Guten Morgen Zusammen,
der Verbandskasten ist sicherlich eine notwendige Einrichtung, sollte sicherlich auch gut bestückt sein. Warum allerdings die Polizei laut ADAC 10 Euro kassieren darf/soll, ist und bleibt mir ein Rätsel.
Im 34er der StVo steht: (für PKW)
(3)...............ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht.
In der DIN 13164 steht aber nichts von einem MindesHaltbarkeitsDatum.
Es wurde auch immer mein Notfall-Koffer (bin ja ehrenamtlicher Sani) bemängelt, weil der anders aussah als der KFZ-Verbandskasten. Aber bei einer Kontrolle gab es das auch nur einmal:
(4)............................Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Beim zählen haben wir nämlich festgestellt, dass neben dem Beamtungsbeutel, dem Blutdruckmessgerät, Blutzuckergerät und sonstigem Material auch die DIN 134164 eingehalten war.
Viel wichtiger als ein Verbandskasten mit gültigem MHD ist eine regelmässige Erste-Hilfeausbildung oder ein Training. Also ich habe lieber einen infizierten Lebenden, als einen sterilen Toten. Aus einer weiteren persönlichen Sicht, sollte man auf die Beschaffenheit des Materiales (klebt der Wundschnellverband noch, klebt das Heftplaster noch, sind alle Umhüllungen unbeschädigt...) achten, als auf ein MHD oder ein CE Zeichen auf alle gewerblich genutzten Verbandsmaterialien.
Gruß Hans
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