wird zu teuer
Verwaltungsgericht Lüneburg, Az: 9 LB 5/07
Ein Paar im Ruhestand hat sich einen Dauercampingplatz gemietet, und dort halten sie sich von Mai bis Oktober ständig auf.
Im letzten Jahr flatterte dem Ehepaar ein Brief vom Finanzamt ins Haus.
Sie sollten für ihr Wohnmobil auf dem Dauercampingplatz Zweitwohnungssteuer zahlen.
Weil sie die Steuer verweigerten, landete die Sache vor Gericht.
Das Urteil:
Für Wohn- und Campingwagen, die dauerhaft und nicht nur vorübergehend genutzt werden, ist eine Zweitwohnungssteuer grundsätzlich zulässig.
Gruß ausem Ruhrpott UweStatistik: Verfasst von Uwe — So 15. Mär 2009, 17:42
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