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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2017-04-27T21:02:52+01:00 https://mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/23012 2017-04-27T21:02:52+01:00 2017-04-27T21:02:52+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402143#p402143 <![CDATA[Re: führerschein]]>
moin
1. selbständlich gibt es eine Honda goldwing als trike,ebenso Harley und andere sowas bauenoder bauen lassen.

2. mir ging es um schlüsselnummer 79.3-79.4
deiner aussage nach darf ich kein zweirädiges Motorrad oder roller fahren,aber als dreirrad(trike) ist mir alles erlaubt ???
selbst ein quad dürfte ich demnach nicht fahren
auch sind mir die Klassen nicht umgeschrieben worden, hatte vorher nie einen motorradschein, sondern bei der letzten Verlängerung von CE ist das mit eingetragen worden
gruss Achim
Hallo Achim,

zu 1. bleibe ich dabei: Ein Goldwing ist kein Trike. Umbauen kann mal alles. Aber für mich bleibt eine "echte GoldWing" ein fahrendes 2-rädriges Sofa.

zu 2. Weiß ich jetzt nicht genau, worauf du hinaus willst. Du darfst Dreiräder fahren, wenn sie als solche in der Zulassungsbescheinigung bezeichnet sind.
Ein Quad darfst du doch schon mit Klasse B fahren. Ist doch ein mehrspuriges Fahrzeug.
Fahrerlaubnis
Da es sich um ein vierrädriges Kraftfahrzeug handelt, ist grds. eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) bzw. der Klasse B erforderlich. Für ein "Leicht-KFZ bis 45 km/h" ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (bis zum 19.01.2013 Klasse S) ausreichend.
Eine Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder oder Krafträder genügt nicht, da diese lediglich zum Führen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen berechtigen.

Statistik: Verfasst von Heiko — Do 27. Apr 2017, 22:02


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2017-04-27T18:44:09+01:00 2017-04-27T18:44:09+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402137#p402137 <![CDATA[Re: führerschein]]> ist jetzt alles geklärt? Nein! wir leben in Deutschland. Es fehlen explizit noch Angaben zum Gleichgewichtszustand der Räder im Normalfall. Dreiräder=Stabiles Gleichgewicht ,Zweiräder= Indifferentes Gleichgewicht und Goldwing`s im Labilen Gleichgewicht. Soll aber vom Gesetzgeber noch spezifiziert werden. Beispiel: Der "Führerschein" Besitzer mit dem grauen Lappen darf ersatzweise beim Betrieb eines Dreirades den Vorderen, ersatzweise im Winter einen hinteren Reifen, in der Aufhängung (Achslage) Labiles Gleichgewicht fahren. Der 24 jährige mit dem B -alt darf nicht mit einem labil geachsten Rad bei Frost und Regen fahren. Weitere Kombinationsvorschriften finden Sie unter http://www.das Ei des Kolumbus /Schwachsinn. de. Ihr Verkertmister.
Nur mal so ,um von der rauhen Wirklichkeit abzulenken.
EHM

Statistik: Verfasst von mutafo — Do 27. Apr 2017, 19:44


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2017-04-27T15:31:52+01:00 2017-04-27T15:31:52+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402134#p402134 <![CDATA[Re: führerschein]]>
die Schlüsselnummern stehen auch in meiner.

Hier mal die Info zu den Schlüsselnummern:

http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp6index.html

gruß

Michael

Statistik: Verfasst von asterixwelt — Do 27. Apr 2017, 16:31


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2017-04-27T11:42:57+01:00 2017-04-27T11:42:57+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402126#p402126 <![CDATA[Re: führerschein]]> das alles hatte ich als alter sack begriffen, jedoch hab ich die schlüsselnummer 79.3-79.4 bei A und A1 eingetragen.
und somit darf ich keine zweirädige roller, mopeds, motorrad fahren??????
und ausschliesslich darum ging es mir.
okay,ich kauf mir ne 1200er kawasaki und bau Stützräder hinten dran. hab ich ein Dreirad und lass das teil als aok-shopper zu---- ich lach mich weg
gruss achim

