Ja ja die Braunschweiger...
Huch, bin ja selbst eine...
Aber ich war es nicht!
Im Ernst: warum bekommt die Dame eine Verwarnung? Ist doch nicht ordnungswidrig, eine Straße mehrmals zu fahren, oder?
§ 30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
Vielleicht fühlte sich ja ein männlicher Verkehrsteilnehmer, der auch endlich einmal IN den Kreisverkehr fahren wollte, belästigt
... oder ein Anwohner ....Statistik: Verfasst von Gimli — Di 10. Mär 2009, 11:14
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