im Sportbootbereich , keine geschlossene Regel hat.
Bei uns in Schwerin ist es der Kanal 7 auf dem Wasser.
Recht hast Du auch, daß es Seefunk für Binnen und Budden gibt.
Der für Binnen ist zum Beispiel zwingend im Rheinbereich vorgeschrieben, da sich dort auf dem Gewässer die Binnenwasserstraßenordnung verändert und sich demzufolge andere Verfahrensregelungen ergeben.
Es war einmal die Sprache, auch bei uns, daß es für alle Gewässer einen Funkbetreibung zwingend ist.
Nur , derjenige , welcher dies feststellte, hatte die Gesetzlichkeit nich richtig gelesen und falsch ausgelegt.

Zur Überschneidung mit anderen Funknetzen kann nur gesagt werden, daß im CB-Funk ( 27-29 Meterbereich ) einige andere Funkbetreiber, wie Modellflieger, Funkrückfahrsysteme und Videoüberwachungen vorhanden sind.
Wer zum Beispiel ein solches Rückfahrsystem hat ( ich auch ) konnte festellen, daß plötzlich Raumüberwachungen von Tanken, Supermärkten und Gebäudeüberwachungen zu sehen waren.
Ich hatte sogar schon eine Dame des hor. Gewerbes bei Ihrer Sendung auf dem Monitur.
Die Straße habe ich mir gemerkt. :oops:
Liebe Grüße
Wilfried

Statistik: Verfasst von Wilfried.M — So 25. Apr 2010, 18:17


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2010-04-22T08:37:21+02:00 2010-04-22T08:37:21+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=129226#p129226 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]>
Der Kanal 16 den du für Wasserfahrzeuge angegeben hast hat mit CB nix zu tun. Mit einem CB gerät kommst du nicht in den Schifffunkbereich (ausser durch unerlaubte manupilation) was das mit den Babyphonen und co auf sich hat weiß ich nicht, aber CB und Schifffunk sind ganz unterschiedliche Sachen!
Ist mir klar.
Ich habe eine Binnen-Funk-Linzenz(UBI). Der Kanal 16 im CB Bereich ist wie der Kanal 9 oder wie die einzelnen Anrufkanäle in bestimmten Städten eine Regelung die sich über Jahrzehnte eingebürgert hat. Auf den richtigen Schiffsfunk kommt man natürlich nicht, da einige MHz Unterschied ( 27 Mhz zu 150 Mhz) vorhanden sind.
Es gibt zahlreiche Bootsclub die nutzen CB bei Club-Ausfahrten. Ein Beispiel ist der Wiking-Schlauchbootclub die sind zum Beispiel vereinsintern auf Kanal 15 zu finden.

Trotzdem danke für den Hinweis.

Hans

Statistik: Verfasst von Schlauchi — Do 22. Apr 2010, 08:37


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2010-04-22T07:27:20+02:00 2010-04-22T07:27:20+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=129217#p129217 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]>
lassen wir mal ausser acht wie sinnvoll CB heute noch ist (selbst im LKW habe ich ihn meistens aus). mal was mir aufgefallen ist.

Der Kanal 16 den du für Wasserfahrzeuge angegeben hast hat mit CB nix zu tun. Mit einem CB gerät kommst du nicht in den Schifffunkbereich (ausser durch unerlaubte manupilation) was das mit den Babyphonen und co auf sich hat weiß ich nicht, aber CB und Schifffunk sind ganz unterschiedliche Sachen!

Ansonsten eine schöne und verständliche Aufstellung.

Statistik: Verfasst von pilote600 — Do 22. Apr 2010, 07:27


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2010-04-21T21:53:06+02:00 2010-04-21T21:53:06+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=129197#p129197 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]>
Deine Daten sind allerdings schon etwas veraltet. Inzwischen sind wir schon bei 80 Kanälen FM. ;-)
Olaf,
Du hast natürlich recht, wenn Du Deutschland betrachtest. Ich hatte extra nur die europaweiten Daten berücksichtigt. Die 80er Möglichkeit gilt ja nur in D und in Tschechien. Bei den 80er muss Du ja auch die Schutzzonen je nach Gerätetyp bzw. Nutzungsart beachten.

Hans

Statistik: Verfasst von Schlauchi — Mi 21. Apr 2010, 21:53


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2010-04-21T21:43:42+02:00 2010-04-21T21:43:42+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=129194#p129194 <![CDATA[Re: CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]>

Statistik: Verfasst von BossCatOne — Mi 21. Apr 2010, 21:43


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2010-04-21T21:35:59+02:00 2010-04-21T21:35:59+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=129189#p129189 <![CDATA[CB-Funk im Wohnmobil/Boot]]>
auf Grund des Beitrages "Baustellenwarnung" und dem Interesse nach mehr CB Funkanlagen in Wohnmobilen, habe ich noch mal ein paar Daten zusammengestellt.
http://www.hans-daniels.de/CB_Funk.pdf

Gruß Hans

Statistik: Verfasst von Schlauchi — Mi 21. Apr 2010, 21:35


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