Statistik: Verfasst von Gast — Fr 27. Feb 2009, 06:18
9. Übergangsregelungen
Ärztliche Untersuchungen für "Altinhaber"
Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeugs überschreitet.) erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
Statistik: Verfasst von Tschuringa — Do 26. Feb 2009, 21:04
Statistik: Verfasst von camperfan — Do 26. Feb 2009, 20:04
Statistik: Verfasst von Gast — Do 26. Feb 2009, 19:27
Statistik: Verfasst von Gimli — Do 26. Feb 2009, 19:25
Statistik: Verfasst von Gast — Do 26. Feb 2009, 19:22
Statistik: Verfasst von Gimli — Do 26. Feb 2009, 18:41
Statistik: Verfasst von Gast — Do 26. Feb 2009, 18:37