Statistik: Verfasst von jackpaulchen — Do 27. Apr 2017, 12:42


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2017-04-27T10:20:46+01:00 2017-04-27T10:20:46+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402125#p402125 <![CDATA[Re: führerschein]]> Hier ist Folgendes zu unterscheiden:
Ist der Führerschein vor dem 01. April 1980 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
Ist der Führerschein in der Zeit vom 01. April 1980 und 18. Januar 2013 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)

Statistik: Verfasst von asterixwelt — Do 27. Apr 2017, 11:20


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2017-04-27T10:17:59+01:00 2017-04-27T10:17:59+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402124#p402124 <![CDATA[Re: führerschein]]>
Klasse A:
Beinhaltet A1,A2
direkter Erwerb
ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Statistik: Verfasst von asterixwelt — Do 27. Apr 2017, 11:17


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2017-04-27T10:16:29+01:00 2017-04-27T10:16:29+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402123#p402123 <![CDATA[Re: führerschein]]>
Klasse A1:
Beinhaltet AM
direkter Erwerb
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Klasse A2:
Beinhaltet A1, AM
direkter Erwerb
ab 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Statistik: Verfasst von asterixwelt — Do 27. Apr 2017, 11:16


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2017-04-27T07:53:28+01:00 2017-04-27T07:53:28+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402120#p402120 <![CDATA[Re: führerschein]]> bin im Moment etwas zeitlich knapp, daher nur kurz:
Das Stichwort heißt hier "mehrspuriges Fahrzeug". Das hatten wir damals, als wir den ersten MP3 Roller gekauft haben mit einer L5E Zulassung.
Diesen Roller gibt/gab es ab 125 ccm bis zu 500 ccm und sofern er diese L5E Zulassung hatte galt er als Mehrspuriges Fahrzeug (Spurweite musste wohl größer wie 46 cm sein) und konnte dann mit dem alten 3er Führerschein gefahren werden.
Wie es mit den Personen mit dem Führerschein ab 2013 ist, kann ich jetzt nicht sagen, evtl. heute abend mehr dazu.
Grüße
Andi

Statistik: Verfasst von Sammy69 — Do 27. Apr 2017, 08:53


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2017-04-26T20:08:35+01:00 2017-04-26T20:08:35+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402109#p402109 <![CDATA[Re: führerschein]]> 1. selbständlich gibt es eine Honda goldwing als trike,ebenso Harley und andere sowas bauenoder bauen lassen.

2. mir ging es um schlüsselnummer 79.3-79.4
deiner aussage nach darf ich kein zweirädiges Motorrad oder roller fahren,aber als dreirrad(trike) ist mir alles erlaubt ???
selbst ein quad dürfte ich demnach nicht fahren
auch sind mir die Klassen nicht umgeschrieben worden, hatte vorher nie einen motorradschein, sondern bei der letzten Verlängerung von CE ist das mit eingetragen worden
gruss Achim

Statistik: Verfasst von jackpaulchen — Mi 26. Apr 2017, 21:08


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2017-04-26T19:09:29+01:00 2017-04-26T19:09:29+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402107#p402107 <![CDATA[Re: führerschein]]>

Also folgendes zuerst: Ein Goldding ist kein Trike!!!

Die letzte Führerscheinreform hat jetzt die 3-Räder in die Motorrad-Ecke (Klassen A...) gesteckt.

Da man aber früher schon mit dem alten Klasse 3 so ein riesiges Trike mit Käfermotor oder auch 3-rädrige Motorroller mit einem größerem Achsenabstand fahren durfte, und es in Deutschland eine Besitzstandswahrung gibt - soll heißen dieses Recht wird einem nicht genommen - werden beim Umschreiben der alten Lappen in die neue Karte diese zusätzlichen Fahrzeugklassen mit den beschränkenden Fußnoten mit eingetragen.

Es steckt noch mehr dahinter, aber ich glaube das reicht als Erklärung ohne zuviel zu verunsichern?

Statistik: Verfasst von Heiko — Mi 26. Apr 2017, 20:09


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2017-04-25T20:04:36+01:00 2017-04-25T20:04:36+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402051#p402051 <![CDATA[Re: führerschein]]> genau das ist es worüber ich stolpere
die Schlüsselzahlen sagen nur Dreirad(trike),nicht mal quad
anderseits sagt A alles über 15kw
ein 200ccm Motorrad darf ich nicht, aber ein trike wie Honda Gold wing ja???
nein, ich will keine goldwing, es sei denn mir schenkt einer eine.
boah,was ein Wirrwarr. da soll so`n alter wie ich noch durchblicken

Statistik: Verfasst von jackpaulchen — Di 25. Apr 2017, 21:04


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2017-04-25T19:27:03+01:00 2017-04-25T19:27:03+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402046#p402046 <![CDATA[Re: führerschein]]> Hier mal die Auflistung für die Schlüsselnummer

79.03Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

Hier ist auch noch ein Link zum Bericht der einzelnen Führerscheinklassen.

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/

http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/aus ... hrers.html

Statistik: Verfasst von Cruiserline — Di 25. Apr 2017, 20:27


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2017-04-25T17:18:09+01:00 2017-04-25T17:18:09+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402038#p402038 <![CDATA[Re: führerschein]]>
Hallo achim,

Du kannst auch eBike fahren mit Leistung bis 45 Km/h !

gruß

Michael
?????

Alles in Allem ein ziemlich verquerer Tröt. Wer weiß denn nun was wirklich Sache ist? A-A1 ist doch eigentlich Motorrad ohne und mit Einschränkung. Mit Trike hat das wohl nichts zu tun. Geht da wohl eher um die TÖFF_TÖFF und Piaggios als Lieferfahrzeuge. Ach ja, Simson hatte seinerzeit auch so ein Dreirad im Programm.
Was sagt denn nun Heiko zu dem Problem?
EHM

Statistik: Verfasst von mutafo — Di 25. Apr 2017, 18:18


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2017-04-25T15:06:05+01:00 2017-04-25T15:06:05+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402030#p402030 <![CDATA[Re: führerschein]]>
Du kannst auch eBike fahren mit Leistung bis 45 Km/h !

gruß

Michael

Statistik: Verfasst von asterixwelt — Di 25. Apr 2017, 16:06


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2017-04-25T14:37:19+01:00 2017-04-25T14:37:19+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402026#p402026 <![CDATA[Re: führerschein]]> was darf ich überhaupt generell damit fahren.
125ccm als trike??
da gibt der markt nichts her,beginnt alles an 250-300 ccm

Statistik: Verfasst von jackpaulchen — Di 25. Apr 2017, 15:37


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2017-04-25T13:54:38+01:00 2017-04-25T13:54:38+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402023#p402023 <![CDATA[Re: führerschein]]>
mit der Goldwing wird das wohl nichts. :cry:
http://www.fahrschule-berendsen.de/hand ... et-werden/

Statistik: Verfasst von thomasd — Di 25. Apr 2017, 14:54


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2017-04-25T13:44:25+01:00 2017-04-25T13:44:25+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=402022#p402022 <![CDATA[führerschein]]> mach es mal öffentlich, vielleicht möchte es jemand auch wissen.

speziell an Heiko (fahrschule)
bei der letzten erneuerung meines CE hat man mir A-A1 mit eingetragen, hatte ich vorher nicht. beide haben die schlüsselnummer 79.03,79.04.
schlau geworden bin ich bis jetzt ,scheint für 125ccm zu gelten aber anscheinend nur trike. ebenfalls heisst es bei A Dreirad mit mehr als 15 kw, mehr als 50ccm und mehr als 45km.
für mich als laie hiesse das ja: normales Motorrad nein, aber ein trike ala Honda goldwing ja ???????? wow, wäre ja der hammer, wo steht die nächste
ohje, deutschland und deine paragrafen

danke im vorraus für eine richtige Aufklärung
gruss achim

Statistik: Verfasst von jackpaulchen — Di 25. Apr 2017, 14:44


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